Wandlung



  • Erst ab der dritten Wandlung...:spam:

  • Etwas verwundert mich bei dieser ganzen Wandlerei:
    Wenn ich mit einem Auto mal so unzufrieden sein sollte, dass ich zur Wandlung greifen muss, dann werde ich mir doch nicht noch einmal das gleiche Auto kaufen.

    Hier gibt es aber welche, die schon mehrfach gewandelt haben. Kann es sein, dass die gar nicht so unzufrieden waren, sondern nur eine preisgünstigere Variante gefunden haben, auf ein neueres Modell zu wechseln ? ;)

    LG Peter

  • Etwas verwundert mich bei dieser ganzen Wandlerei:
    Wenn ich mit einem Auto mal so unzufrieden sein sollte, dass ich zur Wandlung greifen muss, dann werde ich mir doch nicht noch einmal das gleiche Auto kaufen.

    Hier gibt es aber welche, die schon mehrfach gewandelt haben. Kann es sein, dass die gar nicht so unzufrieden waren, sondern nur eine preisgünstigere Variante gefunden haben, auf ein neueres Modell zu wechseln ? ;)

    LG Peter

    Mein Freundlicher geht davon aus, dass mindestens 50% der Wandlungen genau diesen Grund haben. Oder generelle Unzufriedenheit mit dem Modell (Käufer hat sich "verkauft"), oder einfach nur Wunsch nach einem anderen Fahrzeug.

    Und bei dem einen oder anderen, der hier gewandelt hat, scheint mir das auch so zu sein.

    Gruß

    Chris

  • Hallo,
    auch zur Wandlung gehören immer Zwei, wenn nicht sogar Drei.
    Der Käufer stellt im allgemeinen den Antrag wegen nicht behebbarer Mängel.
    Es ist schon vorgekommen, dass VW oder der Händler selbst das Angebot zur Rückabwicklung unterbreitet hat.
    VW muß die Rückabwicklung befürworten und der Händler muß zustimmen.
    Ersatzweise kann die Befürwortung und die Zustimmung auch juristisch durchgesetzt werden.
    Daher ist es nicht in Ordnung, die "Rückabwickler" alle in einen Topf zu werfen.
    Vielleicht begründet sich die Zustimmung/Empfehlung von VW, bei unzufriedenden Käufern auch darin, weiterhin Neufahrzeuge überhaupt verkaufen zu können.

    Gruß


  • Daher ist es nicht in Ordnung, die "Rückabwickler" alle in einen Topf zu werfen.

    Es wurde auch nur von "der einen Hälfte" geschrieben:D

    Ich fühle mich nicht angesprochen ................. mein Händler hat immerhin gesagt: "Ihr Touareg hat ja wirklich was gehabt" :D

    Es ist aber manchmal schon erstaunlich, aus welchen Gründen "vom Kaufvertrag zurückgetreten" wird.
    Andererseits, wenn VW das so als gute "Geschäftspolitik" sieht ........ warum nicht??

    LG
    james

  • Mein Freundlicher geht davon aus, dass mindestens 50% der Wandlungen genau diesen Grund haben. Oder generelle Unzufriedenheit mit dem Modell (Käufer hat sich "verkauft"), oder einfach nur Wunsch nach einem anderen Fahrzeug.

    Und bei dem einen oder anderen, der hier gewandelt hat, scheint mir das auch so zu sein.

    Gruß

    Chris

    gewandelt wird nur, wenn der Lieferant die "versprochene Leistung" einfach nicht hinbekommt ! Ich sehe keinen Grund, warum man hierbei noch noch Kleinigkeiten bzw. "grossen" Sachen unterscheiden soll, wo ist da der Masstab (Sicherheit, Wert des Zubehörs, persönliches Empfinden des Käufers, .... )

    Der Rest (Geld) sind Nebeneffekte, ob die per Saldo nun vorhanden sind oder nicht, darüber kann man sich streiten (keine Wandlung ohne diverse sinnlose Reparaturversuche durch VW, die auch den Käufer Zeit und Geld kosten),

    mit einer generellen Unzufriedenheit mit dem Fahrzeug hatte das bei mir nix zu tun.

    Das alles ist meine persönliche Meinung, wird sicherlich auch andere geben....:zwinker:



  • Das schreit nach einer neuen Umfrage!

  • gewandelt wird nur, wenn der Lieferant die "versprochene Leistung" einfach nicht hinbekommt ! Ich sehe keinen Grund, warum man hierbei noch noch Kleinigkeiten bzw. "grossen" Sachen unterscheiden soll, wo ist da der Masstab (Sicherheit, Wert des Zubehörs, persönliches Empfinden des Käufers, .... )

    Der Rest (Geld) sind Nebeneffekte, ob die per Saldo nun vorhanden sind oder nicht, darüber kann man sich streiten (keine Wandlung ohne diverse sinnlose Reparaturversuche durch VW, die auch den Käufer Zeit und Geld kosten),

    mit einer generellen Unzufriedenheit mit dem Fahrzeug hatte das bei mir nix zu tun.

