Wirbel um «Angie»

  • So schnell kann das in die Hose gehen....
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    Frankfurt/Main (AP) Eigentlich sollte es wohl ein netter Wahlkampfgag sein, den die Union mit dem Song «Angie» von der Rolling Stones bei den Auftritten ihrer Kanzlerkandidatin landen wollte. Doch der Schuss ging nach hinten los: Am Wochenende meldete sich nämlich verschnupft das Management der Rocker zu Wort, das die Verwendung des Stones-Klassikers gar nicht lustig fand.

    Man sei «erstaunt», dass die Partei sich keine Erlaubnis für die Verwendung des Songs besorgt habe, zitiert die britische Zeitung «The Observer» am Sonntag einen Sprecher der Band. Wenn man darum gebeten worden wäre, «hätten wir Nein gesagt», fügte er hinzu.

    Die CDU ist sich unterdessen keiner Schuld bewusst: Man habe sich über die GEMA, die «Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte» versichert, dass alles in Ordnung sei, zitierte das Blatt einen Sprecher. Am Montag selbst war bei der CDU in Berlin bis zum Nachmittag keine Stellungnahme zu bekommen.

    Das Problem ist nur, dass die GEMA in diesem Fall gar nicht zuständig ist. Werde ein Song - wie in diesem Fall «Angie» - an so exponierter Stelle verwendet, sei dies nicht über den Vertrag abgedeckt, den die Partei mit der GEMA für die Musikverwendung bei Wahlkampfauftritten habe, erläuterte GEMA-Sprecherin Elfriede Rossori am Montag auf AP-Anfrage. «Das fällt unter das Urheberpersönlichkeitsrecht und muss mit dem Inhaber der Rechte in Deutschland abgeklärt werden.»

    Für «Angie» ist das der Essex-Musikvertrieb, der in Deutschland über die TJ Musikservice GmbH vertreten wird. «Wir wurden vor der Nutzung nicht gefragt», sagt Jens Ehlers von dem Hamburger Musikverlag. Man habe sich nun allerdings mit der CDU in Verbindung gesetzt.

    Böse Absicht unterstellt Ehlers des Parteistrategen allerdings nicht: Offensichtlich hätten diese nicht gewusst, dass die Verwendung des Songs nicht über den Vertrag mit der GEMA abgedeckt sei. Dazu, wie genau der Verlag reagieren werde - und ob der Partei mögliche Geld-Nachforderungen ins Haus stehen, wollte er sich zunächst aber nicht äußern. Die CDU werde aber bald Post von Essex bekommen, kündigte er an.

    Dabei hat die Partei offenbar schon etwas dazugelernt - allerdings wohl nicht genug. Hatte es doch beim letzten Wahlkampf im Jahr 2002 schon einmal Ärger wegen eines Songs gegeben. Stein des Anstoßes war damals der «Ketchup-Song», den die Partei auf ihrer Internetseite verwendet hatte, um damit eine Abbildung Schröders zu unterlegen, den die Partei in Gestalt der Figur Baron Münchhausens auf einer Kanonenkugel reitend dargestellt hatte, um damit auf nicht erfüllte Steuerversprechungen hinzuweisen. Das wollte der Musikkonzern Sony nicht hinnehmen und beantragte eine einstweilige Verfügung.

    Dass Parteien sich bei ihren Wahlkämpfen populärer Songs bedienen ist nicht neu - ebenso wenig wie der Ärger darüber, wenn politische Überzeugung des Künstlers und das Programm der Partei nicht zusammenpassen. So regte sich der britische DJ Fatboy Slim beispielsweise auf, als die britische Labour Partei seinen Song «Right Here Right Now» für den Wahlkampf von Tony Blair benutzte. «Die Nutzung des Songs unterstellt, dass ich Blair unterstütze», empörte sich der Musiker damals. «Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein.»

    Die Verwendung seines Songs «Praise You» seitens des US-Präsidentschaftskandidaten Al Gore einige Zeit zuvor hatte der DJ deutlich gelassener genommen. Der sei wenigstens Mitglied der Demokraten, meinte er.

