Bei uns gibt es ab 4.10. die neuen EU Zulassungsdokumente.
Hier ist die entsprechende Pressemitteilung:
Neue Zulassungsdokumente ab dem 04. Oktober 2005
Hochtaunuskreis. - Ab dem 4. Oktober 2005 dürfen auch die Zulassungsstellen in Bad Homburg und Usingen nur noch die „EU–harmonisierten“ Zulassungsdokumente ausgeben. Das hat Landrat Jürgen Banzer jetzt mitgeteilt.
Sie als Kunde müssen wissen:
• Ab diesem Tag muss jede Zulassungsbehörde neue Zulassungsdokumente ausfüllen, und zwar die
• Zulassungsbescheinigung Teil I (sie ersetzt den Fahrzeugschein)
• Zulassungsbescheinigung Teil II (sie ersetzt den Fahrzeugbrief)
• Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Alle Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Ein Umtausch ohne rechtliche Notwendigkeit ist nicht vorgesehen und wird auch nicht durchgeführt!
• Bei den nachfolgenden Änderungen jedoch ist es notwendig, den Kraftfahrzeugbrief (alt) und den Fahrzeugschein (alt) vorzulegen, da es ein Nebeneinander von Zulassungsbescheinigung „neu“ mit einem Dokument „alt“ nicht geben wird:
• Sie haben ein zugelassenes Fahrzeug erworben und wollen es auf Ihren Namen zulassen.
• Sie wollen eine Änderung von technischen Daten eintragen lassen.
• Sie wollen Ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen versehen.
• Sie wollen die Dauer einer bestehenden Saisonzulassung ändern.
• Sie wollen Ihr Fahrzeug als historisches Fahrzeug (H) umschlüsseln lassen.
• Sie haben Fahrzeugbrief (alt) oder Fahrzeugschein (alt) verloren, das Gegenstück muss vorgelegt werden.
Beachten Sie hierbei, dass Sie Ihren Fahrzeugbrief (alt) bei finanzierten Fahrzeugen rechtzeitig bei Ihrem Kreditinstitut anfordern! Ohne Fahrzeugbrief ist eine der vorgenannten Transaktionen nicht möglich.
• Keine Änderung ergibt sich, wenn sich durch Heirat o. ä. der Name geändert hat, oder Sie innerhalb des Hochtaunuskreises umgezogen sind. Nach wie vor kann die Änderung der Halterdaten bei Ihrer Gemeinde oder bei der Zulassungsbehörde des Hochtaunuskreises (Bürgerinfoservice/ BIS) unter Vorlage des Fahrzeugscheines (alt) und des geänderten Personalausweises erfolgen. Die Änderung erfolgt durch Aufkleber auf dem Fahrzeugschein (alt).
Gruß
Chris