Urteil BAH Prospekthaftung

  • Für alle die es interessiert:
    Hier ist das von mir erstrittene (negative) Urteil.
    Es ist noch nicht rechtskräftig, ich kann noch Berufung einlegen und bin insweit noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gekommen.

    Obwohl dieses Forum ja ncht so gerne Stellung gegen Volkswagen bezieht, wäre ich für Kommentare dankbar.

  • also, dass hier nicht auch gegen VW Stellung genommen wird habe ich noch nicht bemerkt, Sie muss nur so fundiert sein wie deine, dann gehört sie einfach hier her!

    Ich kann dazu sagen, dass ich seit Jahren den Touareg verfolgt und bei jeder Messe oder Offroad-Veranstaltung mir der Touareg besonders mit der BAH angeprisen wurde und es wurde mir sehrwohl der Glaube gelassen, dass dieser IMMER funktioniert, warum denn sonst hat mir niemand widersprochen, als ich gesagt habe, dass dies bei Parkhausausfahrten besonders praktisch sei - wird wohl niemand angenommen haben, dass jemand dort mit LOW rausfährt!

    Was ich nicht verstehe, dass VW dir hier nicht die sonst praktizierte Kulanz (übernahme eines Teiles der Kosten - und ein zufriedener Kunde) anbietet!

    Viel Glück und Liebe Grüße
    Michael

  • Bei ClubTouareg wird das Thema BAH ja auch schon eine ganze Weile diskutiert, es scheint auch hier nicht so klar zu sein, ob sie immer vorhanden ist, nur in LOW oder ob erst ein Software- Update zur fehlerfreien Funktion nötig ist, und das, obwohl es hier ausschließlich Automatik- Touareg’s gibt

    So ganz überzeugt bin ich übrigens von der BAH auch noch nicht bzw. nicht mehr. Am Samstag habe ich sie mal testen wollen, erster Versuch soweit okay, ich bin an einer relativ starken Steigung zum Stehen gekommen und man hat richtig gemerkt, wie die Bremsen greifen und das Auto steht. Soweit so gut.
    Dann bin ich ein paar Meter vorwärts gefahren, wieder zum Stehen gekommen und das Auto ist langsam rückwärts gerollt. Naja, kann ja sein, dass man erst wieder etwas schneller fahren muss, bevor sie wieder greift, also habe ich eine Runde gedreht und dann den gleichen Berg nochmals angefahren. BAH hat wieder nicht gegriffen, Auto ist rückwärts gerollt. Alle übrigens im Normal- Modus (also nicht in LOW)
    Ich werde das mal weiter beobachten...

    Gruß, Frank

  • Frank

    meines Wissens nach greifen bei BAH nicht die Bremsen, sondern es wird "das Getriebe gesperrt". Kann das jemand definitiv erläutern?


    Ich persönlich habe übrigens nur gute Erfahrungen mit dem BAH. Im Low Modus im Geländer hat er immer 100% funktioniert. Im High Modus hat es an deutlichen Steigungen auch immer getan.

  • Hallo,

    das mit der Prospekthaftung ist immer eine Streitfrage, gerade in Deinem Fall, wo nicht explizit genannt wird, in welchen Modi diese nun funktioniert.

    Objektiv hat man eigentlich nur Möglichkeiten, wenn die Leistung respektive die V-max und/oder der Verbrauch nicht erreicht wird (unter Berücksichtigung einer Toleranz von ich glaube 5 % - oder doch 10 % ??). Herzu bestehen ja auch Urteile.

    Meine Meinung: Ich hätte gar nicht erst geklagt ! Jetzt hast Du die Prozeßkosten auch noch am Bein.

    Übrigens:
    Meine Dicke (Modell 2006, Automatik) hat die BAH auch im normalen Modus.