    Und auch die Band U2, deren Song «Beautiful Day» ebenfalls von Labour verwandt wurde, und Massive Attack, deren «The Man Next Door» von den Konservativen genutzt wurde, zeigten sich in der Vergangenheit über die Benutzung ihrer Songs wenig erfreut. Die Musiker von Massive Attack überlegten sogar, juristisch gegen diesen Schritt vorzugehen.

    Fraglich ist allerdings, ob sich die CDU mit der Verwendung von «Angie» wirklich einen Gefallen getan hat. Schaut man sich den Text genauer an, können einem Zweifel kommen: Zwar heißt es da «There ain't a woman that comes close to you» - sinngemäß: Es gibt keine Frau, die Dir das Wasser reichen kann. Aber auch: «All the dreams we held so close, seemed to all go up in smoke» und «Angie, where will it lead us from here» - was so viel heißt wie: «All unsere (...) Träume schienen sich in Luft aufzulösen» - und - «wo wird es für uns von hieraus hingehen».

    Juristische Kompetenz hat die CDU mit ihrem musikalischen Fauxpas nicht bewiesen. Allerdings erwies sich Merkel schon einmal großzügig, als sie selbst unfreiwillig in der Werbung des Autovermieters Sixt auftauchte, der mit einer völlig verstrubbelten Merkel für seine Cabrios war. Während der frühere SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine, mit dem ebenfalls geworben wurde, Schadenersatz von 100.000 Euro erstritt, verzichtete Merkel auf eine Klage. Vielleicht erfährt jetzt ja auch die CDU Nachsicht - und es wird nicht wirklich teuer.

    Quelle

  • Grundsätzlich stellen Musiker, insbesondere solch berühmte jahrzehntelang erfolgreiche Musiker ihr Liedgut der Öffentlichkeit zur Verfügung. Und verdienen damit verdammt viel Geld. Auch in diesem Fall wird alles geregelt und durch die GEMA mitkassiert. Insofern kann ich das kleinkarierte Gejammer nicht nachvollziehen. Da will sich nur wieder einer profilieren oder ins Gespräch bringen. Entweder, ich mache etwas öffentlich, oder nicht. So ein bisschen oder auch ein bisschen nicht, geht kaum. Oder regen sich die Stones auch auf, wenn z.B. Bayern 3 ein Lied von Ihnen spielt unmittelbar nachdem ein Beitrag gegen Homo-Ehe oder Abtreibung gesendet wurde?

    Dass die CDU kein Englisch kann und der Text von geplatzen Träumen spricht ist der eigentliche Clou an der Sache. Aber Angie träumt ja nicht, sie hat ja für alle Probleme eine Lösung... :D

    gruß
    Heinz

  • Ich war gestern bei Angie. Wir wollten unseren Sohn mal ein bißchen an die Politik heranführen.

    Naja. War 'ne flache Veranstaltung. Für eine Landeshauptstadt auch schlecht besucht.
    Und sie war durch mehrere Reihen Zäune abgeschirmt. Nur das treueste Publikum dufte in die erste Reihe. Ist das Bürgernähe?

    Über das Programm kann man ja geteilter Meinung sein, aber verkaufen kann sie sich definitiv nicht. So wird es schwer mit dem Kanzler werden...

  • Zitat von Hagen

    Ich war gestern bei Angie. Wir wollten unseren Sohn mal ein bißchen an die Politik heranführen.

    Über das Programm kann man ja geteilter Meinung sein, aber verkaufen kann sie sich definitiv nicht. So wird es schwer mit dem Kanzler werden...

    Dein armer Sohn. Wie alt ist er denn? Hoffentlich verkraftet er diesen Frust. :( und trägt keine Spätfolgen davon.