    Das alles ist meine persönliche Meinung, wird sicherlich auch andere geben....:zwinker:

    Das glaube ich Dir, Burkhard.

    Aber wir hatten auch schon Experten im Forum, die sich nach Wandlung erkundigten, bevor der Touareg überhaupt geliefert war.

    Und dann gab es mal einen User, der die Leasingraten nicht mehr zahlen konnte. Für ihn war die Wandlung wirtschaftlich besser, als den Leasingvertag zu kündigen.

    Gruß
    Chris

  • Hallo,
    Es ist schon vorgekommen, dass VW oder der Händler selbst das Angebot zur Rückabwicklung unterbreitet hat

    Gruß

    Hallo liebe Rückabwickler
    Da kann ich dem Hannes nur zustimmen.
    Denn nach diesem Prinzip läuft meine Wandlung.
    Nicht nur das ich wandeln kann "seit 2 Monaten" von VW aus, sondern
    ich darf sogar solange warten bis der Neue zu bestellen ist.

    Gruß Karl

  • Hallo,

    ich bin ja auch einer von denen, die nach der Wandlung des ersten (die mir auch vom :) angeboten wurde!) sich noch mal einen Touareg bestellt haben. Das habe ich deswegen getan weil ich dachte, dass er eine zweite Chance verdient hatte, nicht weil ich einen neuen wollte.

    Als dieser dann auch wieder Zicken machte, habe ich mir halt eben KEINEN dritten bestellt, sondern ein anderes Modell.

    Leider gibt es aber diese Fälle, die dann den Ruf der "Rückabwickler" versauen und Probleme bei einer "seriösen" Wandlung machen.

    Ich muss Chris Recht geben, manchmal sind die angegebenen Gründe für eine Wandlung schon recht abenteuerlich...

  • Moin,

    Stand der Dinge bei mir: Ich habe nun ein verbindliches Angebot zur Wandlung. Ich könnte zwei PDFs mit allen Daten hier hochladen - aber ob man sowas macht ... ?? :eek:

    Gewandelt würde vom V8 / EZ 05/2004 in einen V6 TDI, BJ 02(?)/ 2007 - also der face-geliftete, brandnew.

    Was meint Ihr dazu? Kommt man vom Regen in die Traufe ... ? Naja, kann halt keiner genau sagen, denn hier fährt vermutlich noch kein face-gelifteter herum ... :zwinker:

    Um welchen Betrag / Prozentsatz sollte sich ein "Gewandelter" von einem "Neukauf gegen Inzahlungnahme eines Gebrauchten" unterscheiden, so dass alle Beteiligten (und mein Händler gibt sich wirklich Mühe!) nachher zufrieden sind ?

    Any comments, any similar experiences?

    Danke ...


    Im Prinzip spricht nichts gegen eine mögliche Wandlung. Was natürlich hilft ist eine gutes Verhältnis zu seinem Händler, denn der der muss der Wandlung zustimmen. (Ansonsten kann es sehr zeitaufwenidg werden)
    Meistens hilft es, wenn man im gleichen AH das nächste Auto kauft.
    Also einfach mal in Ruhe mit Deinem Händler sprechen und sehen was machbar ist.
    Keep us posted!

    Moin,

    na, dann habe ich ja noch Hoffnung, denn nach dem ganzen bisherigen Reparaturen-Theater hatte mir VW eine zweijährige Garantieverlängerung "geschenkt" ... d.h., ich habe nun noch Garantie bis Mai 2008, was mir jedoch andererseits auch nicht sooooviel nutzt, wenn ich trotzdem alle naselang in die Werkstatt muss ...

    Kann natürlich auch sein, dass die nun sagen "was wollnse denn, Sie haben doch Garantie ..." ??

    Am 15.11. kommt einer vom Werk, dann sehen wir weiter (das habe ich gerade vorhin erfahren). Immerhin: Wenn man auf den Putz haut, bröckelt's auch mal ;)

  • Moin Eric,

    Es freut mich, dass du dem Touareg treu geblieben bist :Applause: Ich habe jetzt auch bald einen V6 TDI ....

    Viele Grüße
    Eric


    Naja, noch bin ich nicht soweit ...

    Ist (m)ein Angebot mit "0,67% x 44.000 km (ca.) = 29% (berechnet wovon??) Nutzungsentschädigung (zzgl. MwSt.)" in so einem Fall denn OK?

    Hatte bisher noch nie eine Wandlung, daher bin ich momentan noch überfragt, ob das akzepatbel ist ...


