Wandlung

  • Zitat von Sandokahn

    Was soll ich denn noch haben ?????

    Grüße Sandro

    Ich habe den Vertrag für den Neuen auch erst unterschieben, nach mir der händler die Rückabwicklung des alten Kaufvertrages einschließlich der Nutzungsentgeltregelung schriftlich bestätigt hatte.

    LG
    james

  • Zitat von andreas

    Wehe wenn der Neue dann auch
    nur einmal muckt, dann war es das mit dem Touareg, aber
    endgültig.


    Genau so sehe ich das auch. Eine zweite Chance bekommt er, aber keine dritte.

    Ich werde ohnehin mit zittrigen Fingern die ersten Kilometer fahren und auf das erste "PIEP" warten....

  • So nun muss ich Euch mal etwas die Angst nehmen.
    Zuerst 3x auf Holz klopfen!

    Außer meinem Weihnachtsbaum am Anfang und gelegentlichen Meldungen Schlüssel nicht gefunden (obwohl im Kofferraum) macht meiner keine Zicken und ich hab nun auch schon 9K runter (6 Wochen Einsatz).

    Es sieht wirklich so aus, als ob die Fehler nur bei den ersten Modellen entstanden sind, denn bei den Neueren ist doch kaum noch einer so versaut - zumindest habe ich diesen Eindruck gewonnen.

  • Zitat von jamesbond

    Ich habe den Vertrag für den Neuen auch erst unterschieben, nach mir der händler die Rückabwicklung des alten Kaufvertrages einschließlich der Nutzungsentgeltregelung schriftlich bestätigt hatte.

    LG
    james


    Das ist ja eben der Witz an der Sache der vom VZ hat dem :) Klipp und Klar gesagt erst Neuen bestellen dann alles weitere. wie schon weiter oben geschrieben bin ich nur 4 Wochen an die Bestellung gebunden d.h. bis 26.Juli ,wenn ich bis dahin keine Auftragbestätigung habe und der vom VZ am 25.Juli wieder den Aroganten raushängen lässt ,heißt das nächste Auto Nissan Navara ..... oder Pathfinder


    Grüße Sandro

  • Zitat von Sandokahn

    ... erst Neuen bestellen dann alles weitere. ...



    So verkauft man Autos :bremse: .

    Mal im Ernst: Ich würde meinem :) morgen früh erst mal sagen, dass er den Vertrag für den Neuen sofort vergessen kann, wenn er nicht sofort per Fax die Wandlung bestätigt.

    Thomas

  • Zitat von Thomas TDI

    So verkauft man Autos :bremse: .

    Mal im Ernst: Ich würde meinem :) morgen früh erst mal sagen, dass er den Vertrag für den Neuen sofort vergessen kann, wenn er nicht sofort per Fax die Wandlung bestätigt.

    Thomas


    So einfach ist das dann wohl doch nicht bin ja immerhin "Großabnehmer" und da läuft der ganze Kack über´s VZ . und solange ich keine Auftragsbestätigung habe läuft die Uhr eh für mich .

    Mal seh´n was wird :o

    Grüße Sandro


  • Hier eine Zusammenfassung des Urteils:

    Urteil: »Höhere Laufleistung, weniger Kilometerausgleich«
    OLG Karlsruhe, Aktenzeichen: 14 U 154/01

    Bei der Rückabwicklung von Autokaufverträgen ist eine geringere Entschädigung für gefahrene Kilometer anzurechnen, wenn es sich um Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse handelt. Dies ist der Tenor eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe, wie die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) berichten. Zum Fall: Der Kunde eines Audi A6 Quattro TDI war vom Kauf des Fahrzeugs zurückgetreten und schuldete dem Autohändler somit neben der Rückgabe des Fahrzeugs auch einen so genannten »Gebrauchsvorteil« für die Nutzung des Wagens bis zu diesem Tag. Das Karlsruher Gericht hat die Nutzungsvorteile für ein Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse nun erstmals auf 0,4 Prozent des Bruttokaufpreises pro angefangene 1 000 Kilometer festgelegt. Bisher waren in der Rechtssprechung 0,67 Prozent üblich. Das Gericht greift bei der Berechnung des Gebrauchsvorteils nach wie vor auf die bisher übliche Formel zurück: Gebrauchsvorteil = (Bruttoverkaufspreis x gefahrene Kilometer) / erwartete Gesamtfahrleistung. Allerdings ging das Gericht nicht wie bislang üblich von einer »erwarteten Gesamtfahrleistung von 150 000 Kilometern, sondern bei diesem Dieselfahrzeug von 250 000 Kilometern aus. Die Begründung der Richter: Die bisherige Beurteilung der Gesamtfahrleistung könne im vorliegenden Fall nicht greifen, da es sich um ein 1999 produziertes Fahrzeug des oberen Preissegments handele, das zudem über einen großvolumigen Dieselmotor mit Automatikgetriebe verfüge. Das Fahrzeug zähle zu den »solidesten und langlebigsten Kraftfahrzeugen am Markt«. Fahrleistungen zwischen 250 000 und 300 000 Kilometern und mehr seien keine Seltenheit, sondern vielmehr die Regel.

