Hallo zusammen , ich habe schon die 2. Updateaufforderung erhalten . Habe einen 7p v8 TDI von
von 2015 , was tun , wer hat auch solches Prachtstück und was macht ihr mit dem Update 23N3 ?
Hallo zusammen , ich habe schon die 2. Updateaufforderung erhalten . Habe einen 7p v8 TDI von
von 2015 , was tun , wer hat auch solches Prachtstück und was macht ihr mit dem Update 23N3 ?
[...] Habe einen 7p v8 TDI von von 2015 [...]
Servus,
dann bist du in dem Bereich (CR/Touareg III ab Baujahr 2018 und Antrieb / Getriebe / Verteilergetriebe) im falschen Bereich gelandet.
Verschoben nach 7P, Bereich Motoren.
Grüße
Robert
Danke , Robert….sorry
Servus,
es gibt zwei aktuelle (Stand September 2024) KBA Rückruf-Aktionen:
23M7 für rund 77.000 Fahrzeuge mit dem V6 TDI
und
23N3 für 6.813 Fahrzeuge mit dem V8 TDI.
Beide sind vom KBA angeordnet und das bedeutet in diesen beiden Fällen, dass sie verpflichtend sind. Das KBA überwacht die Durchführung und setzt notfalls die Stilllegung des Fahrzeugs durch, wenn die Maßnahme nicht fristgerecht durchgeführt wird.
Ja ich weiß, das sind erst mal keine tollen News, aber so sieht die Sachlage momentan aus. Informationen darüber, was genau gemacht wird, respektive wie und ob überhaupt sich das spürbar auswirkt, sind - wie immer bei so was - nicht zu bekommen. Wird sich zeigen, wenn die ersten Fahrzeuge upgedatet wurden und entsprechende Rückmeldungen unserer User vorliegen. Ich kann euch aber sagen, dass es um die unzulässige Reduzierung der AGR in bestimmten Betriebszuständen geht.
Rein technisch betrachtet, würde ich deshalb bei dieser Maßnahme nicht von für den Fahrer spürbare Nachteile wie verändertes Schaltverhalten etc. ausgehen.
Grüße
Robert
Danke , Robert
Moin,
wie im anderen Thread schon erwähnt: das KBA hat für die hier fraglichen Referenznummern den Status (überwacht/nicht überwacht) eben nicht pauschal definiert. Und EA198 Besitzer werden offenbar vom KBA direkt angeschrieben und es wird der verpflichtende Charakter dort explizit erwähnt.
Von daher mal nix übereilen. Wenn sich die Zulassungsbehörde meldet und eine Durchführung unter Androhung der zwangsweisen Außerbetriebsetzung widrigenfalls anmahnt, ist immer noch Zeit zum handeln.
Grüße,
Jörg.
Ich habe diese zweite Aufforderung vor ein paar Tagen auch bekommen ( P2 von 2012 ). Aus dem Schreiben geht hervor , dass das Software-Update gemacht werden muss zur Sicherstellung der Konformität. Es wird aber an keiner Stelle erwähnt, dass die Sacher gesetzlich verpflichtend ist bzw. dass womöglich sogar eine Stilllegung droht, wennn .......
Insofern habe ich das Schreiben einfach mal zu den Akten genommen und werde bis auf weiteres nichts in dieser Richtung tun.
Servus,
ich habe heute auch das Schreiben von VW bekommen. Auch da ist keine Verpflichtung vom KBA erkennbar... Mal sehen, was noch kommt.
Gruß
Marco
Hi, was soll kommen?
Habe das beim 3 Liter Diesel durch. Die kommen und kratzen die Plakette ab. Mit Glück klingeln die und sagen, dass das Fahrzeug nicht mehr zu nutzen ist. Außerdem kleben die einen roten großen Zettel an die Fahrertür und die Frontscheibe...
Dann hat man eine Rennerei um Nachzuweisen, das das Fahrzeug von VW geupdatet wurde. Kostet Nerven und Zeit.
Ich würde es auf jeden Fall machen (und melden) lassen. Was danach passiert... wird nicht dem KBA gemeldet
Gruß Peter
Hi, was soll kommen?
Habe das beim 3 Liter Diesel durch. Die kommen und kratzen die Plakette ab. Mit Glück klingeln die und sagen, dass das Fahrzeug nicht mehr zu nutzen ist. Außerdem kleben die einen roten großen Zettel an die Fahrertür und die Frontscheibe...Dann hat man eine Rennerei um Nachzuweisen, das das Fahrzeug von VW geupdatet wurde. Kostet Nerven und Zeit. Ich würde es auf jeden Fall machen (und melden) lassen. Was danach passiert... wird nicht dem KBA gemeldet Gruß Peter
Ist das bei dir tatsächlich so gelaufen ? Dir wurde die Plakette angekratzt so wie beschrieben ? Und das ohne vorherigen Hinweis auf eine gesetzliche Verpflichtung ? Das würde mich schon sehr wundern. Wenn es aber wirklich so passiert ist, dann müsste ich mir das schon nochmals überlegen, klar.
