• Hi Chris,

    soweit ich das Vertragswerk mal verstanden habe, ist die Mobilitätsgarantie nur unter der strengen Voraussetzung der Durchführung der Serviceintervalle sowie der Benutzung von VW Originalteilen / Long Life Öl etc. "gewährleistet". Die Mobilitätsgarantie ist daher zeitlich unabhängig, kann aber theoretisch unter 2 Jahre liegen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In der Mobilitätsgarantie verspricht VW aber überwiegend etwas, wozu VW getzlich nicht angehalten ist. Deshalb kann VW nach eigenen Regeln diese Garantie ausschließen oder erweitern.

    Die gesetzliche Mangelgewährleistung, also die Nacherfüllung, Minderung Rücktritt, und SchadensE können stets unabhängig von durchgeführten Serviceintervallen ausgeübt werden. Allerdings nur innerhalb der gesetzl. Gewährleistungsfristen. 2 Jahre beim Verkauf neuer Sachen, mind. 1 Jahr bei Gebrauchtwagen. Ein (vertraglicher) Ausschluss der Gewährleistung unter 2 Jahre durch VW mit der Begründung z.B. "kein Longlife Öl" wäre unwirksam.

    Gruss

    Martin

  • Zitat von tengel

    Ein (vertraglicher) Ausschluss der Gewährleistung unter 2 Jahre durch VW mit der Begründung z.B. "kein Longlife Öl" wäre unwirksam.

    Gruss

    Martin

    Ist das so??
    Kann der Lieferant nicht die Wartung an sich vorschreiben für die Garantien, dazu gehört doch z.B. auch der Ölwechsel nach gewissen Normen.
    Da drin steht doch dann z.B. die Ölqualität, die das Fahrzeug benötigt, das kann doch dann dazu führen, dass nur Longlife Öle diesen Anspruch erfüllen.

    Was er (glaube ich) nicht mehr bestimmen kann, ist wer diese Wartung durchführen muss (also nicht nur der VW-Händler, sondern auch freie Anbieter). Wenn die Wartung an sich nach den Werksvorgaben durchgeführt wird, dann dürfte das keine Problem bei den Garantieleistungen nach sich ziehen, aber die zu verwendenden Materialien sind doch vorgegeben (z.B. Öl, passende Bremsbeläge, etc....). Auch der frei Service-Anbieter muss sich daran halten.

  • Zitat von dummytest

    Ist das so??
    Kann der Lieferant nicht die Wartung an sich vorschreiben für die Garantien, dazu gehört doch z.B. auch der Ölwechsel nach gewissen Normen.
    Da drin steht doch dann z.B. die Ölqualität, die das Fahrzeug benötigt, das kann doch dann dazu führen, dass nur Longlife Öle diesen Anspruch erfüllen.



    Hi Burckard,

    also, wenn man da in die Tiefe einsteigt, sind Differenzierungen sicher notwendig. Grundsätzlich kann der Käufer vor allen anderen Rechten zunächst vom Händler den sog. Nacherfüllungsanspruch verlangen. D.h. z.B. bei einem typ, Touareg Schaden wie "Fehler Airbag" den Anspruch auf (kostenlose) Reparatur. Der Verkäufer kann den Nacherfüllungsanspruch verweigern, bzw. der Käufer hat diesen Anspruch erst gar nicht wenn
    - wenn Nacherfüllung unmöglich ist
    - nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbuinden
    - Käufer selbst für Mangel allein oder überwiegend verantwortlich

    Auf den letzten Punkt kommt es dann an, wobei der Verkäufer den Beweis hierfür (da für seine Entlastung) führen muss. Wenn der reklamierte Schaden deshalb entstanden ist, wenn überhaupt nie Öl nachgefüllt wurde, dann kann das zum Ausschluss führen, nicht aber wenn der Käufer nicht das Long life Öl benutzt hat. Es sei denn, VW führt den Nachweis, dass gerade in diesem bestimmten Fall nur das Long life Öl den Schaden verhindert hätte u. der Käufer mit der Benutzung des anderen Öls einen Mitschaden zu tragen hat. M.E. sehr schwierig. In dem Ausgangsfall "Fehler Airbag" kann sich VW zur Entlastung nicht auf mangelnde Serviceintervalle berufen, denn so ein Airbag - Betrieb muss auch ohne Service gewährleistet sein. Es kommt also sicher darauf an, um welchen Schaden es sich handelt und wie hieran u.U. weitere Pflichten des Käufers mit Wartung etc. geknüpft sind. Da es sich aber um einen Verbraucher handelt, hängt die obergerichtliche Rechtsprechung diese Erwartungen an den Verbraucher sehr tief.

    Wie gesagt, die Mobilitätsgarantie - hat nichts zu tun mit der 2 jährigen Gewährleistung- kann an alle möglichen Anforderungen (richtiges Öl, Service etc.) geknüpft werden.

  • Zitat von tengel


    Auf den letzten Punkt kommt es dann an, wobei der Verkäufer den Beweis hierfür (da für seine Entlastung) führen muss. Wenn der reklamierte Schaden deshalb entstanden ist, wenn überhaupt nie Öl nachgefüllt wurde, dann kann das zum Ausschluss führen, nicht aber wenn der Käufer nicht das Long life Öl benutzt hat. Es sei denn, VW führt den Nachweis, dass gerade in diesem bestimmten Fall nur das Long life Öl den Schaden verhindert hätte u. der Käufer mit der Benutzung des anderen Öls einen Mitschaden zu tragen hat. M.E. sehr schwierig. In dem Ausgangsfall "Fehler Airbag" kann sich VW zur Entlastung nicht auf mangelnde Serviceintervalle berufen, denn so ein Airbag - Betrieb muss auch ohne Service gewährleistet sein. Es kommt also sicher darauf an, um welchen Schaden es sich handelt und wie hieran u.U. weitere Pflichten des Käufers mit Wartung etc. geknüpft sind. Da es sich aber um einen Verbraucher handelt, hängt die obergerichtliche Rechtsprechung diese Erwartungen an den Verbraucher sehr tief.

    Wie gesagt, die Mobilitätsgarantie - hat nichts zu tun mit der 2 jährigen Gewährleistung- kann an alle möglichen Anforderungen (richtiges Öl, Service etc.) geknüpft werden.

    der nachweis ist mit einer ölprobe recht einfach zu führen.
    jede ölsorte hat einen eigenen fingerprint und ist bei entsprechender analyse identifizierbar.
    aus der entwicklung eines motors kennt man bestimmte schadensbilder. wenn diese durch die verwendung einer speziellen ölnorm verhinderbar sind, dann kann man auch die beweise für die schadensverursachung durch die falsche ölverwendung bringen.

    ich weiß natürlich, dass das öl hier nur als beispiel herhalten mußte ;)

  • Zitat von tengel

    Hi Burckard,

    also, wenn man da in die Tiefe einsteigt, sind Differenzierungen sicher notwendig. Grundsätzlich kann der Käufer vor allen anderen Rechten zunächst vom Händler den sog. Nacherfüllungsanspruch verlangen. D.h. z.B. bei einem typ, Touareg Schaden wie "Fehler Airbag" den Anspruch auf (kostenlose) Reparatur. Der Verkäufer kann den Nacherfüllungsanspruch verweigern, bzw. der Käufer hat diesen Anspruch erst gar nicht wenn
    - wenn Nacherfüllung unmöglich ist
    - nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbuinden
    - Käufer selbst für Mangel allein oder überwiegend verantwortlich

    Auf den letzten Punkt kommt es dann an, wobei der Verkäufer den Beweis hierfür (da für seine Entlastung) führen muss. Wenn der reklamierte Schaden deshalb entstanden ist, wenn überhaupt nie Öl nachgefüllt wurde, dann kann das zum Ausschluss führen, nicht aber wenn der Käufer nicht das Long life Öl benutzt hat. Es sei denn, VW führt den Nachweis, dass gerade in diesem bestimmten Fall nur das Long life Öl den Schaden verhindert hätte u. der Käufer mit der Benutzung des anderen Öls einen Mitschaden zu tragen hat. M.E. sehr schwierig. In dem Ausgangsfall "Fehler Airbag" kann sich VW zur Entlastung nicht auf mangelnde Serviceintervalle berufen, denn so ein Airbag - Betrieb muss auch ohne Service gewährleistet sein. Es kommt also sicher darauf an, um welchen Schaden es sich handelt und wie hieran u.U. weitere Pflichten des Käufers mit Wartung etc. geknüpft sind. Da es sich aber um einen Verbraucher handelt, hängt die obergerichtliche Rechtsprechung diese Erwartungen an den Verbraucher sehr tief.

    Wie gesagt, die Mobilitätsgarantie - hat nichts zu tun mit der 2 jährigen Gewährleistung- kann an alle möglichen Anforderungen (richtiges Öl, Service etc.) geknüpft werden.

