Urteil BAH Prospekthaftung

  • Meines Textverständnisses nach musste das Gericht mit den vorliegenden Textstellen so urteilen, und ich finde die Urteilsbegründung korrekt. Ich habe schon wirklich andere Urteile gesehen wo man sich fragen musste, hat der Richter die Akte überhaupt gelesen. Das scheint mir hier definitiv nicht so zu sein.


    Das ändert natürlich nichts an der Tatsache, daß ich Weide in der Sache Recht gebe... VW hat ier vorsätzlich Nebelbomben gezündet. Aber im Zweifel zählt das was geschrieben steht und in den angegebenen Textquellen steht es nicht sodrin ....

    Das gleiche Spiel existiert übrigens mit dem Solardach ....lädt es nun die Batterie oder nicht .....nirgend steht etwas.... jeder erzählt was anderes.... die Versuche sich im Zweifel nicht festzulegen sind bei VW sehr ausgeprägt....

    Dazu zählt auch,dem Kunden weismachen zu wollen, es handele sich nicht um bekannte Probleme (Verteilergetriebe u.ä.)

    VieleGrüße
    Stuempf


  • Dein Fazit bekommt meine uneingeschränkte Zustimmung.
    Letztendlich habe ich in Bezug auf die Gewährleistung oder Garantie ähnliche Erfahrungen.

    Neue Reifen wegen Sägezahnbildung nach 12 Monaten bekam ich nur, nachdem ich per Rechnung (Vertragswerkstatt) nachweisen konnte, dass die Räder insgesamt nicht länger als 6 Monate und weniger als 10.000 km montiert waren.

    Die Korrektur der Heckklappeneinstellung (nach 15 Monaten) wurde abgelehnt, da diese Garanteileistung ebenfalls nur für 6 Monate gilt.
    Mein Freundlicher übernimmt die Arbeiten aber selbst.

    Ob man eine guten Partner hat, merkt man viellfach leider erst im Schadensfall!

    Gruß