    QUELLE

  • Zitat von jamesbond

    .................. und hier als Anhang das Originalurteil

    LG
    james

    Kann ich gut gebrauchen....

    die Antwort von der VW AG, die mein Anwalt in miener Wandlungssache gerade bekommen hat, lautete (sinngemäß): "Wenden Sie sich bitte an den verkaufenden Händler, die VW AG ist nicht der Vertragspartner Ihres Mandanten" :stern:

    Was für ein Blödsinn :wand: , auf allen meinen Verträgen steht drauf: "vermittelt im Namen und für Rechnung der VW AG", klarer geht es nicht mehr.
    Die halten es anscheinend nicht mal für nötig, in den Vertrag reinzuschauen :wand:

    Ich muss dazu sagen, der Leasing-Vertrag kam aufgrund eines Großabnehmervertrages zustande, hierbei sind die VW Händler nur Vermittler und nicht Vertragspartner.
    Wahrscheinlich hat die Rechtsabteilung im Moment zuviel damit zu tun, die weiteren "Schmiergeldaffären" innerhalb des Konzerns "aufzudecken" (oder z.z.decken??).

    Das wird noch lustig, ich denke beim nächsten Mal bekomme ich ein Schreiben wo drinsteht: "Der Touareg wird gar nicht von der VW AG produziert oder vertrieben, beweisen Sie uns bitte doch das Gegenteil"

  • Bei mir wird es wohl nichts mit der Wandlung, habe mich
    ja nochmal breit schlagen lassen, vom :) . Na gut, der
    will ja auch von etwas leben. Bin mal auf das neue Fahr-
    gefühl mit neuem VTG und überholtem Fahrwerk gespannt,
    wenn er denn irgendwann mal fertig wird. Solange quäle
    ich eben noch den ABT-A3-Sportsback. ;)

    Gruß
    andreas

  • Bei Großabnehmern tritt der Händler tatsächlich nur als "Vermittler" auf. Wie das rechtlich zu beurteilen ist, vermag ich aber nicht zu beurteilen. Vielleicht kann sich ja einer der hier aktiven Anwälte (natürlich ganz allgemein) einmal äußern.

    Thomas

  • Nichts dagegen mich auch breitschlagen zu lassen, schliesslich bin ich ein "Touareg-Freund", ich möchte nur ein funktionierendes Autotelefon und bin nicht mehr bereit, dafür noch Geld auszugeben. Nur leider geht es darum jetzt ja überhaupt nicht sondern wohl nur noch darum, die Verantwortung auf irgend einen anderen im Konzern abzuschieben (".... nicht zuständig ...").

    Alles nur sinnloses juristisches Geplänkel :wut:

  • Hallo
    Derzeitiger Zwischenstand nächste Woche gebe ich meine Zicke ab ,der Neue steht momentan auf KW 35/5 :zorn: mal sehn wie weit er vom VZ nach vorne geholt werden kann .
    Das heißt dann für mich entweder Mamapolo oder Opapassat fahren :(

    Grüße Sandro

  • Zitat von Sandokahn


    Das heißt dann für mich entweder Mamapolo oder Opapassat fahren :(

    Grüße Sandro

    Gut das die keinen Lupo fahren. :stern:
    Sonst kommt ein Dicker und fährt mit dem Vorderrad über den tiefergelegten Huppellupo bis er wieder Bodenkontakt hat. :denker:
    So schnell kann es gehen. :bremse:

  • Hallo Zusammen,

    ich habe heute meinen Touareg vom xx. Werkstattaufenthalt
    abgeholt. Es wurden das VTG, das Navi sowie die Excenter-
    Schrauben für die Fahrwerkseinstellung erneuert. Die
    Verspannungen sind weg. Der Wagen zieht m.E. immer noch
    nach rechts. Für's neue Navi habe ich leihweise eine 2003/2004
    CD bekommen, die neuen sind erst in der 32. KW verfügbar.

    Der ganze Spass dürfte WOB gute 7000 € kosten, in Summe
    müssten auf meinem "Garantie-Konto" mittlerweile reichlich
    15k€ stehen. Mit dem "nach rechts ziehen" bin ich nicht
    zufrieden, selbst auf einer geraden Straße mit linksseitiger
    Neigung muss ich trotzdem etwas nach links lenken, das
    ist nicht i.O.. Werde das nun noch ein wenig beobachten
    und dann ggf. doch die Wandlung fordern.

    Gruß
    andreas

  • Hallo Andreas,


    meiner zeiht auch ein wenig nach rechts.
    Waran soll/kann es liegen?

    Hat jemand hier auch das Problem dass die Beschichtung von den Fensterheber-Verkleidungen und dem Lichtschalter abgeht?

    Gruß Dirk