  • Ist (m)ein Angebot mit "0,67% x 44.000 km (ca.) = 29% (berechnet wovon??) Nutzungsentschädigung (zzgl. MwSt.)" in so einem Fall denn OK?

    Hier im Forum ist über Wandlungen und Prozentsätze (inkl. dazugehöriger Urteile) des Nutzungsentgeltes alles geschrieben >>>>>> Suchfunktion

    Die 0,67% sollten sich auf 0,4 bis 0,5 % drücken lassen und zwar "pro 1000 km" berechnet auf den Kaufpreis, den der Händler von Dir oder dem Leasinggeber bekommen hat.

    LG
    james

  • Hier im Forum ist über Wandlungen und Prozentsätze (inkl. dazugehöriger Urteile) des Nutzungsentgeltes alles geschrieben >>>>>> Suchfunktion

    Die 0,67% sollten sich auf 0,4 bis 0,5 % drücken lassen und zwar "pro 1000 km" berechnet auf den Kaufpreis, den der Händler von Dir oder dem Leasinggeber bekommen hat.

    LG
    james



    hallo, genau so ists, bei mir wurde direkt von VW 0,5 % angegeben, und das war auch so OK und fair !!

    Und bisher alles suppi !!!!:Applause:

    War seit Feb.dJ. noch nicht in der Werkstatt, außer der Qualitätsmaßnahme, was da
    so gemacht wurde weiss ich nicht, alles war dann so wie vorher also ** bestens **

    Gruß Sel4s

    V6TDI mit allem was man so braucht. ( also alles )

    Seit Feb. 2006 und alles bestens.
    Den ersten aus 2005 durfte ich zurückgeben.

  • Hallo,
    ich weiß nicht, warum hier immer wieder VW ins Spiel gebracht wird.
    Es ist und bleibt eine Rückabwicklung des Kaufvertrages!
    Dieser Vertrag wird im allgemeinen zwischen Käufer (Halter) und Verkäufer (Händler) abgeschlossen.
    Die Bedingungen im Kaufauftrag geben bei einer Rückabwicklung die Nutzungsentschädigung mit 0,67 % je angefangene 1000km Fahrleistung an.
    Dieser dann mit der Lieferung rechtsgültige Vertrag kann auch nur so aufgehoben werden.
    VW gibt an den Händler lediglich eine Empfehlung zur Rückabwicklung des Kaufvertrages und zahlt evtl. einen Wertausgleich an den Händler. Selbstverständlich unter Berücksichtigung der gezahlten Verkaufsprovision.
    Die nach dem Schuldrecht zu erstattenden Zinsen auf den Kaufpreis ist dann eine Abrechnungsgeschichte zwischen VW und seinem Händler, da VW letztendlich den Kaufpreis erhalten hat.

    Bei Großabnehmerverträgen und Leasingfahrzeugen läuft das Verfahren einen anderen Weg, führt aber letztendlich zum gleichen Ergebnis.

    Eine Nutzungsentschädigung unterhalb der 0,67 % obliegt dem Verhandlungsgeschick des Käufers mit dem Händler oder der juristischen Durchsetzbarkeit.

    Dies gilt auch für sogenannte Wertverbesserung am Fahrzeug, die nachträglich, also nach Auslieferung, vom Halter vorgenommen wurden. Rückbau oder Wertausgleich?
    Das oft zitierte OLG Urteil aus Karlsruhe ist auf den Einzelfall bezogen und kann nicht pauschaliert für alle Rückabwicklungsfälle herangezogen werden.

    Dies sind zumindest meine persönlichen Erfahrungen aus der Rückabwicklung und das Verfahren entspricht auch meinem Rechtsempfinden.

    Gruß

  • Etwas anders verläuft allerdings ein Wandlung hier in den USA (ich habe ja meine ersten V6 B auf meinen jetzigen V8 B gewandelt (und das zur vollsten Zufriedenheit, muss ich dazu sagen). Hier ist der Händler nur der Vermittler zwischen VWoA und dem Kunden. VW kaufte mein Fahrzeug regelrecht zurück, und ich hätte entweder Bargeld bekommen können, oder wie ich es gemacht habe, den betrag auf ein Neufahrzeug anrechnen können. Als Nutzungs-Entschädigung zahlt man hier etwa 1000 Dollar pro 10 000 Meilen. Mein Fahrzeug hatte etwas weniger als 13 000 Meilen drauf, aber VW hat sich doch mit den 1000 Dollar zufrieden gegeben.

    Von Seiten des Händlers war das auch ein gutes Geschäft, denn ich kaufte von ihm innerhalb von etwa über einem Jahr 2 neue Touaregs (der alte ging an VWoA zurück, und den fahrt ihr jetzt vielleicht irgendwo in Deutschland :eek: )