Kein Liegenbleiben im eigentlichen Sinne!

  • Hallo,

    Ich habe am 11.11 meinen T. Abgeholt.
    Als ich abends dann gemütlich die Straßen von OWL Abgetuckert habe, machte der Wagen komische Geräusche und das Getriebe spielte verrückt.

    Natürlich habe ich sofort die Pannenhilfe von VW angerufen und mich erkundigt was ich machen soll.

    Der Hotlinemensch meinte "Bleiben sie bitte stehen, wir schicken ihnen jmd. der sich das ganze ansieht und sie ggf. abschleppt."

    Der angebliche Techniker (ich habe heute erfahren das er nur ein Abschlepper war) macht eine Probefahrt und das Getriebe spielte wieder verrückt.

    Er bot mir an : Abschleppen (was ER NICHT für NÖTIG hielt) oder am nächsten Morgen selber zur Werkstatt fahren.

    Ich bin den Wagen dann selber zur Werkstatt gefahren wo mein T. auch 4 Tage stand : Softwarefehler, Getriebefehler usw.


    Heute kam eine Rechnung vom Abschleppunternehmen wo drin stand :

    Kein Liegenbleiben im eigentlichen Sinne der Gewährleistung.



    Jetzt soll mich der ganze Spaß 89 Euro Anfahrt + 60 Euro Probefahrt und der HAMMER 89 Euro leere Rückfahrt kosten. :zorn:

    Macht 238 Euro zzgl. Märchensteuer also 276 Euro. FÜR NULL ERBRACHTE LEISTUNG! :wand: :wut: :mad:




    Jetzt stellt sich die Frage, wer hat Recht?

    Ich sehe es nicht ein die Rechnung zu zahlen, wenn sowas nicht unter die Gewährleistung fällt, was dann?!

    Gruß

    Benny


    EZ 11.11.2005 Touareg V6TDI Black Magic Perl. > Saddle-Anthrazit > Navi > Luft > Memo2 > Standheizung > AHK > PDC



    Die gefährlichsten Herzkrankheiten sind immer noch Neid, Haß, Geiz.
    (Pearl S. Buck)

  • volkswagens definition eines liegenbleibers: Ein Liegenbleiber ist ein Fahrzeug, welches nicht mehr mit eigener Kraft die Werkstatt erreicht, oder der Hersteller aus technischen Gründen eine Weiterfahrt untersagt (z.B.:"Stop Werkstatt" im FIS).
    ausserdem kann ein "abschleppwagenfahrer" keine aussage darüber treffen, ob das auto weitergefahren werden kann oder nicht!! hättest du verlangt, das das auto abgeschlepp und du einen ersatzwagen bekommst, währe es über die garantie gelaufen. war das kein notdienst von einem vw partner, eigentlich komisch das das eine externe firma regelt.

  • So ein ähnliches Erlebnis hatte ich auch. Letztes Jahr sind wir nicht mehr aus der Garage gekommen. Batterie leer. Touareg wurde abgeholt. Leihwagen bekommen - alles auf Garantie abgerechnet.
    Nach 14 Tagen wieder das gleiche Problem. Auto springt nicht an. Ich habe Batterie selbst aufgeladen und bin zur Werkstatt gefahren. Touareg war eine Woche in der Werkstatt - Fehler nicht gefunden und auch nicht mehr aufgetreten. Leihwagen bekommen. Abrechnung ging nicht über Garantie, da ich nicht liegengeblieben war. Ich hab ja selbst die Batterie aufgeladen. Das mache ich nie mehr.:wand:

    Seit heute springt der T wieder schlecht an. Fahrwerksfehler etc. Mal schaun, wie lange es dauert bis die Batterie wieder leer ist.

    Gruß Andreas

  • Hallo,

    die Hotline hat mich direkt verbunden.
    Ich habe eben nachgeforscht, Corsmann ist ein OPEL-Händler der einen Servicevertrag mit VW hat.

    Aber dieser Vertrag beschränkt sich nur auf das Abschleppen.

    Der "angebliche" Techniker hätte überhaupt nicht nach einer Probefahrt fragen dürfen geschweige denn die Probefahrt/Testfahrt antreten dürfen.


    Und wenn zu mir jmd sagt "wir können abschleppen, dies halte ich aber für unnötig" und mir versichert das ich am nächsten Tag selber zur Werkstatt fahren kann, MACH ICH DAS AUCH.

    Aber warum soll ich das jetzt alles zahlen?

    Immerhin kam die Anweisung zu warten bis jmd da ist der sich die Sache anschaut von der VW-Hotline.

    VW sollte sich an dieser Stelle mal eine Scheibe von BMW abschneiden. Die schicken wenigstens Leute raus die sich auskennen und vorort die Fehlerspeicher usw auslesen können.
    Naja wie man es macht, macht man es falsch! :wut:


    Und langsam geht die Freunde an dem Auto auch flöten.

    Gruß

    Benny


    EZ 11.11.2005 Touareg V6TDI Black Magic Perl. > Saddle-Anthrazit > Navi > Luft > Memo2 > Standheizung > AHK > PDC



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  • Zitat von Soilwork

    Und langsam geht die Freunde an dem Auto auch flöten.



    Hey, Benny! :spam:

    Lass Dich nicht so schnell frustrieren! Wir hatten mit unserem Dicken (EZ 02/05) nach gut vier Wochen heftige Probleme verbunden mit einem längeren Werkstatt-Aufenthalt.... und seitdem kann ich nur sagen: er läuft und läuft und läuft... Das wünsche ich dir auch!