    Oliver

  • Hallo,

    der Sachverhalt von weide_de betrifft nur Touareg´s mit Schaltgetriebe.
    Die allerersten Dicken wurden ganz ohne BAH ausgeliefert und einige User haben diese dann kostenfrei nachgerüstet bekommen ......... hatten sie etwas mehr Geduld ab Sommer 2004 auch im High-Modus.
    Eine gewisse Anzahl Touareg (ca. ab Frühjahr 2004) wurden mit BAH nur im Low-Modus ausgeliefert .... z.B. der von weide_de oder mein erster (April 2004)
    Ab Sommer 2004 wurde die BAH im Low- und High-Modus produziert

    Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen ........... es nur geht dabei nur um Fahrzeuge mit Schaltgetriebe

    Touareg´s mit Automatikgetriebe hatten die BAH schon immer komplett in beiden Modi.

    LG
    james

  • Zitat von mike


    meines Wissens nach greifen bei BAH nicht die Bremsen, sondern es wird "das Getriebe gesperrt". Kann das jemand definitiv erläutern?

    Bei Touareg´s mit Schaltgetriebe wir die BAH über einen vom Bremskraftverstärker gesteuerten Bremseingriff gehalten.

    Bei Touareg´s mit Automatikgetriebe wird der Dicke über eine "Bremse im Getriebe" gehalten........... die Bremsen sind "offen"

    LG
    james

  • 1351,62 EURO für einen Softwareupdate finde ich aber schon recht heftig !

    Wenn deiner im LOW die BAH hatte, dann ist ja die ganze Hardware schon richtig da gewesen. Oder haben die noch den Bordcomputer getauscht? Wenn das der Fall war, dann hätte ich aber VW Dampf gemacht, so ein Experimentalauto ... :wut:

    Und wenn das Basismodell während der ganzen Zeit immer gleich teuer in den Preislisten war, dann hast du doch etwas zu wenig bekommen, oder?

    L.G. Manitux
    "Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin - und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge!" ( H.A. Pestalozzi 1929-2004)

  • Zitat von Manitux

    1351,62 EURO für einen Softwareupdate finde ich aber schon recht heftig !

    Wenn deiner im LOW die BAH hatte, dann ist ja die ganze Hardware schon richtig da gewesen. Oder haben die noch den Bordcomputer getauscht? Wenn das der Fall war, dann hätte ich aber VW Dampf gemacht, so ein Experimentalauto ... :wut:

    Und wenn das Basismodell während der ganzen Zeit immer gleich teuer in den Preislisten war, dann hast du doch etwas zu wenig bekommen, oder?


    Hallo,

    so weit ich weiß, mussten bei Norbert etliche Steuergeräte und eventuell sogar das KI getauscht werden. Das ist auch der Grund, warum ich das bei meinem R5 nicht habe machen lassen.

  • .... vor solchen Urteilen graut mir auch immer als Rechtsanwalt !

    Im Grunde ist eigentlcih klar, dass VW hier eine Verschleierungspolitik um die BAH bei Schaltgetriebe betrieben hat. Denn, als Betrachter hätte man schon entnehmen können, dass die BAH in allen Antriebsmido bei Schalter vorrätig ist; andereseits hat es VW stets offiziell gegenüber dem Leser seiner Publikationen vermieden, ausdrücklich eine BAH für alle Antriebsmodi bei Schalter zu nennen.

    Solange diese Vorgehensweise nicht zu Streiteren mit Kunden führt, nennt man das gutes Markting.

  • Zitat von agroetsch


    so weit ich weiß, mussten bei Norbert etliche Steuergeräte und eventuell sogar das KI getauscht werden. Das ist auch der Grund, warum ich das bei meinem R5 nicht habe machen lassen.

    Versteh' ich aber nicht: soviel Unterschied im Programm ist da wirklich nicht, dass die ganzen Steuergeräte usw. getauscht werden müssen. Ich vermute sogar, dass da nur ein Bit im VAG-COM umgestellt werden müßte. So wie für fast alle anderen Funktionen, wenn man sie haben will oder nicht.