  • Zitat von Heinz

    Grundsätzlich stellen Musiker, insbesondere solch berühmte jahrzehntelang erfolgreiche Musiker ihr Liedgut der Öffentlichkeit zur Verfügung. Und verdienen damit verdammt viel Geld. Auch in diesem Fall wird alles geregelt und durch die GEMA mitkassiert. Insofern kann ich das kleinkarierte Gejammer nicht nachvollziehen. Da will sich nur wieder einer profilieren oder ins Gespräch bringen. Entweder, ich mache etwas öffentlich, oder nicht. So ein bisschen oder auch ein bisschen nicht, geht kaum. Oder regen sich die Stones auch auf, wenn z.B. Bayern 3 ein Lied von Ihnen spielt unmittelbar nachdem ein Beitrag gegen Homo-Ehe oder Abtreibung gesendet wurde?

    Dass die CDU kein Englisch kann und der Text von geplatzen Träumen spricht ist der eigentliche Clou an der Sache. Aber Angie träumt ja nicht, sie hat ja für alle Probleme eine Lösung... :D

    gruß
    Heinz


    Hallo Heinz,
    das ist nicht ganz richtig.

    Zwar muß für jede öffentliche Aufführung ein Betrag X an die GEMA abgeführt werden, die GEMA schüttet dann nach Abzug einer Verwaltungsgebühr an den beteiligten Musikverlag und die Autoren aus.
    Es geht aber bei "Angie" in diesem Fall auch nicht um die Stones, sondern um die Komponisten/Texter Jagger/Richards, die die alleinigen Urheber sind.

    Problematisch wird es, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu Werbezwecken verwendet wird - und das ist im Falle der CDU ganz klar der Fall. Hier muß die ausdrückliche Genehmigung der Autoren oder des Verlags eingeholt werden.

    Diese Genehmigung muß man normalerweise sehr teuer bezahlen.

    Dass überhaupt gefragt werden muß, ist auch absolut richtig. Vielleicht haben die Urheber ja ein Problem mit dieser Partei, oder sie haben vielleicht eine exklusive Vereinbarung mit einer anderen Partei oder wollen die Verwendung ihrer Komposition zu Werbezwecken überhaupt nicht.

    Gruß

    Chris

  • Zitat von Rocky Mountain

    Dein armer Sohn. Wie alt ist er denn? Hoffentlich verkraftet er diesen Frust. :( und trägt keine Spätfolgen davon.


    Spätfolgen? Nein, nein. Der ist hart im nehmen. Unser Maxe wird im Oktober 12.

    Er hat die Machart der Rederei aber schnell erkannt...

    Am besten hat es ihm aber in dem Pulk der "Gröler" gefallen. Da war wenigstens was los... :horn: Ich denke mit der Politik, das müßen wir noch irgendwie anders machen. :zwinker:

  • Zitat von Heinz

    Grundsätzlich stellen Musiker, insbesondere solch berühmte jahrzehntelang erfolgreiche Musiker ihr Liedgut der Öffentlichkeit zur Verfügung. Und verdienen damit verdammt viel Geld. Auch in diesem Fall wird alles geregelt und durch die GEMA mitkassiert. Insofern kann ich das kleinkarierte Gejammer nicht nachvollziehen. Da will sich nur wieder einer profilieren oder ins Gespräch bringen. Entweder, ich mache etwas öffentlich, oder nicht. So ein bisschen oder auch ein bisschen nicht, geht kaum. Oder regen sich die Stones auch auf, wenn z.B. Bayern 3 ein Lied von Ihnen spielt unmittelbar nachdem ein Beitrag gegen Homo-Ehe oder Abtreibung gesendet wurde?

    gruß
    Heinz

    ... in dieser Hinsicht kann ich Chris vollkommen zustimmen. Es ist leider ein verbreiteter Irrtum dass das geistige Errungenschaften wie z.B. die Werke eines Musikers nur weil diese mal veröffentlich wurden, jetzt komplett für jedermann zum x- beliebigen Gebrauch und verwendung frei sind. Diese Werke bleiben "Eigentum" des Schaffers, so wie jemand Eigentum an seinem Auto hat. Für ganz bestimmte Nutzungsarten hat dieser geistige Eigentümer allerdings seine Rechte an die GEMA abgetreten, diese kann dann bestimmte Veröffentlichungen vornehmen. Klar ist das inbesondere rein gewerbliche Veröffentlichungen jetzt entgeltlich sind, hierauf achtet die GEMA. Besonders klar ist, dass nicht einfach jeder x- beliebige Zweck mit dem "Eigentum" dem Lied verfolgt werden darf. Zum Beispiel Hintergrund in Horrorfilmen o.ä. Genauso ist es mit der CDU Veranstaltung, hier muss man - wie sonst auch , wenn man sich etwas ausleiht- den Eigentümer fragen.