  • Wenn dir die VW-Hotline rät, den Wagen bis zur Begutachtung, durch wen auch immer,
    stehen zu lassen, und dies dann ein Abschlepper macht, der von VW beauftragt wurde,
    dann muss natürlich auch VW die Rechnung bezahlen. Hatten sie bei meinem Turboschaden
    auch gemacht, obwohl der Wagen noch fuhr, ich mich aber weigerte, damit im Stuttgarter
    Berufsverkehr auf der BAB weiter zu fahren und mir "Rennen" mit 40-Tonnern an den
    Steigungen zu liefern.

    Gruß
    andreas

  • Die Leistungen und Bedingungen der Mobilitätsgarantie sind hier in den USA sicherlich anders als in Deutschland, aber auch hier gibt es diverse Klauseln, die mich am Sinn dieser Leistungen zweifeln lassen:

    Vor ein paar Monaten hat die Klimaanlage versagt, es ist nur noch heiße Luft rausgekommen. Ich war zu diesem Zeitpunkt ca. 1400km von zu Hause entfernt und die Werkstatt, die ich aufsuchte, hatte erst mal keine Zeit, sich mein Auto anzuschauen. Obwohl alles auf einen Software- Fehler hindeutete, wollte ich nicht riskieren, mit dem Auto weiter zu fahren um nicht vielleicht noch Folgeschäden zu verursachen oder – noch schlimmer – irgendwo im Outback in Nord- Texas dann komplett liegen zu bleiben.
    Ob ein Auto ohne Klimaanlage über 1400km im texanischen Sommer bei Temperaturen von über 40 Grad noch ‚fahrbar’ ist, kann ebenfalls angezweifelt werden (ich kaufe ja kein Premium- Auto, um dann ohne A/C 15 Stunden durch die Gegend zu fahren).
    Anyway, die Werkstatt hat mein Auto dann für 2 Tage behalten und ich habe einen Mietwagen bekommen, dieser, so teilte man mir in der Werkstatt mit, würde aber nur dann von VW bezahlt, wenn auch wirklich was am Auto repariert würde, das war zum Zeitpunkt der Abgabe aber nicht ganz klar, da kein Termin mehr frei war und ich spätestens am übernächsten Tag wieder heim fahren musste.
    Zum Glück hatte die Werkstatt dann doch Zeit, das Diagnosegerät anzuschließen und den Fehlerspeicher zu löschen, seit dem funktioniert die Klimaanlage wieder, VW hat den Mietwagen für 2 Tage bezahlt, da ja eine Reparatur stattgefunden hat, auch wenn diese nur 2 Minuten gedauert hat.

    Übrigens fahre ich jetzt nur noch mit VAG.COM rum (Laptop habe ich eh’ immer dabei), damit ich zukünftig solche Problemchen selber lösen kann

    Gruß,

    Frank

  • Genauso ist es!

    Auf ANWEISUNG von VW ist der Wagen abgestellt bzw. abgeschleppt worden! das zählt!

    Viel Glück und tapfer bleiben!

    :sonne:

  • ich finde diese Geschichte einen absoluten Hammer.....

    auch ich habe meinen T am 11.11 abgeholt gottseidank ohne Fehler.

    Ich würde ganz anders an die Sache herangehen.

    Hast du irgendwas unterschrieben ? Wenn nicht lass dir die Beauftragung zeigen. Du hast niemals mit dieser Firma gesprochen sondern ausschließlich mit der VW Vip Hotline. Nachweis einzelgesprächchsnachweis deiner Telefonrechnung. Keine Beauftragung kein Problem. Wenn er was will, soll er klagen. Ich müsste mich sehr irren, wenn er das tun würde, nachdem was du geschrieben hast.

    Gruss Stuempf

  • Rechtlich sieht es so aus, dass die Mobilitätsgarantie greift, wenn Liegenbleiben oder VW/ Duisplay Weiterfahrt untersagt.
    Auf Anweisung der VW Hotline hast Du angehalten - durch deren Beauftragten- bist du wieder weitergefahren. Nehmen wir an, Du hättest jetzt kein Problem gehabt, sondern z.B. dich nur geirrt, dass ein Fehler vorliegt- dann wären die Leitungen von VW sicher vergebens gewesen u. Dir der bei VW entstandene Schaden voll zurechenbar. Da aber ein objektiver Fehler vorlag, der außerhalb Deines technischen "Sachverstandes" lag und hier sogar die normale gesetzliche Gewährleistung greift, sind u.U. alle Aufwednungen , die du benötigt hast, um den Fehler zu beseitigen oder gering zu halten.

    Im Gesetz heisst es " § 284.... kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte,...."

    Gruss

    Martin

  • Mein Verkäufer kümmert sich nun um die Sache, ich hoffe das der das regeln kann.

    Er meinte auch, das das normal von der Mobi-Garatie abgedeckt wird, weil ich nicht drum gebeten habe das jmd. kommt... sondern die Hotline den Abschlepper geschickt hat.

    Ich halte euch auf dem laufenden.

    Gruß

    Benny


    EZ 11.11.2005 Touareg V6TDI Black Magic Perl. > Saddle-Anthrazit > Navi > Luft > Memo2 > Standheizung > AHK > PDC



    Die gefährlichsten Herzkrankheiten sind immer noch Neid, Haß, Geiz.
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