Vielleicht sollte man da das Archiv alle paar Tage löschen??
Gruß Andreas
Der Heise Zeitschriften Verlag ist als so genannter Mitstörer in einem Gerichtsurteil verpflichtet worden, sämtliche Beiträge in den Leserforen von heise online im Vorhinein auf einen bestimmten Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.Das Hamburger Landgericht hat nach einer mündlichen Verhandlung eine einstweilige Verfügung bestätigt, gegen die der Verlag Widerspruch eingelegt hatte. Im vorliegenden Fall hatte der Heise Zeitschriften Verlag die beanstandeten Forumsbeiträge unmittelbar gelöscht. Die Kammer erklärte aber, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Forenbeiträgen pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten."Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen.Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. "Wir können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
Zur Beachtung für die Forenbetreiber...
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Vielen Dank Andreas,
ich habe das heute in der Früh schon mitbekommen, nur die Rechtsprechung des OLG und des Europa-Gericht sagen genau das Gegenteil zum Rechtspruch des LG. Daher denke ich dieses Urteil wird nicht lange Bestand haben und der Heisse-Verlag hat bereits Revision angekündigt.
Ich bin erst noch ganz entspannt Im Moment ist viel in Bewegung in dieser Richtung.
Viele Grüße
Eric -
Dieses Urteil zeigt aber auch wieder, dass iregentetwas mit der deutschen Rechtsprechung nicht mehr stimmt. Hier urteilen scheinbar unfähige Richter über etwas, von dem siie scheinbar überhaupt nichts verstehen (aber es ist ja modern und kann nicht treu-deutsch kontrolliert werden), und auf der anderen Seite kommt ein vielfacher Kinderschänder (wie der Kinderpfleger dieser Tage) mit ein paar Jährchen davon, und kann danch lustig weitermachen! Ich bin zwar gegen Todesstrafen, aber einige der Urteile für Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, usw. hier in den USA sind auf jeden Fall gerechter!
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Diese selbstherrlichen Richter kapieren das Internet absolut nicht. Sitzen selbst Abends vor dem Teil und betrachten sich stundenland Olga von der Wolga bzw. oft wahrscheinlich auch schweratmend den süssen Lucki mit dem ach so grossen Mucki. Würde mich nicht wundern, wenn manchmal auch zu junges Gemüse dabei wäre. Das verursacht natürlich immer wieder ein schlechtes Gewissen, denn er kann es nicht lassen. Also muss er was tun. Er gibt anderen die Schuld an seiner krankhaften Sucht und das pauschalisiert er in solchen an den Haaren herbei gezogenen Urteilen.
Bin zwar kein Psychologe, aber die Analyse solcher gestörter Persönlichkeiten dürfte recht einfach sein.
Wie Eric sagt, kann das keinen Bestand haben, da es eine Vielzahl anderer Urteile auf einer höheren Ebene gibt. Und Heise wird sicherlich auch nicht klein bei geben. Würde ich grundsätzlich auch sehr entspannt sehen.
gruß
Heinz -
Zitat von Kalli
Vielleicht sollte man da das Archiv alle paar Tage löschen??
Gruß Andreas
Der Heise Zeitschriften Verlag ist als so genannter Mitstörer in einem Gerichtsurteil verpflichtet worden, sämtliche Beiträge in den Leserforen von heise online im Vorhinein auf einen bestimmten Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.Das Hamburger Landgericht hat nach einer mündlichen Verhandlung eine einstweilige Verfügung bestätigt, gegen die der Verlag Widerspruch eingelegt hatte. Im vorliegenden Fall hatte der Heise Zeitschriften Verlag die beanstandeten Forumsbeiträge unmittelbar gelöscht. Die Kammer erklärte aber, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Forenbeiträgen pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten."Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen.Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. "Wir können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
ohne worte