Hi Chris,
soweit ich das Vertragswerk mal verstanden habe, ist die Mobilitätsgarantie nur unter der strengen Voraussetzung der Durchführung der Serviceintervalle sowie der Benutzung von VW Originalteilen / Long Life Öl etc. "gewährleistet". Die Mobilitätsgarantie ist daher zeitlich unabhängig, kann aber theoretisch unter 2 Jahre liegen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In der Mobilitätsgarantie verspricht VW aber überwiegend etwas, wozu VW getzlich nicht angehalten ist. Deshalb kann VW nach eigenen Regeln diese Garantie ausschließen oder erweitern.
Die gesetzliche Mangelgewährleistung, also die Nacherfüllung, Minderung Rücktritt, und SchadensE können stets unabhängig von durchgeführten Serviceintervallen ausgeübt werden. Allerdings nur innerhalb der gesetzl. Gewährleistungsfristen. 2 Jahre beim Verkauf neuer Sachen, mind. 1 Jahr bei Gebrauchtwagen. Ein (vertraglicher) Ausschluss der Gewährleistung unter 2 Jahre durch VW mit der Begründung z.B. "kein Longlife Öl" wäre unwirksam.
Gruss
Martin