  • Hallo Chris,

    meines Wissens läuft das Stück nur als Hintergrundmusik während öffentlicher Auftritte. Ich denke nicht, dass mit dem Lied selbst aktiv geworben wird. Offensichtlich gibt es ja auch keine rechtliche Handhabe. Die Stones, oder ein Manager, hat sich verärgert gezeigt. Aber es passiert.... nichts. Wenn es eine rechtliche Handhabe gäbe, dann würde man den Song sicherlich abschalten.

    Ich hatte selbst mal bei der GEMA zur Verwendung eines Songs bei unseren Firmenpräsentation angefragt. Für ca. 350 Euro im Jahr hätten wir sogar mehrere Songs wechselweise oder alle zusammen nutzen können. Künstler mussten nicht extra befragt werden. Das würde wohl auch etwas aufwendig werden.

    Das mag für Großveranstaltungen wohl anders sein. Genau kenne ich mich mit dem Thema natürlich nicht aus. Aber ob sich britische Musiker wirklich mit den Inhalten einer deutschen Partei auseinander setzen wollen, wage ich verstärkt zu bezweifeln.

    gruß
    Heinz

  • Zitat von Heinz

    meines Wissens läuft das Stück nur als Hintergrundmusik während öffentlicher Auftritte. Ich denke nicht, dass mit dem Lied selbst aktiv geworben wird. Offensichtlich gibt es ja auch keine rechtliche Handhabe. Die Stones, oder ein Manager, hat sich verärgert gezeigt. Aber es passiert.... nichts. Wenn es eine rechtliche Handhabe gäbe, dann würde man den Song sicherlich abschalten.

    Ich hatte selbst mal bei der GEMA zur Verwendung eines Songs bei unseren Firmenpräsentation angefragt. Für ca. 350 Euro im Jahr hätten wir sogar mehrere Songs wechselweise oder alle zusammen nutzen können. Künstler mussten nicht extra befragt werden. Das würde wohl auch etwas aufwendig werden.

    gruß
    Heinz

    Hallo Heinz,

    wenn eine Partei einen Song auf Veranstaltungen in prominenter Form spielt - in diesem Fall eine "Einzugshymne" einer Politikerin, ist das keine Hintergrundmusik mehr, sondern eine gewerbliche Nutzung, die genehmigungspflichtig ist. Die Veranstalter haben sich ja aus ganz bestimmten Gründen diesen besonderen Song ausgesucht (Hintergrundmusik wäre irgendein leiser beangloser Musikteppich).

    Da sie diese - vergütungspflichtige - Genehmigung nicht eingeholt haben, wurde ihnen die Nutzung per einstweiliger Verfügung untersagt, und das ist in meinen Augen vollkommen korrekt.

    Was Deine Firmenpräsentation angeht, hast Du eine falsche Auskunft bekommen. Die GEMA verlangt zwar eine Pauschale für die Auführung, wenn Du aber Bild und Ton kombinierst, ist das eine sogenannte "Werkverbindung" und dafür müssen bei den Autoren Synchronisationsrechte eingeholt werden.
    Zusätzlich brauchst Du das - wahrscheinlich mit Gebühren versehene - OK des betreffenden Labels.

    Chris

  • T-RACK:

    Hallo Chris,

    dann würde ich gerne mal wissen, wo das alles geschrieben steht, d.h. welche Gesetze dem zu Grunde liegen. Wer oder was kann einem erschöpfend und korrekt Auskunft geben?

    Wäre natürlich mal wieder typisch: Man holt sich eine Auskunft ein bei der logischsten Organisation (in diesem Falle die GEMA) und bekommt eine falsche Antwort. Danach agiert man in gutem Glauben alles richtig zu machen und wird im Nachhinein eines besseren belehrt.

