Software Update, Aktionscode 23M7

  • Hallo Touareg-Freunde,

    gestern bekam ich von Volkswagen erneut ein Schreiben, bzgl. eines Updates der Motor - und Getriebesoftware. Nachdem ich mich gegen das Aufspielen des Updates 23AS aufgrund mehrerer negativer Beiträge hier im Forum gewehrt habe, soll nun ein Update mit dem Aktionscode 23M7 aufgespielt werden. In dem Schreiben wird folgendes von Seiten VW garantiert:

    "Wir bestätigen, dass sich das Software-Update weder auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionswerte, Motorleistung, maximales Drehmoment und Geräuschemissionen noch auf die Dauerhaltbarkeit des Motors oder des Abgasnachbehandlungssystems negativ auswirken wird. Das Software-Update wurde vom Kraftfahrtbundesamt unabhängig überürüft und freigegeben."

    Kennt sich jemand mir diesem neuen Update aus? Kann man das jetzt bedenkenlos aufspielen lassen?

    Dabei steht auch noch, im Gegensatz zur 23AS Maßnahme, Rückruf durch den Hersteller. Ist das dann verpflichtend?

    Schöne Grüße

    Alex

  • Das Update ist in dem Fall verpflichtend, da wirst nicht umhin kommen. Es betrifft neben dem V6 TDI auch viele alte 4-Zylinder TDI (die schon mal ein Update erhalten haben), die hier zum Update müssen. Hintergrund ist das "Thermofenster", d.h. die Abgasreinigung war bis dato nur in einem gewissen Temperaturbereich aktiv, in Zukunft soll das Abgasreinigungssystem auch bei niedrigeren bzw. höheren Temperaturen funktionieren.

    MfG

    Hannes

  • Moin,

    die Aussage ist so pauschal falsch!

    Verpflichtend ist das nur, wenn vom KBA überwacht. Und genau hier liegt die Krux: In der Rückrufdatenbank des KBA (Deeplink leider nicht möglich) wird der diesbezügliche Status nicht definiert. Und sowohl die KBA-Referenznummer (14240R) als auch der Aktionscode von VW (23M7) diverse Fahrzeuge und Motoren betrifft dürfte das wohl motorspezifisch sein.
    Dafür spricht außerdem, daß sich im Netz anfragen von Besitzern von Fahrzeugen mit dem EA198 (2.0 TDI) Motor finden, die zu der selben Sachen direkt vom KBA angeschrieben worden sind und bei denen im Anschreiben die verpflichtende Durchführung erwähnt wird.

    Ich für meinen Teil gehe momentan davon aus, daß der Rückruf für die EA198 geschädigten unter überwacht läuft, für die großen Diesel hingegen nicht. Ob ich mich irre merke ich, wenn irgendwann ne Mahnung mit Androhung der Stillegung kommt.
    Dann ist immer noch Zeit zum Handeln.

    Grüße,
    Jörg.

  • Moin,

    die Aussage ist so pauschal falsch!

    Verpflichtend ist das nur, wenn vom KBA überwacht. Und genau hier liegt die Krux: In der Rückrufdatenbank des KBA (Deeplink leider nicht möglich) wird der diesbezügliche Status nicht definiert. Und sowohl die KBA-Referenznummer (14240R) als auch der Aktionscode von VW (23M7) diverse Fahrzeuge und Motoren betrifft dürfte das wohl motorspezifisch sein.

    Naja, es gibt hier viele verschiedene Rückrufe und hauptsächlich ist der EA189 betroffen, aber eben auch der Euro5-V6 TDI im Touareg 7P. Von daher wirst du hier nicht umhin kommen das Update machen zu lassen, sonst wird es eine Stilllegung des Fahrzeuges geben.

    MfG

    Hannes

  • Ich habe mir eben nochmals das erste Schreiben von VW ( Feb.23 ) angesehen, in dem es um den Aktionscode 23AS geht. Da steht schon im Betreff, dass es sich um eine "Freiwillige Servicemaßnahme Software-Update Dieselmotor" handelt. Demzufolge kann es nicht zugleich verpflichtend sein.

    Im jetzigen neuen Schreiben von VW ( Sept.24 ) geht es um den Aktionscode 23M7. Hier wird zwar nicht erwähnt, dass es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt; es wird aber an keiner Stelle darauf hingewiesen, dass das Update verpflichtend sei. Aus dem gesamten Inhalt des Schreibens geht hervor, dass es sich wohl genau um das Update handelt, das schon im Feb.23 angeboten wurde, denn im Schreiben wird erwähnt, dass ich bisher trotz des damaligen Angebots noch nicht an der Maßnahme teilgenommen hätte. Wenn es sich aber um dieselbe Maßnahme bzw. dasselbe Update handelt, dann kann dieses Update ja nicht plötzlich verpflichtend sein, wenn es vor einem guten Jahr noch freiwillig war.

    Also werde ich mal abwarten.

  • Hallo zusammen,

    bisher habe ich zu meinem 245PS aus 04/2013 noch keinerlei Post bekommen, aber es tut sich schon die Frage auf ob man dass ggf. kommende und verpflichtende Up-Datem z.B. mit VCDS wieder rückgängig machen könnte.

    D.h. vorher eine Sicherung anlegen und dann ggf. wieder über OBD zurück spielen.

    Bei unserem Alfa-Diesel aus 2010 war diese mittels eines speziellen OBD-Kabels und einer freien Software problemlos machbar.

    Lt. einem Meister von BMW ist so eine geänderte Regelung bei AGR-Kühlern je nach Setup nicht ohne Rsikio für den Motor bzw. Kühler. Ob und was davon bei diesen Motoren auch zutreffend ist, kann ich nicht beurteilen, aber es gibt doch zahlreiche Motorschäden bei den 2.0TDI nach der damaligen VW Aktion.

  • Moin 23M7 Betroffene, hiermit dürfte Einiges klargestellt sein:

    Meine Anfrage beim KBA, was passiert, wenn ich das 23M7 nicht machen lasse, ergab folgende Antwort:

    Sehr geehrter Herr *****, vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

    Der Rückruf 23M7 ist gegenüber dem Hersteller verbindlich angeordnet worden. Die Folge einer Nichtteilnahme wäre, dass das Fahrzeug weiterhin nicht vorschriftenkonform wäre. Die Entscheidung über den Entzug von Zulassungen für Fahrzeuge, die sich bereits im Verkehr befinden, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des KBA. Das KBA übermittelt die Fahrzeug-Identifikationsnummern (FIN) betroffener Fahrzeuge gem. Art. 6 Abs.1 e) i.V.m. Abs.3 b) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) i.V.m. §§ 5, 46 Abs. 1 und 2 FZV an die zuständigen örtlichen Zulassungsbehörden zur Erfüllung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben. Diese treffen dann eine Entscheidung im eigenen Ermessen. Ein genaues Fristende ist uns aktuell noch nicht bekannt. Achten Sie bitte auf weitere Schreiben in Bezug auf den Rückruf und dem Fristablauf.

    Ich meine dazu: Aufgrund der Rechtslage kann die Zulassungsbehörde gar nicht anders entscheiden als das Update gegenüber den Haltern anzuordnen, wenn sie es nicht haben durchführen lassen. Das abzuwarten, ist nicht sinnvoll. Die Zulassungsstelle würde das bis zur Abmeldung durchziehen müssen. Also lasse ich das 23M7 Update bei der nächsten Inspektion erledigen.

    Wenn man beim KBA die Rückrufdatenbank nach 23M7 abfragt, so wird angezeigt, dass in Deutschland ca. 9169 Fahrzeuge betroffen sein könnten, weltweit sind es ca. 77007.

    Beim TÜV habe ich nachgefragt: Das 23M7 Update verändert die Abgaswerte des Motors für den TÜV im nicht messbaren Bereich. Wie alte Motoren auf längere Sicht mit den veränderten Werten klarkommen, wäre schwer zu sagen.

    Moin, moin und Gruß, T-2-assel (Assel ist der Name eines Ortes südlich der Elbe und war der Name des ersten Schiffes, auf dem ich anmusterte. Das war 1956).

  • Ok und Danke T2-Assel ! Das ist eine klare Information und auf dieser Basis sehe ich das auch so, dass die Landratsämter bzw. die Zulassungsbehörden kaum eine andere Wahl haben. Es wird sicher noch längere Zeit dauern, bis die Zulassungsbehörden hier aktiv werden, aber man weiß ja "Die Mühlen der Verwaltung arbeiten langsam, aber .....). Natürlich könnte man dann noch den Rechtsweg beschreiten, aber viel Sinn macht das natürlich nicht. Also werde ich es machen wie du und das Update demnächst in Auftrag geben.

  • Hallo zusammen,

    ich habe sehr genau die Beiträge gelesen und kann mich über die Situation allgemeine nur ärgern. Vielleicht verstehe ich falsch und kann mir jemand logisch erklären: Wie kann es sein, dass eine freiwillige Servicemaßnahme des Herstellers (Aktioncode 23AS) nach ca. 1 1/2 Jahr durch eine Umcodierung (Aktioncode 23M7) einen richtigen Rückruf VERPFLICHTEND geworden ist?

    Nach Anfrage (siehe T-2-Assel) bei dem KBA ist zu verstehen, dass die Aktioncode 23M7 verpflichtend ist. Der Hesteller schrieb aber vor ca. 18 Monaten, dass die Servicemaßnahme freiwillig ist. Wie geht das denn?

    Eine klare Linie ist hier nicht zu sehen. Aber nicht nur das: es ist davon auszugehen, dass die Problemen von der Zulassungsbehörde kommen können (für eine ursprungliche freiwillige Servicemaßnahme). Nachdem das Auto fast 14 Jahre auf der Straße fährt.

    Schade VW. Mach aber nicht so weiter, sonst laufen die treue Anhänger weg.

  • Vielleicht verstehe ich falsch und kann mir jemand logisch erklären: Wie kann es sein, dass eine freiwillige Servicemaßnahme des Herstellers (Aktioncode 23AS) nach ca. 1 1/2 Jahr durch eine Umcodierung (Aktioncode 23M7) einen richtigen Rückruf VERPFLICHTEND geworden ist?

    Wer sagt denn, dass es sich hier um die gleiche Aktion handelt? Es geht, wie schon gesagt, hier um das Schließen des ursprünglich reingroprammierten Thermofensters. HIer gab es ja eine Klage von div. Umweltverbänden und nun müssen die Hersteller eben dieses schließen (um weiteren Klagen vorzubeugen). Es wird sicher nicht nur VW treffen, sondern wohl so gut wie alle Diesel auch von anderen Herstellern aus dieser Zeit.

    MfG

    Hannes

  • Ich sehe hier ganz klar einen Zusammenhang.

    Das Schließen des reinprogrammierten Thermofensters hängt mit dem Abgassystem zusammen, oder nicht?

    Natürlich hängt das mit dem Abgassystem zusammen. Allerdings gibt es hier viele Möglichkeiten um das Abgasverhalten zu verbessern. Es gab ja auch schon beim EA189 (4-Zylinder-TDI) eine Rückrufaktion nach dem Abgasskandal, und nun gibt es da auch wieder einen ähnlichen Rückruf zum Thema Thermofenster. Warum gibt es das auch bei diesem Motor, obwohl es ja schon eine neue Abgassoftware vor einigen Jahren gab?

    MfG

    Hannes