Wandlung

  • Zitat von agroetsch

    Hallo Volker,

    der Händler hat eigentlich gar keine Nachteile dadurch. Er verdient i.d.R. am Weiterverkauf des Gebrauchtwagens und an deiner Neubestellung. Etwaige Verluste beim Gebrauchtwagen trägt VW.
    ...



    Also Armin, das mit der Wandlerei will mir nicht so recht in den Kopf. Dass jemand ein Auto mit einem (meist mehreren) auch nach dem 3. Anlauf nicht behebbaren Mangel wandeln will, kann und darf, leuchtet mir ja noch ein. Aber dass dann diese mängelbehafteten Autos als Gebrauchte wieder verkauft werden, verstehe ich nicht. Wird da dann so lange daran herumgeschraubt, bis sie dann doch (vorerst) fehlerfrei sind oder hofft der Verkäufer einfach auf einen "dummen" Käufer, den die Mängel nicht stören? :denker:

    LG

    Bernhard

  • Der Händler bekommt das Auto wieder auf den Hof und dann darf er auf Kosten von VW richtig dran rumschrauben, bis die Kiste in Ordnung ist.
    Der Wagen ist dann auch gebraucht und wird viel günstiger verkauft.

    Das ist die Aussage meines Händlers. Er sagt, daß er sich dabei nicht schlecht steht.

    Die reparierten Sachen haben dann wieder 2 Jahre Garantie

  • Zitat von Joachim

    Der Händler bekommt das Auto wieder auf den Hof und dann darf er auf Kosten von VW richtig dran rumschrauben, bis die Kiste in Ordnung ist.
    Der Wagen ist dann auch gebraucht und wird viel günstiger verkauft.

    Das ist die Aussage meines Händlers. Er sagt, daß er sich dabei nicht schlecht steht.

    Die reparierten Sachen haben dann wieder 2 Jahre Garantie


    OK, danke Joachim! So macht das ganze dann (zumindest teilweise) Sinn...
    ...besser wäre es allerdings, wenn das Auto von vornherein fehlerfrei wäre! :rolleyes:
    Dann würde sich das Thema Wandlung erübrigen!

    Bernhard

  • Wenn ich mir das hier so anhöre sollte man einen "jungen" gebrauchten Touareg vom VW Dealer besser nicht kaufen, die Wahrscheinlichkeit das das ein Gewandelter sein könnte ist wohl recht gross, so viele wie schon gewandelt wurden.... also besser Finger weg...

    LG und Frohe Ostern


    Christian

  • Du hast ja wieder volle Garantie ( so wie sich das beim Händler anhört )
    Desweiteren muß der Händler ja auch Auskunft geben, ob es ein Wandlungsfahrzeug ist.

    Wenn man ein anderes Auto kaufen würde, was bereits 1 oder 2 Jahre alt ist, dann hat man auch keine Gewähr, das nichts dran kommt.

    Ich habe mir nach meiner Wandlung auch wieder einen Touareg gekauft. Ich weis auch nicht , ob der fehlerfrei ist. Will damit sagen, man weis nie was noch kommt, weder bei neu noch bei gebraucht.

    Die meisten Wandlungen sind abgeschlossen. Es handelt sich um die Baujahre 2003-Anf. 2004. Es gab sehr viele Anfangsschwierigkeiten bei dem Wagen, aber jetzt ist vieles ausgereift ( OK, Armin ausgenommen ). Aber frag mal in der Runde, wer noch viele Probleme hat.

    Audi kommt nun auch in der Markt mit einem völlig neuen Auto, dem Q7.
    Ich möchte nicht wissen, was da noch alles passiert.
    Denkt auch mal über die A Klasse von Benz nach. Das war der größte Image-Schaden der Geschichte von DB.

    Würde ich mir einen gebrauchten kaufen, nähm ich auch einen Touareg. Der ist nun mal toll und die Fehler würden ja auch wieder ausgemerzt, bis alles weg ist.

  • Zitat von bell407

    Wenn ich mir das hier so anhöre sollte man einen "jungen" gebrauchten Touareg vom VW Dealer besser nicht kaufen, die Wahrscheinlichkeit das das ein Gewandelter sein könnte ist wohl recht gross, so viele wie schon gewandelt wurden.... also besser Finger weg...

    LG und Frohe Ostern


    Christian

    Wieso nicht? Die "jungen" Wagen, mit teilweise bis zu 25% "Wertverlust" bei 12-15TKM stehen mit der Reparatur-History im VW-Händlerrechner und der :) wird sich im eigenen Interesse keine "Möhre" auf den Leib reißen.

    VG
    Tilo

  • Zitat von Joachim


    Denkt auch mal über die A Klasse von Benz nach. Das war der größte Image-Schaden der Geschichte von DB.

    Vorsicht mit dieser Pauschalaussage!!! Das Elchtest-Problem der A-Klasse hat sich im Nachgang für Benz als indirekter Marketing-Gag entpuppt. Die Markte hat sich glaubwürdig verhalten und stand nach einem Jahr in den Umfragen besser als vorher da!
    Für den Kunden offen und offensiv haben sie die Fahrzeuge vom Markt genommen, eine umfangreiche technische Überarbeitung durchgeführt und die Probleme und Lösungen genannt.