    :stern:
    oK, ich habe ja angefangen :D

    ist es nicht neuerdings so, dass die Autowerke nicht mehr den Service in ihren Vertragswerkstätten vorschreiben können (nach EU...), sondern dass man die gleiche Leistung auch über externe Anbieter erbringen lassen kann.
    Das Nachweisproblem bleibt dann ja im Streitfall wirklich evtl. beim Eigentümer, aber das Problem habe ich doch evtl. auch mit der Vertragswerkstatt (ein VW Schild kann sich ja jeder davor hängen, auch wenn er es nicht darf...).

    Das Problem beim Touareg ist wohl, dass VW die Öl-Norm vorschreibt, und das ist eben dieses sündteure Long-Life.

    Ich habe interessanterweise gerade im Moment was vergleichbares, mein T-Reg geht in die Wandlung (Fehler mit der Freisprecheinrichtung), obwohl ich ein externes Gerät eines Dritt-Anbieters nachgerüstet habe (elekt.Fahrtenbuch). VW glaubte mir (nach Rückfrage und Erläuterung von mir), dass dieses Gerät nichts mit der FSE zu tun hat und den Fehler nicht auslösen kann.

  • Zitat von T-RACK

    Ähem,
    ichdachte immer, wenn nicht der Service nach den vorgeschriebenen Intervallen von einer autorisierten Werkstatt vorgenommen wird, sei die Garantie futsch.
    Die Mobilitätsgarantie sowieso.Ist das bei Euch anders?
    Gruß
    Chris

    In den USA sind "Folgegeschäfte" verboten. D. h., VW oder ein anderer Autohersteller kann seine Kunden nicht zwingen in eine Werkstatt zu gehen, es sind auch keine Wartungsintervalle vorgeschrieben, sondern nur Ölwechselintervalle. Bei einem Fehler ist es Sache vom Hersteller zu beweisen, dass der Fehler bei entsprechender Wartung nicht aufgetreten wäre. Wenn ich daher meinen eigenen Ölwechsel mache, und die Belege für Filter, Öl, usw aufhebe, und Buch führe über die Arbeiten, muss VW das in der gleichen Weise anerkennen, als ob das in einer Vertragswerkstatt gemacht worden wäre!

    Das ist im Warranty Act of 1978 gesetzlich festgelegt worden! Interessanterweise scheinen alle deutschen Hersteller hier damit gut leben zu können, da wir hier 4 Jahre oder 85000 km Vollgarantie und 5 Jahre oder 120000km Garantie auf die Atriebseinheit bekommen, und dannach noch für 7 Jahre oder 160000km Anschlussgarantie füetwa 2200 Dollar von VW kaufen können.

    Wenn der hier beschriebenen Fall in den USA passiert wäre, wäre es die Aufgabe von VW dem Besitzer nachzuweisen, dass das Tuning dieses Problem kreiert hat, ansonsten muss VW halt die Garantieleistung erbringen.

  • Zitat von T-RACK

    Hallo Dietmar,
    das finde ich interessant. Danke für die Info.
    Wieder mal ein Beweis, dass Ihr uns in Sachen Verbraucherschutz in vielen Bereichen einiges voraus habt.

    Das finde ich auch ! Die USA sind da sehr vorbildhaft und disziplieren darüberhinaus die Unternehmen und die Wirtschaft allgemein mit dem Risiko hoher Schadensersatzforderungen ! Das wird von vielen - die hier die USA wirtschaftlich zum Vorbild nehmen- unterschlagen.

    Zum Glück konnte sich die EU mit dem neuen Verbraucherrecht auch in Deutschland durchsetzen. Man sollte nicht vergessen, dass vor der 2 jährigen gesetzlichen Gewährleistung es nur eine 6 monatige Gewährleistungsregel in Deutschland gab. Wirtschaftsverbände und deren übliche "Parteivertreter" liefen damals auch Sturm gegen die neue Regelung und halten bis heute den Verbraucherschutz für Behinderung des Wirtschaftsverkehrs....

    Martin

  • So da bin ich wieder,
    nachdem mein Dicker jetzt seit letzter Woche Samstag also insgesamt 10 Tagen beim :) ist habe ich heute erstmals mein Schadenbild erklärt bekommen.
    ICh habe mal Bilder angehängt.
    10.ter Zylinder Hinten Loch in der Wand.....
    Nach 40.000 Km, Ölwechsel vor 10.000 Km und VW klinkt sich lapidar raus, keine Garantie, weil getuned, lt. meinem :o die sich schon mit Wolfsburg auseinander gesetzt haben.
    Obwohl Hausmarke ABT von VW empfolen wird. Leute lasst das Tunen sein M.E. kommt das ganz schön Teuer.
    Obwohl das nicht an der Leistungssteigerung liegen kann, ich spreche nur den Ärger danach an.
    Ich lass das aber noch von einem Sachverständigen überprüfen, hier handelt's sich schlieslich nicht um ein paar hundert Euronen, lt. Kostenvoranschlag käme mich eine Reparatur ca. 27.000 €uronen. Ich fall von Einer Ohnmacht in die Andere.
    Hat noch jemand mit einem V10 ähnliche Probleme gehabt ?
    Ich brauche im Moment jeden Tipp.