    Sieht stark nach Verschleierungstaktik aus :mad:

    L.G. Manitux
    "Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin - und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge!" ( H.A. Pestalozzi 1929-2004)

  • Zitat von Manitux

    Versteh' ich aber nicht: soviel Unterschied im Programm ist da wirklich nicht, dass die ganzen Steuergeräte usw. getauscht werden müssen. Ich vermute sogar, dass da nur ein Bit im VAG-COM umgestellt werden müßte. So wie für fast alle anderen Funktionen, wenn man sie haben will oder nicht.

    Sieht stark nach Verschleierungstaktik aus :mad:


    Hallo Manitux,

    ich habe den ganzen Vorgang zwar nicht mehr im Kopf, aber bei den damals "neueren" Versionen (mein erster war aus 11/03) ließ sich die BAH wohl beim :) ohne allzu großen Aufwand nachrüsten. Bei den älteren jedoch unterstützte das ABS-Steuergerät die Funktion überhaupt nicht. Da war dann wohl updatemäßig nichts zu machen. Erst bei den neueren war es aus irgendwelchen Gründen bloß deaktiviert.

  • Hi Armin

    Zitat von agroetsch

    Erst bei den neueren war es aus irgendwelchen Gründen bloß deaktiviert.

    Aber Norbert hatte bereits die neuere Version, weil im LO ging die BAH schon. So steht's zumindest im Urteil. Mich würde interessieren, wie dar Auftrag und die Rechnung formuliert war.

    L.G. Manitux
    "Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin - und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge!" ( H.A. Pestalozzi 1929-2004)

  • Hallo Weide,
    wie Sie vielleicht noch erinnern, haben wir ja seinerzeit schon unsere Gedanken zwecks Klageeinreichung ausgetauscht. Bei mir war der Streitfall ja gleich gelagert mit Ihrem. Auch ich habe vor Gericht verloren. Der Richter (war wohl auch ein Mensch ohne Fähigkeit, Zusammenhänge zu erkennen) schmetterte meine Klage damit ab, man könne ja nicht im nachhinein, mit zusätzlichen Forderungen betreffend der Ausstattung kommen. Nun. gut- irgendwie hat er die Zusammenhänge nicht durchschaut- darum ging es ja gar nicht....
    Vor Gericht und auf hoher See hilft die halt nur der liebe Gott...
    Warum sind Richter bloß so mächtig? Wie kann man ohne Durchblick auch noch Urteile sprechen dürfen?
    Na- ja, man sieht- ich bin imer noch sauer. Nach diesem ganzen Theater hat sich mein RA einen X5 gekauft- volle Gönnung für VW- 60000 T€ weg, nur weil VW nicht für etwa 1000€ nachrüsten wollte!

  • Zitat von Arci

    Hallo Weide,
    wie Sie vielleicht noch erinnern, haben wir ja seinerzeit schon unsere Gedanken zwecks Klageeinreichung ausgetauscht. Bei mir war der Streitfall ja gleich gelagert mit Ihrem. Auch ich habe vor Gericht verloren. Der Richter (war wohl auch ein Mensch ohne Fähigkeit, Zusammenhänge zu erkennen) schmetterte meine Klage damit ab, man könne ja nicht im nachhinein, mit zusätzlichen Forderungen betreffend der Ausstattung kommen. Nun. gut- irgendwie hat er die Zusammenhänge nicht durchschaut- darum ging es ja gar nicht....
    Vor Gericht und auf hoher See hilft die halt nur der liebe Gott...
    Warum sind Richter bloß so mächtig? Wie kann man ohne Durchblick auch noch Urteile sprechen dürfen?
    Na- ja, man sieht- ich bin imer noch sauer. Nach diesem ganzen Theater hat sich mein RA einen X5 gekauft- volle Gönnung für VW- 60000 T€ weg, nur weil VW nicht für etwa 1000€ nachrüsten wollte!

