Hallo Gemeinde,
folgende Frage:
Angeblich soll es seit neustem ein Gesetz oder Vorschrift geben, wonach Fahrzeuge, die mehr als 3,5 to ges. Gewicht haben, beim Einsatz als gewerbliches Zugfahrzeug mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen.
Kenne den genauen Wortlaut nicht, daher hab ich mal das wiedergegeben, was ich so aufgeschnappt habe.
Kennt jemand solch ne Regelung? Muss ich jetzt in den Dicken so'n Tachodingsbums-Schreiber einbauen, wenn ich mit einem Hänger voll Ware auf ne Verkaufsmesse fahre ??
Klingt alles ein wenig verworren und undurchsichtig .....