• Hi,

    ich habe den Eindruck, dass mit dem Ablendlicht max 60-70m ausgeleuchtet werden, von meinem Gefühl her denke ich dass das bei den anderen Autos die ich hatte nicht so kurz war.
    Kann es damit zu tun haben dass der T höher ist und daher die Scheinwerfer steiler nach unten leuchten müssen um den Gegenverkehr nicht zu blenden? Kann das ein defekt sein?

    Wie ist eure Erfahrung?
    Verstellen kann ich nichts, da Luftfederung.

    lG
    Karl

  • Also ich habe nicht das Gefühl, dass der Touareg weniger weit leuchtet als meine früheren Passats (alle mit Bi- Xenon ohne ‚Kurve’). Selbst auf den endlosen Highways in der absoluten Dunkelheit (nächste ‚Stadt’ mehrere 100km entfernt) war es ordentlich weit sehr schön ausgeleuchtet.
    Vielleicht sind die Scheinwerfer hier aber auch anders eingestellt, weil selbst der Touareg noch nach oben leuchten müsste, um die Fahrer der meisten anderen Autos zu blenden....

    Gruß,

    Frank

    P.S.: Wieso sehe ich diesen Beitrag nur als letzen Beitrag auf der Startseite, nicht aber im Unterforum ‚Technik’ :confused: Cookies hab’ ich grad gelöscht




  • Hallo Karl,

    ich würde die Leuchtweite bei meinem (ebenfalls Luftfederung) auch etwa auf ca. 60-80m schätzen. Im Vergleich zu meinen Vorgängerautos ist das viiiiiiiiiiiiiiiiel weiter, auch die Ausleuchtung selbst ist wesentlich besser! :eek:
    Und von der Logik her: wieso sollte das Abblendlicht weiter als 60-70m leuchten? Aus Tempo 50 reicht das zum Stehenbleiben vor einem auftauchenden Hindernis in der Regel aus. Und wenn man schneller als 50 fährt, sollte man das Fernlicht einschalten (jaja, ich weiß, das impliziert, dass man auf der Freilandstraße bei Gegenverkehr abblenden und auf 50km/h runter müsste, aber das tut ja keiner).
    Ich halte das also nicht für einen Defekt, sonst hätte meiner denselben (nicht dass man das bei einem Touareg von vornherein kategorisch ausschließen könnte:zwinker: )
    Ich freu´ mich schon auf Freitag!

    Bernhard


  • Hallo Karl,

    laut deinem Profil hat dein Dicker Auslieferung "2006", ist also brandneu. Demnach müsstest du auch dynamisches Kurvenlicht haben. Da wird ja auch die Leuchtweite reguliert, vielleicht stimmt da was nicht??

    Ich bin mit der Fernlichtqualität (im Vergleich zum "alten" Bi-Xenon) nicht zufrieden, mit der Leuchtweite und dem Abblendlicht aber! Das ist top!

  • Zitat von agroetsch

    Hallo Karl,

    laut deinem Profil hat dein Dicker Auslieferung "2006", ist also brandneu. Demnach müsstest du auch dynamisches Kurvenlicht haben. Da wird ja auch die Leuchtweite reguliert, vielleicht stimmt da was nicht??

    Ich bin mit der Fernlichtqualität (im Vergleich zum "alten" Bi-Xenon) nicht zufrieden, mit der Leuchtweite und dem Abblendlicht aber! Das ist top!



    Hallo Armin,

    wird die Leuchtweite geschwindigkeitsabhängig reguliert oder hängt das nur vom Beladezustand des Fahrzeugs ab??? :denker:

    Da mein Passat kein Xenonlicht hatte, bin ich auch vom Fernlicht des Touareg begeistert. Allerdings zweifle ich nicht daran, dass das "alte" Bi-Xenon, das ja mit einem Scheinwerfer mehr - eben dem für´s Fernlicht - geleuchtet hat, noch besser war.

    LG

    Bernhard

  • Hallo Bernhard,

    unter der "dynamischen Leuchtweitenregelung" verstehe ich die Veränderung der Leuchtweite abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. So wurde es mir auch bei der Abholung erklärt.

    Der Ladezustand bzw. Höhenlevel des Fahrwerkes wurde ja schon vom "alten" Xenon geregelt, das ist dann aber eher statisch als dynamisch..!

  • Zitat von agroetsch

    Hallo Bernhard,

    unter der "dynamischen Leuchtweitenregelung" verstehe ich die Veränderung der Leuchtweite abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. So wurde es mir auch bei der Abholung erklärt.

    Der Ladezustand bzw. Höhenlevel des Fahrwerkes wurde ja schon vom "alten" Xenon geregelt, das ist dann aber eher statisch als dynamisch..!


    Echt wahr!? :eek: DAS Detail kannte ich wirklich noch nicht, obwohl mir die Leuchtweite nicht immer gleich vorkam...
    ...aber das schrieb ich meist der Einbildung zu. Danke für die Aufklärung! :guru:

    Bernhard

  • Zitat von metagross

    heiß das : je schneller, desto weiter :confused:


    Also das kann ich nicht so ganz glauben.

    Soweit ich das verstehe, regelt eine ‚dynamische Regelung’ die Leuchtweite kontinuierlich, auch während der Fahrt, und gleicht so Bewegungen den Fahrzeugs aus (Nickbewegung beim Bremsen/Beschleunigen, Schaukeln durch Bodenwellen,...)
    Eine ‚statische Regelung’ stellt die Höhe nur beim Starten des Fahrzeugs abhängig vom Beladezustand ein.

    Hier übrigens ein Auszug aus der StVZO über die Beschaffenheit der Scheinwerfer:

    Zitat von StVZO §50 Abs 6


    6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, daß sie nur gleichzeitig und nur gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.

    Gruß,

    Frank

  • Die automatische Leuchtweitenregulierung
    ( siehe auch unter Leuchtweitenregelung,Leuchtweitenregulierung,Licht,Lichtregelung,Neigungssensor,Niveausensor,Niveauregelung,Niveauregler, nachsehen )müßte bei allen Fahrzeugen mit Xenon verbaut sein!
    Dazu hat jeder Wagen normal Niveauregler ( Neigungssensoren ) da bei Beladung /Wippbewegung Scheinwerfer immer in gleicher Höhe bleiben soll.
    Den Sollwert kann man in der Werkstatt einstellen,dann regelt der Schrittmotor hoch od. runter.
    Sollte ein Niveausensor defekt sein ( Touareg hat zwei , die öffters durch Feuchtigkeit defekt gehen!) einen vorne links einen hinten links, geht Scheinwerfer in Schlafstellung und man sieht nur noch wenige Meter weit.

    PS: wer Fehler / Ärger mit Leuchtweitenregelung / Sensoren schon mal hatte bitte um PN ( private Nachricht )