Hi,
in #11 schreibst du: den gibt es nicht mehr, der ist evtl. verstorben - jetzt (nach Ostern) Auferstehung - uiiiii
Mach mal was Neues - mach mal was vollständig richtig: Lass die Änderung StVZO konform eintragen, dann müssen wir beim nächsten mal keine Märchen lesen und Auferstehungen miterleben... dann wirst du auch keine Probleme beim Freundlichen mehr haben - solche Änderungen stehen dann nämlich im KfZ Schein. Dann wird der Freundliche auch nach einem versehentlichen Update die passende Software zurückholen.
In diesem Sinne Gruß
Peter