    Sowas kenne ich zur Genüge vom Finanzamt... :wut:

    gruß
    Heinz

  • Das ist alles im Urheberrecht geregelt.
    Für Details solltest Du "TENGEL" fragen, der ist Jurist mit diesem Spezialgebiet.
    Gruß
    Chris

  • . MUSIKRECHT I: Ärger um Stones-Song bei der CDU
    Angie, Angie: When will those clouds all disappear?


    Die CDU spielt den Rolling Stones-Song "Angie" trotz des Streits um die Rechte weiter.

    Die Stones wehren sich gegen die Verwendung ihres Songs auf Wahlkampfveranstaltungen der CDU. Die TJ Musikservice GmbH, die die Titelrechte für den Song in Deutschland verwaltet, hat der Partei daher eine entsprechende Unterlassungsaufforderung zugestellt.

    Nach Angaben der Gema, die Lizenzen für Musiktitel verwaltet, ist unklar, ob das Abspielen des Liedes durch den zwischen CDU und ihr abgeschlossenen Pauschalvertrag gedeckt ist, oder ob das Urheberpersönlichkeitsrecht der Rolling Stones greift.

    Da das Lied erst am Ende der Veranstaltungen nach dem Abspielen der Nationalhymne gespielt werde, argumemtniert die CDU, diene das Lied eher der Unterhaltung der Gäste und weniger dem Wahlkampf.

    Die Rolling Stones hatten den Hit 1973 als eher trauriges Abschiedslied geschrieben.

    Lyrics unter:

    http://www.elyrics.net/go/r/rolling-s…cs/angie-lyrics


    Quelle: http://www.art-lawyer.de/newsletter2005.html

  • Womit ja wohl klar ist, dass gar nichts klar ist. Und schon gar nichts ist klar geregelt im Urherberrecht. Habe ich mir Gestern Abend mal angeschaut. Aus meiner Sicht gibt es nahezu beliebig viel Spielraum. Einziger Fakt ist, dass die GEMA anerkannter Rechteverwalter von Musikstücken ist. Und laut deren Statuten können Sie die Verwendung von Musikstücken auch für kommerzielle Werbung und für Veranstaltungen freigeben.

    Ich verstehe auch die Aufregung nicht so ganz. Das blöde Volk kann zwar kaufen und bezahlen und macht Künstler jahrzehntelang reich. Aber manchmal werden sie dann ganz mimosisch.

    gruß
    Heinz

  • Zitat von Heinz

    ..........................Das blöde Volk kann zwar kaufen und bezahlen und macht Künstler jahrzehntelang reich...........................
    gruß
    Heinz

    Soll das dann heißen, wenn einer "genug" mit etwas verdient hat, steht ihm kein weiterer Verdienst zu???

    Ich kann mich noch erinnern, dass Du bei der Diskussion zu "Urheberrechten im Softwarebereich" eine etwas andere Einstellung gehabt hast.

    Wenn jemand geistiges oder künstlerisches Gut eines anderen, zu anderen als privaten Zwecken benutzt kostet das Geld.
    Ob das bei der CDU der Fall ist, kann von uns keiner wissen, da der Vertrag zwischen GEMA und CDU nicht offen liegt

    LG
    james

  • Zitat von jamesbond

    Soll das dann heißen, wenn einer "genug" mit etwas verdient hat, steht ihm kein weiterer Verdienst zu???

    Ich kann mich noch erinnern, dass Du bei der Diskussion zu "Urheberrechten im Softwarebereich" eine etwas andere Einstellung gehabt hast.

