Tacho-Manipulationen ab sofort strafbar

  • dpa BERLIN. Das Manipulieren des Auto-Tachometers ist ab sofort strafbar. Das teilte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) unter Hinweis auf den schweren Busunfall im französischen Lyon vor zwei Jahren mit.

    Das gelte auch für gefährliches Rasen von Bussen und schweren Lastwagen, „wenn dies durch ein bewusstes Manipulieren an Geschwindigkeitsbegrenzern ermöglicht wird.“ Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften seien nunmehr zwei neue Straftatbestände geschaffen. Dabei gehe es um Fahrzeugsicherheit und Gebrauchtwagen-Betrug. Hierbei treiben Verkäufer nicht selten durch Veränderungen des Kilometerstandes den Verkaufspreis nach oben. „Käufer von gebrauchten Kraftfahrzeugen müssen sich auf den angezeigten Tachostand verlassen können“, verlangte Stolpe. Durch betrügerische Verfälschungen entstünden ihnen zusammen jährlich jedoch viele Mill. Euro an Schäden. Dies sei kein Kavaliersdelikt.

    Beim Ausschalten von Geschwindigkeitsbegrenzern „werden sogar Gefahrensituationen für Leib und Leben der Reisenden in Kauf genommen“, empörte sich der Minister. „Menschen, die um eigene Vorteile zu erzielen, bedenkenlos Sicherheit und Leben anderer in Gefahr bringen, werden ab heute hart bestraft.“

    Beim Busunfall in Lyon verunglückte der Bus auf regennasser Straße und bei schlechter Sicht und fuhr zeitweise weit über 110 Stundenkilometer. Möglich gewesen sei dies gemäß den Untersuchungsergebnissen dadurch, dass der Geschwindigkeitsbegrenzer außer Betrieb gesetzt worden sei, so das Ministerium. Zu hohe Geschwindigkeit und Sicherheitsmängel waren als Ursache für das Busunglück mit 28 Toten, darunter elf Deutsche, ausgemacht worden.

    [URL=http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi…6/SH/0/depot/0/]Quelle[/URL]

  • Bei den aktuellen Autos ist es sehr schwer, den Tachostand schlüssig
    mit all den anderen Steuergeräten, etc. zu manipulieren, hat mir ein
    Insider erzählt. Die Laufleistung wird in sehr vielen Geräten unabhängig
    registriert, da kann man mit etwas Mühe sehr gut hinterkommen. Auch
    eine Nachfrage beim Vertragshändler hilft, da heute ja alle Fz. zentral
    gespeichert werden, die Fahrgestellnummer reicht. Habe ich bei meinem
    Syncro auch gemacht. Strafandrohungen provozieren da aus meiner Sicht eher
    die kriminelle Energie, ich würde auf Aufklärung der Verbraucher setzen, wie
    sie hinter solch Betrügereien kommen können.

    Gruß
    andreas

  • Zumindest bei BMW wird bereits seit Jahren auch auf dem Fahrzeugschlüssel die jeweilige KM-Leistung abgespeichert. Ich nehme an, dass dieses auch bei den anderen Herstellern der Fall ist.


    Grüße
    sbk


  • Hallo Andreas,
    dieser Meinung kann ich mich anschließen.

    Ein Gebrauchtwagenkauf ist auch Vertrauenssache!
    Darum habe ich bisher beim Händler meines "Vertrauens" gekauft!:D


    Gruß

  • ich hatte mal einen Audi, der bekam ein neues komplettes Kombi-Intrument. Da kann man beim Austausch (angeblich) nur 1 einziges Mal den KM Stand einstellen.
    Jetzt hatte sich mein Händler leider vertan und anstatt irgendwas bei 60.000 glatte 680.000 eingestellt :wow:

    Korrigiert hat er das dann über einen dieser Tacho-Dienstleister, weil er sonst die kpl. teure Einheit hätte wegwerfen können (sagte er zumindest). Das entfällt dann ja wohl in Zukunft.

  • Da haben es Autokäufer hier schon immer besser gehabt. Das Tachomanipolieren ist hier schon seit den 70igern verboten, und alle Tachos sind versiegelt. Bei jedem Fahrzeugweiterverkauf, muss der jeweilige Tachostnad in den KFZ-Brief eingetragen werden, und der Verkäufer muss den Stand unterschreiben. Wenn ein neues Tacho eingebaut wird, gibt es eine einmalige Möglichkeit, das Tacho richtig einzustellen, und das muss auch eingetragen werden. Verbotene Manipulationenen werden relativ hoch bestraft (mit Gefängnis und Geldstrafe). :Applause:

  • Zitat von dschlei

    Da haben es Autokäufer hier schon immer besser gehabt. Das Tachomanipolieren ist hier schon seit den 70igern verboten, und alle Tachos sind versiegelt. Bei jedem Fahrzeugweiterverkauf, muss der jeweilige Tachostnad in den KFZ-Brief eingetragen werden, und der Verkäufer muss den Stand unterschreiben. Wenn ein neues Tacho eingebaut wird, gibt es eine einmalige Möglichkeit, das Tacho richtig einzustellen, und das muss auch eingetragen werden. Verbotene Manipulationenen werden relativ hoch bestraft (mit Gefängnis und Geldstrafe). :Applause:



    das ist eine vernünftige Regelung! Stolpe und Co haben meiner Meinung nach wieder nur halbe Sachen gemacht.

    LG Roland

  • Thomas es darf ja noch an Tachos gedreht werden zb. du hast einen Defekten Tacho und ersetzt ihn duch einen gebrauchten dann darfst du mit Justierung den Tachostand abgleichen also wird es weiter Justierergeben, meine Meinung ist dazu es müsste eine Möglichkeit geben den Tachostand durch einen nicht austauschbaren Chip oder sonstwas so gemacht werden das dieser garnicht geändert werden kann ohne das Tacho zu zerstören , aber es ist wie immer wenn kriminelle Enegrie dahinter steht wird sicherlich weiter gedreht.


    Kay

  • Hallo,

    muß man alles gleich unter Strafe stellen, wenn es schon moralisch nicht einwandfrei ist?
    Für mich kann ich es nicht nachvollziehen, dass hier ein Gesetz oder Erlass oder was auch immer her muß?
    So frei nach dem Motto, was nicht verboten ist, ist auch erlaubt!

    Sicher kann man dem späteren Erwerber etwas vorspielen oder etwas zur Schau stellen.

    Veränderungen an den Systemen oder Korrekturen der tatsächlichen Laufleistung stellen für mich jedoch schon allein den Tatbeststand des Betruges dar.

    Leider ist es nicht so einfach einer natürlichen Person die Geschäftsfähigkeit abzuerkennen.

    Sinn würde es jedenfalls machen, solche Leute aus dem Verkehr zu ziehen.

    Gruß