    VW denkt bestimmt, wer sich einen Touareg leisten kann, bei dem kommts nicht auf einen neuen Motor an, denen fällt beim laufen eh das Geld aus der Tasche....

    vorerst mal Tschüss :stern:
    ich muß mich erstmal sammeln

    Grüße
    Hardcastle

    Nur die Harten kommen in den Garten, die Weichen unter Eichen...

    V6 TDI

  • Hm, sowas habe ich befürchtet. Da der V10 aber von Hause aus deutlich
    mehr als 313 PS leistet und elektronisch gedrosselt wird, glaube ich auch
    nicht, dass der Schaden vom chippen kommt. Aber man wird schon seine
    Gründe haben, wenn man den V10 wieder aus dem Programm nehmen will.

    Ich drücke dir die Daumen, vielleicht findet ihr ja einen halbwegs annehmbaren
    Vergleich. Das bestätigt meine Überlegungen, den V10 wieder rechtzeitig los
    zu bekommen, obwohl man in WOB das Fahrwerksproblem wohl in 2 Stunden
    gelöst bekommen hätte.

    Alles Gute!
    andreas

  • Zitat von Hardcastle

    ... lt. Kostenvoranschlag käme mich eine Reparatur ca. 27.000 €uronen....
    vorerst mal Tschüss :stern:
    ich muß mich erstmal sammeln

    Grüße
    Hardcastle



    hallo hardcastle,

    bitte definiere mal "ca. 27.000 €uronen", sonst komme ich noch auf die Idee, diesen Wert mit 1.95583 malzunehmen...

  • Rumpfmotor ca 12000€ , Ausbau Motor ca. 1.750€ Turbolader 2x 900,-€ und jede Menge mehr. Auf jeden Fall ca 25.000 - 27.000 € = €uronen :bremse:

    Nur die Harten kommen in den Garten, die Weichen unter Eichen...

    V6 TDI

  • Also für mich sieht das Loch sehr komisch aus ein Hitzeschaden kann das nicht sein ,wohl ehr das beim Guss sich Lunkern gebildet haben und die mit der Zeit aufgeplatzt sind

  • Zitat von Sandokahn

    Also für mich sieht das Loch sehr komisch aus ein Hitzeschaden kann das nicht sein ,wohl ehr das beim Guss sich Lunkern gebildet haben und die mit der Zeit aufgeplatzt sind

    das ist ein kolbenabschmelzer.
    das loch in der laufbahn ist ein folgeschaden daraus.

    @andreas
    das währe mir neu, dass der V10 gedrosselt ist

  • Oh doch, der V10 ist gedrosselt. Hätte gut 1000Nm und so um die 360PS. Das hält nur der Antriebsstrang nicht aus (Differentiale und Getriebe). Es hält sich sogar das Gerücht das der Motor nicht mal die 750Nm hat, um hier keine Schäden anzurichten. Ist aber eigentlich eh egal. Der V10 geht eh mehr als gut genug, egal welches Zahlenwerk dahinter steht.

    @ Hardcastle:

    Der V10 besteht doch aus 2 R5 Blöcken, vielleicht ist bei getunten R5 so ein Problem
    schonmal aufgetreten ? Da gibts ja wohl einige mehr als von den V10...

    Trotzdem super ärgerlich das Ganze.

    Alles Gute und hoffentlich eine Teilkostenübernahme von VW / Abt


    Grüsse

    Christian

  • Zitat von owolter

    .... @andreas
    das währe mir neu, dass der V10 gedrosselt ist


    Als ich in FFM eine Runde im Ralley-V10 mitgefahren
    bin, hat man mir gesagt, der Motor sei "offen" und
    habe wohl so knapp 400 PS. Konnten wir leider
    nicht testen, da das Gelände in Bauschheim doch
    zu klein ist. :o

    Gruß
    andreas

  • Gedrosselt oder nicht ist eine Sache des Standpunkts.

    Wahrscheinlich jeder Motor jeden Herstellers könnte man mir mehr Leistung bereitstellen. Natürlich immer verbunden mit dem Risiko der Haltbarkeit.
    Die Haltbarkeit wiederum ist ein Kostenrisiko während der Gewährleistungs- und Kulanzzeit. Außerdem sind häufige "frühe" Motorplatzer sehr rufschädigend.
    Also werden die Hersteller "nicht ganz ausreizen" (einige sagen dazu -gedrosselt-) .................. davon lebt die ganze Tuningszene.