    Wenn jemand geistiges oder künstlerisches Gut eines anderen, zu anderen als privaten Zwecken benutzt kostet das Geld.
    Ob das bei der CDU der Fall ist, kann von uns keiner wissen, da der Vertrag zwischen GEMA und CDU nicht offen liegt

    LG
    james


    Hallo James,

    das habe ich so nicht gesagt. Es gibt ja einen weiteren Verdienst durch die Nutzung. Genau das wird mit der GEMA geregelt. Ob der Vertrag offen liegt oder nicht ist eigentlich unerheblich, denn warum sollte die GEMA nicht ihre offengelegten Standardsätze verlangen. In diesem Falle also die mehrfache zeitlich eingeschränkte Einspielung eines Musiktitels bei öffentlichen Veranstaltungen, auch Freiluft-Veranstaltungen, mit vielen Tausend Besuchern. Das kostet pauschal einige Tausend Euro und ich gehe davon aus, dass die GEMA diesen Betrag zum Wohle der Künstler und Urheber kassiert hat. Ansonsten hat die GEMA einen Fehler gemacht und nicht die CDU.

    Grundsätzlich sind Musiker durch die GEMA durchaus gut vertreten und meines Erachtens gut geschützt. Das finde ich auch in Ordnung. Wenn fremdes Eigentum bei öffentlichen Aufführungen genutzt wird, dann soll der Urheber daran auch verdienen.

    Was mich an der Sache ärgert ist die Idee, dass man selektiv vorgeht, vorgehen kann oder vorgehen muss/soll. Nun ist die CDU eine prominente Organisation und deshalb ist das ganze von öffentlichem Interesse. Was ist jedoch mit den unzähligen nicht so prominenten natürlichen oder rechtlichen Personen? Wie sollen die vorgehen. Wie oft werden eigentlich im Fernsehen und Radio irgendwelche durchaus auch geschützten Trailer verwendet. Soll etwa jedesmal der Urheber gefragt werden. Bitteschön, das geht doch gar nicht. Ich bin der Meinung, dass die Rechte zur Aufführung eines Musikstückes an die GEMA abgetreten wurde und die GEMA die Verträge mit den Nutzern schliesst. Das hat in Summe viele Vorteile für Nutzer UND für Urheber. Wollte der Urheber jeden Vertrag einzeln schliessen, dann würden die Verwaltungskosten alle Gewinne auffressen.

    Ich sehe grundsätzlich keinen Unterschied in meiner Argumentation bei Software und bei Musik. Wenn ich Standardsoftware entwickele, die es im Laden zu kaufen gibt, dann kann auch nicht verhindern, dass vieleicht ein mir nicht genehme Person meine Software kauft. Microsoft kann auch nicht verhinden, dass mit Word menschenverachtende, pornografische oder rassisstische Texte geschrieben werden, solange das Programm lizensiert ist - auch wenn Microsoft diese Art der Nutzung nicht will.

    Um es klar zu sagen: Natürlich muss der Nutzer von geistigem Eigentum zahlen! Das ist meines Erachtens im vorliegenden Fall passiert. Nach meinem Rechtsverständnis muss jedoch keine Extraerlaubnis vom Urheber eingeholt werden, da der Urheber quasi eine Generalerlaubnis zur Wahrung der Rechte über die Plattenfirma an die GEMA abgetreten hat.

    gruß
    Heinz

  • Zitat von Heinz

    Hallo James,

    ....................... Es gibt ja einen weiteren Verdienst durch die Nutzung. Genau das wird mit der GEMA geregelt. Ob der Vertrag offen liegt oder nicht ist eigentlich unerheblich, denn warum sollte die GEMA nicht ihre offengelegten Standardsätze verlangen.

    Hallo Heinz,

    Beim "Angie-Song" geht es genau um diesen Vertrag zwischen GEMA und CDU.

    Die GEMA schließt viele "Pauschalabgabenverträge" mit Firmen und Institutionen.
    Auch "Dein Italiener" um die Ecke wird so einen Vertrag haben, wenn er euch mit cd-Musik berieselt ....................... aber es wird wohl nicht gezählt, wie oft Angie gespielt wird.
    Deshalb müssen auch die vielen kleinen Trailer, Wahlkampftouren, etc. nicht gezählt werden und der Verwaltungsaufwand wird klein gehalten. Die Vorteile, wie zum Beispiel Rechtsicherheit oder verlässliche Kosten-/Einnahmekalkulation liegen auf der Hand.

    LG
    james