    Na, da muss der RA aber sehr verzweifelt gewesen sein, dass er dann ausgerechnet einen X5 gekauft hat....:spam:

  • Zitat von Arci

    Wie kann man ohne Durchblick auch noch Urteile sprechen dürfen?
    Na- ja, man sieht- ich bin imer noch sauer.

    Das würde ich so nicht pauschal sehen.
    Finde diese Art der "Rundum" Schelte auch nicht richtig.
    Die Jusitiz ist in Deutschland eine der wenigen Institutionen, die m.E. absolut unbeeinflusst von politischer Macht oder wirtschaftlichen Interessen es vermag noch autonome Entscheidungen zu treffen. Hierfür muss ich keine Beispiele nenne, die meisten Sind populär genug, oft läuft die Politik den Entscheidungen nur hinterher (siehe Kindergeld Entscheidungen, Ackermann, Mannesmann/Esser etc.)

    Auch das Urteil, das Norbert vorgelegt hat, leuchtet mir ein, m.E. ist es richtig, da schließlich die echten schriftlichen Angaben / Versprechen der BAH von VW nicht ausdrücklich bestanden haben. Schließlich ist es auch das Unvermögen des Klägers, der hier eine nachteilige Position hat, da er seine Behauptungen vollständig nachweisen muss und bei seinen meisten Behauptungen diesen Nachweis nicht erbringen konnte. Argumentationslogisch hat das Gericht auch richtig gehandelt, in dem es davon ausging, dass ein einfaches Verschweigen von einem anderen nicht als ein Zugeständnis für eine ganz bestimmte Eigenschaft gesehen werden kann (eine Erkenntnis, die schon Aristoteles entwickelt hat) .

    Das spricht eher für Durchblick !

  • tengel - "Das spricht eher für Durchblick !":

    du hast das sehr logisch gegliedert und deine Sicht der Dinge ist sicher richtig - juristisch gesehen, aber trotzdem ist das Urteil falsch, denn wir alle Wissen welche Versprechungen Prospekte und Autoverkäufer machen - das ist eine Schere die sich immer weiter öffnet: gelebtes und judiziertes Rechtssystem - es zählt nicht was für den gesunden Hausverstand "Wahr" ist, sondern was juristisch gesehen Recht ist bzw. wo die Macht ist - das schaue ich mir an, wenn es sich hier um ein Massenprodukt handelt und Verbraucherorganisationen mendienwirksam mit den besten Juristen kämpfen, wie das hier ausgeht - dann wird ganz sicher ein genau so logische Gliederung juristisch perfekt auf der anderen Seite gefunden - vieles, was auf den ersten Blick logisch richtig ist, kann bei anderer Beleuchtung genau so logisch richtig für die andere Seite formuliert werden! Und wie weit Macht und Rechtssprechung gehen können zeigt, dass sogar schon Gesetze rückwirkend beschlossen wurden....

    Liebe Grüße
    Michael

  • Hallo,

    ich glaube auch , dass Tengel recht hat. Bei diesem Sachverhalt konnte das Urteil nicht anders ausfallen.
    Gerade bei "Massenprodukten" im alltäglichen Geschäft sollten die Vertragspartner das zugrunde legen, was klar und deutlich geschrieben steht.
    Denn sonst müssten die Richter urteilen, ob die rhetorischen Fähigkeiten des Verkäufers dem Käufer etwas suggerierten und ob das dann auch dem Intellekt des Käufers entsprechend von ihm verstanden werden konnte.
    Das wären tolle Prozesse.


    Im Falle der BAH geht es wahrscheinlich nicht um eine allzu große Anzahl von Touareg´s, die mit Schaltgetriebe und BAH nur im Low-Modus (denn nur um die geht es) ausgeliefert wurden.
    Davon "beschwerden" sich bestimmt lange nicht alle ............... der "Königsweg" wäre schon die Kulanz oder großzügiges Entgegenkommen von VW gewesen.

    LG
    james