Liebe Leute,
letztlich hat es dann doch geklappt. Nachdem ich (leider) etwas druckvoller meine Position (mit Anwalt im Rücken) dargelegt habe, ist mein Touareg gewandelt worden und das ohne wenn und aber. Die 0,5% Nutzungsentschädigung hat VW selbst angeboten, immerhin!
Ich wäre ihn gerne weitergefahren, denn der Touareg ist und bleibt einer der schönsten in seiner Klasse und darüber hinaus. Trotzdem werde ich ab März einen Q7 fahren und bleibe somit wenigstens dem Konzern treu.
Bedanken möchte ich mich bei euch allen hier, die stets gute Tipps parat hatten und eine nette Comunity sind.
Grüße,
Frank
P.S. Werde auch als Audifahrer immerwieder mal reinschauen.
Wandlung
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Sandokahn -
11. Mai 2005 um 13:09
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Tja: leider liegt mein geliebter T. mal wieder im Vollkoma, der rauft sich die Haare ( irgendein Steuergerät sagt da wohl : mir ist übel, 10 min später das Nächste " ich fühl mich auch irgendwie schlecht"). Ergebnis: die Elektronik feiert ne Party und säuft die Batterie leer..Dazu noch ne Airbag Fehlermeldung, ein trotz mittlerweile 4 Nachbesserungen immer noch nach dem Blinker-Prinzip funktionierendes PDC, eine ebenfalls nach dem Blinker-Prinzip funktionierende Kommunikation zwischen Lenkrad-Tasten & Navigationssystem...
Gesamtbetrachtung : Nach 12 Monaten Dauerärger mit dem Fahrzeug ( insgesamt mehr als 2 Monate Werkstattaufenthalt, 36 Seiten Garantiereparaturrechnungen , ca. 11.000 € Gesamtreparaturkostenaufwand(alles Garantie) , den entsprechenden Zeitverzögerungen, geplatzten Terminen etc. pp.) ist die Verärgerung über dieses KraftStehZeug ziemlich
.
Wie läuft den der "Rücktritt vom Kaufvertrag" genau ab ?Grüße
Tron
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Hallo Tron,
Du mußt den Antrag beim Vertragshändler stellen, der Dir den Dicken verkauft hat.
Alles andere regelt sich dann von selbst.
Gruß -
Schade.
Aber der Q7 ist auch ein tolles Auto.
Besonders das MMI ist dem VW um Jahre voraus.
Hast Du den 3.0 Diesel bestellt?Liebe Leute,
letztlich hat es dann doch geklappt. Nachdem ich (leider) etwas druckvoller meine Position (mit Anwalt im Rücken) dargelegt habe, ist mein Touareg gewandelt worden und das ohne wenn und aber. Die 0,5% Nutzungsentschädigung hat VW selbst angeboten, immerhin!
Ich wäre ihn gerne weitergefahren, denn der Touareg ist und bleibt einer der schönsten in seiner Klasse und darüber hinaus. Trotzdem werde ich ab März einen Q7 fahren und bleibe somit wenigstens dem Konzern treu.
Bedanken möchte ich mich bei euch allen hier, die stets gute Tipps parat hatten und eine nette Comunity sind.
Grüße,
Frank
P.S. Werde auch als Audifahrer immerwieder mal reinschauen. -
Und was macht man, wenn der den Antrag auf Rücktritt vom Kaufvertrag nicht bei VW einreicht , obwohl VW selbst der Wandlung bereits zugestimmt hat ( und der Dealer nur den Antrag einreichen müsste) ??
Grüße
Tron
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obwohl VW selbst der Wandlung bereits zugestimmt hat
Wer soll das sein??
Wenn da jemand die Kompetenz hätte, könnte er auch dem Händler "auf die Füße treten"Der grundsätzliche Weg ist aber den Händler mit Fristsetzung zur Nachbesserung aufzufordern und bei mehrfachem Fehlschlagen der Nachbesserung den Rücktritt vom Kaufvertrag mitteilen.
Das ganze immer gleichzeitig über den VIP-Service oder das zuständige Kompetenzzentrum laufen lassen und nachhaken.LG
james -
Hallo Tron
ich beneide Dich---------- um Deine schier unglaubliche Geduld ! Ich
würde das nicht schaffen und hätte bereits gewandelt !
Grüße
Michael -
Und was macht man, wenn der den Antrag auf Rücktritt vom Kaufvertrag nicht bei VW einreicht , obwohl VW selbst der Wandlung bereits zugestimmt hat ( und der Dealer nur den Antrag einreichen müsste) ??
Grüße
Tron
Hallo Tron,
dann gib den Sachstand schriftlich an den VIP-Service und an das Vertriebszentrum weiter.
Gruß -
Sorry, dass ich keine Lust habe jetzt alle Beiträge durchzulesen nur um zu schauen, ob es auf meine Frage eine Antwort gibt.
Vereinfacht heißt es ja, dass wenn ein Fehler 3x aufgetreten ist und die Werkstatt es beim 3. