• Hallo Berufskraftfahrer,

    bei einem Unfall erkennt das Gericht nur die hochwertigen Kameras als Beweis an, die billigen werden vor Gericht nicht zugelassen

    Spreche aus Erfahrung , die Kamera hat bei 3 Unfällen meine Unschuld bezeugt

    Gruß Hubert

    Hallo Sellek,

    was hältst du von der Qualität dieser Kamera? Ist sie ausreichend oder eher nicht wirklich empfehlenswert? Schau dir gerne das Beispielvideo an und sag mir deine Meinung dazu.

    Mfg

  • Moin,

    vielen Dank für deinen ausführlichen Bericht, werde ich bei meiner Kaufentscheidung berücksichtigen.

    Wirklich schlecht finde ich die Qualität nicht, eher "ausreichend". Das Foto lässt sich mit jedem

    billigen Foto Bearbeitungstool so vergrößern, das sich das Kennzeichen eindeutig lesen lässt,

    habe das Foto jetzt aber hier nicht eingefügt... auch wohl bekannten Grund.

    Was mich eher stört : Das fehlende P&P beim Einbau und die Software für das Handy.


    Nochmals vielen Dank.


    VG

    didi

  • Immer gerne. Freut mich, dass meine Erfahrung dir bei der Kaufentscheidung hilft.

    Bei der Installation muss man darauf achten, dass die Kunststoffbefestigungen nicht beschädigt werden – sowohl am Gehäuse der Dashcam als auch an der Plastikabdeckung neben dem Spiegel. Ich bin mir sicher, dass dieses Teil bei VW nur als Originalersatzteil erhältlich ist und entsprechend teuer sein dürfte.

    Die Software ist typisch für solche NoName China Geräte, sehr simpel und billig gemacht, aber man gewöhnt sich daran. Ich persönlich brauche sie ohnehin nicht.

    mfg

  • Nein, die Aufnahmen sind nicht durchgängig. Das ist bewusst so gemacht, damit man gezielt einzelne Abschnitte beispielsweise nach einem Unfall, schnell finden kann, ohne stundenlanges Material durchsuchen zu müssen.

  • Hallo Hubert,

    [...] bei einem Unfall erkennt das Gericht nur die hochwertigen Kameras als Beweis an, die billigen werden vor Gericht nicht zugelassen [...]

    da würde mich mal die Begründung interessieren. Ich kann zwar verstehen, dass das Geschehene eindeutig auf dem 'Film' zu sehen sein muss, inkl. Kennzeichen usw. und dass die Chancen hier bei höherwertigen Kameras besser sind als bei Billig- Produkten. Dass man aber von vornherein billige Kameras ausschliesst, kann ich nicht nachvollziehen, zumal nicht immer eine teurere Kamera auch wirklich besser ist bzw. auch ein günstiges Modell gutes Material liefern kann. Hochwertig ist ja nicht zwangsläufig das Gegenteil von billig.

    Gruß

    frank

  • Hallo zusammen,

    beim ADAC gibts einen recht aktuellen Artikel von 01/2025 zum Thema.
    Daraus kann man verschiedene Sachen zu "hochwertigen" Kameras lesen. In vielen anderen Ländern soll z.B. die Auflösung gering sein und damit wird wohl eher eine billige Kamera gemeint sein die zu verwertbaren Aufnahmen taugt. Hier u.a. in Deutschland soll eine Kamera anlassbezogen aufnehmen. Das erfüllen die ganz billigen Kameras evtl. nicht da eine durchgängige Aufnahme erzeugt wird ohne weitere Kriterien. Es sollen die Aufnahmen recht schnell wieder überschrieben und gelöscht werden. Ein Crash oder eine harte Bremsung löst in den guten Kameras eine Markierung und einen Löschschutz für die betroffene Datei aus. Das sind dann diese 1,2 oder 5 Minutenschnipsel. Damit kann man wohl von einer anlassbezogenen Aufnahme sprechen. Außerdem haben diese Kameras einen Aus-Schalter und sind daher auch nicht unweigerlich immer im Betrieb bzw. der Nutzer kann diese bei Bedarf einfach abschalten.

    Letztendlich entscheidet der Richter ob er Bilder einer solchen Kamera zulässt oder nicht und da ist manchmal "Haben" besser als "Brauchen" :)