    LG
    james

  • Ich denke, daß 25-27 tsd. einfach zu teuer sind. Das zahlste bei einem großen LKW als Austauschmotor.
    Eventuell kann der Zylinder gebuchst werden, wie man das bei Überholungen von Motoren machen kann. Ich weis nicht, in wieweit das hier möglich ist.
    Du benötigst auch nicht unbedingt einen ganzen Rumpfmotor. Der Block muß, falls man nicht buchsen kann neu und die Kolben. Bei 40 tsd. sind die Lagerschalen und Wellen noch OK.
    Also Rumpfmotor 12 tsd find ich echt weit über der Schmerzgrenze, ebenfalls der Ausbau- und Einbau des Motors von 1750,-. Man sollte man 1750,- durch einen normalen Stundensatz teilen. Dann kommt man auf ca. 30 Arbeitsstunden nur für den Ausbau. Find ich verdammt lange. Sind die Turbos wirklich mit am Ars.. ?

    Naja, wenn ja, dann rechne mal die aufgefürten Einzelkosten zusammen. Da fehlen mir 15550,- Euros. Wo sollen die noch verbraten werden ???
    Heftig, heftig heftig.

    VW sollte zwecks Kullanz mal drüber nachdenken, ob da eine Beteiligung nicht angemessen wäre. Etwa wie: halbe halbe oder die Werte nicht zu Einstandspreisen abgeben mit leichtem Aufschlag. Ich weis, daß die Hersteller mit Aufschlägen von 4-5 arbeiten; d.h. daß z.B. der Rumpfmotor im Einstand bei etwa 2500-3000 liegen wird.

    Bei solchem Ärger an einem Kunden würde VW keinen Abbruch tun wenn sie ihre Marge etwas runter nehmen.
    Muß man denn an dem Schaden von seinen Kunden noch Geld verdienen ?

  • ich würde dringend dazu raten, mir ein Angebot für eine Instandsetzung bei einem Motoren Reparaturbetrieb geben zu lassen, der Preis erscheint mir deutlich zu hoch. Hier in FfM wäre das die Firma Karell. Neu e Buchsen, Pleuel, Lager, für die alles kein Thema, so viel kann das gar nicht sein, dass die das nicht billiger hinbekommen. Ich bezweifle mal ganz ehrlich, dass Dein Autohaus die Reparatur selber vornimmt, die geben das auch weg. Nimm den Kostenvoranschlag und die Bilder und lass das bei ein oder zwei Betrieben kalkulieren. Es sollte mich wundern, wenn Du mehr als die Hälfte dafür ausgeben müsstest.

    Ich habe mich auf der IAA mit einem Ingenieur der Dekra unterhalten und der hat ganz klar vom Tuning abgeraten und vor Hitzeschäden eindringlich gewarnt. So schade das ist, aber ich werde meinen V6 tdi nicht frisieren lassen. Auch die evtl. von Tunern angebotenen Garantien sind im Falle eines Falles viel zu diskussionswürdig, als dass ich da Vertrauen hätte, Abt hin oder her.

    Jetzt allerdings zu jammern und VW als unkulant darzustellen, empfinde ich ein wenig vermessen, um ehrlich zu sein. Dass die Garantie weg ist wusstest Du in dem Moment, als Du ihn dem Tuner auf dem Hof gestellt hast. Tzrotzdem natürlich viel Erfolg und eine möglichst günstige Raparatur wünsche ich Dir. Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, auch wenn das Schreiben von Beträgen in diesem Zusammenhang weh tun dürfte.

  • Da der V10 kein normaler Großserienmotor ist, glaube ich nicht, dass das bei einem
    normalen Motoreninstandsetzer zu reparieren ist. Auch wird der nicht über
    die entsprechenden Werkzeuge verfügen, geschweige denn die notwendige
    Fahrwerkvermessung und -einstellung durchführen können, vom CAN mal
    noch nicht gesprochen. Der Schaden könnte hinterher noch größer sein/werden.

    Alleine für den Aus- und Einbau des Motors muss man rd. 30 Arbeitsstunden
    rechnen, dann müssen alle Anbauagregate umgebaut, angeschlossen, justiert
    und abgetimmt werden, etc. pp..

    Ist bitter, aber nach meinen Infos sind 25-27 T€ schon "wenig", habe auch schon
    von 30 T€ Kosten für einen neuen Motor gehört.

    Gruß
    andreas