Hi,
Natürlich gab es Briefe, auch vom KBA. Außerdem hat mein Freundlicher etliche Male kontaktiert...
Gruß Peter
Moin,
"... auch vom KBA..."
Und genau DAS ist das Entscheidende. Wenn die Herrschaften sich melden, dann sollte man reagieren.
Und zu meinem Post weiter oben: Telefonische Aussage des KBA auf die direkte Frage 'Ist der Rückruf überwacht oder nicht und warum ist das entsprechende Feld in der Rückrufdatenbank nicht ausgefüllt?" => "Der Rückruf umfaßt mehrere Motoren in unterschiedlichen Fahrzeugen, nicht für alle Motoren findet eine Überwachung statt."
Rückfragen zu konkreten Motoren / Fahrzeugen wurden abgeblockt.
MfG
Jörg.
Ich habe vergangene Woche die Aufforderung 23N3 Update bekommen. Habe mich zunächst bei VW erkundigt, Kundenbetreuung schreibt zurück, dass dieses Update verpflichtend ist .... Rest wie oben beschrieben. Werde es am kommenden Freitag mal aufspielen lassen. Sollten sich negative Veränderungen einstellen werde ich die hier sofort kundtun.
Ich habe wegen des 23N7-Updates bei meinem VW-Zentrum nachgefragt und dort die Auskunft erhalten, ich könne erst mal abwarten. Aufgrund des Schreibens von Volkswagen entstehe keine Verpflichtung. Wenn von der Zulassungsbehörde was käme, dann könne ich immer noch reagieren und hätte dazu Zeit genug. - Also werde ich vorerst nichts tun.
Hallo Coronet,
meist du 23N7 oder 23M7?
Hallo Coronet,
meist du 23N7 oder 23M7?
Oh sorry, ich meinte 23M7 .
Moin zusammen.
Hat jemand von euch Erfahrungen, wie es bei getunten Dicken aussieht?
Meiner wurde vor der Zulassung 2013 von ABT umgerüstet.
VW kann die Software nicht auf das ABT Motorsteuergerät aufspielen.
Steht auch extra bei ABT drin, das das Steuergerät dadurch zerstört wird.
Ich weiss überhaupt nicht, was ich jetzt machen soll. VW direkt sagt einfach, dass es mein Problem ist.
Neues Steuergerät kostet mir beim Händler mal eben 2900€
Servus,
was sagt denn ABT zu dieser Sachlage? Die bieten ja schließlich nur legale Leistungssteigerungen an, insofern muss es ja auch ein Szenario dafür geben, wenn beispielsweise ein Motorsteuergerät defekt ist und ersetzt werden muss. Dass die das kaum kostenlos machen werden, das dürfte zu erwarten sein, schließlich ist das weder ein Gewährleistungsfall noch liegt das in deren Verantwortung, wenn sozusagen Dritte nachträglich daran herumbasteln.
Technisch betrachtet dürfte das tatsächlich problematisch werden, denn viele Motorsteuergeräte lassen sich ja schon länger nicht mehr einfach so durch Fremdfirmen von außen flashen, sondern werden in der Regel durch umgebaute Ware mit entsprechender Programmierung ausgetauscht. (Wenn es eben - so wie bei ABT - vernünftig gemacht wird und nicht durch "besonders kompetente" Hinterhofbuden mit Mondwerten vom eigenen Prüfstand oder dem des Kumpels). Umgekehrt ist es dann leider auch so, dass die Prüfsummen der "fremdprogrammierten" Chips nicht mehr stimmen, wenn eine originale Programmierung durch den Hersteller erfolgen soll.
Eventuell ein gebrauchtes Motorsteuergerät kaufen und hierfür einrüsten?
Grüße
Robert
Hallo Zusammen
Nur mal so als alternativer Ansatz:
Wenn die Software von Abt legal ist, sollten die ja bestätigen können, dass ihre Software dieses Update nicht braucht.
LG Manuel
[…] Wenn die Software von Abt legal ist, sollten die ja bestätigen können, dass ihre Software dieses Update nicht braucht. […]
Servus Manuel,
na damals war die VW-Software ja auch noch legal. Zumindest setzte der geneigte Fahrzeugkäufer dies voraus. Aber ja, der Ansatz ist gut, im Grunde müsste ABT jetzt ebenso nachbessern oder eben die Konformität bestätigen.
Grüße
Robert