Zitat von chenpoWandlung ist durch, aber nur 0,5% bei Neukauf eines Pkw aus dem Konzernverbund oder 0,67 bei Barauszahlung ???
Ob Barauszahlung oder Neukauf oder sonstwas.
Die Wandlung ist eine Sache und kann nicht von irgendwelchen Folgekäufen abhängig gemacht werden.
Lt. einem OLG Urteil von Karlsruhe 2003 ist dies definitiv festgelegt. 0,4 % !
Das kommt daher, daß man früher von einer Laufleistung von 150 tsd km ausging, also 1 geteilt durch 150= 0,0067
Nur die Zeiten sind vorbei, daß die Autos nur 150 tsd Kliometer fuhren. Jetzt sagt das OLG, daß die Autos eine durchschnittliche Laufleistung von 250 tsd haben, also 1 geteilt durch 250 = 0,004.
So errechnet sich das.
Wenn also jetzt jemand einfach hingeht und sagt was von 0,5% oder anderen Werten, so haben diese überheupt keinen Bezug zu irgendwas.
Also im Nachhinein nochmals auf die 0,4% verweisen.
Es geht. Ich habs auch bekommen und wir sollten doch auf die Gleichheit in der Bevölkerung hinweisen ( Grundgesetz )