Steuerprivileg für schwere Geländewagen abschaffen
Trittin begrüsst Beschluss der Länder-Finanzminister
Berlin, 30. April 2004 - Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den gestrigen Beschluss der Länderfinanzminister gegen das Steuerprivileg für schwere Geländewagen begrüsst. 'Aus Gründen eines glaubwürdigen Umweltschutzes halte ich es nach einem Jahr Diskussion für dringend notwendig, so schnell wie möglich eine Änderung herbeizuführen', sagte Trittin. Da die Kraftfahrzeugsteuer vollständig den Ländern zufliesse und der Bund bei diesem Thema keine eigenen finanziellen Absichten verfolge, sei damit der Weg frei für eine rasche Änderung der Strassenverkehrs-Zulassungsordnung, so der Bundesumweltminister. Trittin hatte dies schon vor einem Jahr gefordert.
Im steuerlich bislang privilegierten Bereich von 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts ist die Kfz-Steuer nicht nur bedeutend niedriger, sie erfolgt auch ohne Berücksichtigung des Emissionsverhaltens der Fahrzeuge. 'Damit werden nicht nur die Käufer hochmotorisierter schwerer Edel-Geländewagen bevorzugt. Ohne eine rasche Änderung der Strassenverkehrs-Zulassungsordnung droht sich das bisherige Schlupfloch auch noch zu einer Bresche für alte Stinker zu erweitern', warnte der Bundesumweltminister. Es entwickele sich derzeit eine regelrechte Szene, die den Besitzern älterer Fahrzeuge eine sogenannte 'Auflastung' anbiete, um die erhöhte Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit schlechterem Abgasverhalten zu umgehen. Mit einem vergleichsweise billigen Gutachten und ein wenig Zubehör dürfen dann auch grössere Vans und ähnliche Fahrzeuge formal 2,8 Tonnen transportieren und werden nur noch als Nutzfahrzeuge besteuert. 'Das torpediert unser System der Schadstoffklassen und damit der steuerlichen Anreize für saubere Kraftfahrzeuge', sagte der Bundesumweltminister.
Nachteile für Handwerk und Mittelstand durch die Beseitigung des Steuerschlupfloches sieht der Bundesumweltminister nicht. Denn die Regeln zur Definition von Nutzfahrzeugen finden sich bereits heute in der Strassenverkehrs-Zulassungsordnung. 'Es fahren doch massenweise Pkw und Kleintransporter unterhalb der 2,8-Tonnen-Grenze auf unseren Strassen, die als Nutzfahrzeuge zugelassen sind und auch sinnvoller weise steuerlich bevorzugt werden', sagte Trittin. Auch Umrüstungen von Pkw für eine gewerbliche Nutzung seien heute gängige Praxis. Dafür müssen allerdings unter anderem die hintere Sitzbank und die dazugehörigen Sicherheitsgurte dauerhaft und irreversibel ausgebaut werden. 'Damit kann auch ein VW-Touareg nach dem entsprechenden Umbau wieder wie ein Gemüsepritschenlaster zugelassen werden', sagte Trittin.
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