Guten Morgen aus der Pfalz

  • Guten Morgen aus der Pfalz,

    kurz zur Vorstellung meine Name ist Ludwig und bin schon

    über 10 Jahre begeisterter Touareg Fahrer. Derzeit fahre ich den

    TSI mit 340 PS R-Line - Black (CR)

    Nach der Leasingübernahme im Januar 2024 habe ich jetzt das erste

    Problem mit der Heckklappe wo das öffnen mit Fernbedingung meisten nicht funktioniert.

    Meine Frage: ich habe noch Garantie bis 1/2025 danach das Gewährleistungsrecht über den Händler.

    Zählt die notwendige Reparatur zu einem Garantiefall ?

    Freue und bedanke mich im voraus für entsprechende Erfahrungen.

    Viele Grüße und Fahrvergnügen !

  • Hallo Ludwig,

    willkommen bei den Touareg-Freunden.

    Ich habe deinen Beitrag, der in der Vorstellung eines anderen Users war, in dieses neue Thema verschoben.

    Wenn das Problem jetzt schon - innerhalb der Garantie - auftritt, ist die Sache doch klar. Was meint denn deine Werkstatt dazu? Ist der Fehler reproduzierbar, und ist etwas im Fehlerspeicher hinterlegt?

    Gruß Andreas

    Gruß

    Andreas

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    VW Touareg II (7P), EZ: 05/2015, MKB: CKDA, GKB: NXN

  • Servus Ludwig,

    grundsätzlich gilt, derartige "Kleinigkeiten" besser über die Herstellergewährleistung abzuwickeln, als das im Nachhinein über den Verkäufer zu versuchen. Letzterer hat in aller Regel dann signifikant weniger Motivation das Problem zu lösen, da er hierfür kein Geld mehr bekommt.

    Aber jetzt mal zur Technik: Funktioniert das auch nicht, wenn du unmittelbar am Fahrzeug stehst? (Im sogenannten "Nahbereich"). Oder spielt hier gegebenenfalls die Entfernung eine Rolle?

    Grüße

    Robert