    VG
    Tilo

  • kleines Update gefällig ???? (ich nehme es inzwischen völlig locker.... :zorn:)
    (lest aber erst mal die unten stehenden Infos)

    nachdem 4-5 schriftliche und diverse telefonische Versuche keine Informationen geschweige denn Aufklärung gebracht haben (es gibt einfach keine Antwort) , trudelt doch jetzt tatsächlich ein Mahnbescheid vom Gericht ein.....

    ich würde inzwischen wirklich gerne mal wissen, warum, aber mir verrät es ja keiner :cool:.

    Die Mitarbeiter von VW Leasing haben wirklich Glück, dass sie nicht bei mir angestellt sind.......... :rolleyes:





  • Hallo "Wandler",

    bezug nehmend auf obigen Hinweis von James und der Tatsache, das mein :) am Montag den Wandlungsantrag stellt, wollte ich Euch mal fragen, was Ihr bei Wandlungen für einen Prozentsatz hattet.
    Laut VW sind es immer noch 0,67, der Händler versucht es mal mit 0,5% einzureichen.

    Hatte schon mal jemand 0,5 oder besser bekommen und bezieht sich dieses auf den Listenpreis oder den Kaufpreis?

  • Zitat von chenpo


    Hatte schon mal jemand 0,5 oder besser bekommen und bezieht sich dieses auf den Listenpreis oder den Kaufpreis?

    Grundsätzlich ist erst einmal der "Rücktritt vom Kaufvertrag" zu bestätigen. Der kommt nämlich durch nicht behebare Mängel zustande und hat nichts mit dem Nutzungsentgelt zu tun.
    Ist die "Wandlung" vereinbart, kann der Händler ein Entgelt für die Nutzung fordern. Darüber kann man sich dann schon "streiten" und "verhandeln". Die Rechtsprechung gibt dem Verbraucher dabei ganz gute Karten an die Hand.

    Bei meinen "Verhandlungen" mit dem Händler brachte er auch die 0,67 % als Grundlage ein.
    Die 0,5 % wurden mir sehr schnell bestätigt. Ich habe mit einem OLG-Urteil aus Karlsruhe auf 0,4 % bestanden. Da ich bei dem Händler meinen neuen Touareg bestellt habe, hat er die Differenz angeblich noch selbst übernommen.
    Ich habe damals 0,4 % vom Kaufpreis pro 1000 km bezahlt.

    LG
    james

  • Zitat von chenpo

    Laut VW sind es immer noch 0,67, der Händler versucht es mal mit 0,5% einzureichen.
    Hatte schon mal jemand 0,5 oder besser bekommen und bezieht sich dieses auf den Listenpreis oder den Kaufpreis?



    Bei mir bezogen sich die 0,67 Prozent auf den Kaufpreis (Listenpreis abzgl. Nachlass)

  • Ja, Ja die Wandlung...

    Wenn man hart genung bleibt und das Ganze auch evtl. von einem Rechtsanwalt senden lässt ist auch auf die 0,4 zu kommen.

    Bei mir gings ohne Murren - sofort (na ja eine Woche nach der vom RA gesetzten Frist) beim ersten Kontakt.

  • Zitat von nachbar

    Ja, Ja die Wandlung...

    Wenn man hart genung bleibt und das Ganze auch evtl. von einem Rechtsanwalt senden lässt ist auch auf die 0,4 zu kommen.

    Bei mir gings ohne Murren - sofort (na ja eine Woche nach der vom RA gesetzten Frist) beim ersten Kontakt.

    Das dürfte sich aber nur "lohnen", wenn die Kosten für den Anwalt über die Rechtschutzversicherung abgedeckt sind (Deckt diese solche "Verhandlungen" ab???), sonst könnten die Anwaltskosten höher sein als die Ersparnis beim Nutzungsentgelt.

    LG
    james

  • Zitat von nachbar

    Ja, Ja die Wandlung...

    Wenn man hart genung bleibt und das Ganze auch evtl. von einem Rechtsanwalt senden lässt ist auch auf die 0,4 zu kommen.

    Bei mir gings ohne Murren - sofort (na ja eine Woche nach der vom RA gesetzten Frist) beim ersten Kontakt.


    Und ich dachte damals, dass die 0,67 % gesetzlich geregelt wären, sonst hätte ich da auch noch "mein Glück" versucht. :wand:

  • Zitat von chenpo

    Hallo "Wandler",

    bezug nehmend auf obigen Hinweis von James und der Tatsache, das mein :) am Montag den Wandlungsantrag stellt, wollte ich Euch mal fragen, was Ihr bei Wandlungen für einen Prozentsatz hattet.
    Laut VW sind es immer noch 0,67, der Händler versucht es mal mit 0,5% einzureichen.

    Hatte schon mal jemand 0,5 oder besser bekommen und bezieht sich dieses auf den Listenpreis oder den Kaufpreis?





    Hallo,

    die Wandlung meines V6TDI aus 2005 war nach 5 Tagen durch, mit 0,5 % pro angef. 1000 km gerechnet auf den Kaufpreis.

    Ges. 0,67 %

    Habe dann auf den neuen 11% Nachlass, auf den ersten 10 % bekommen + EK für den
    Grundträger ( Henkel in Silber )

    War absolut fair und ging alles ohne jegliche Probleme durch.


    Gruß Sel4s

    V6TDI mit allem was man so braucht. ( also alles )

    Seit Feb. 2006 und alles bestens.
    Den ersten aus 2005 durfte ich zurückgeben.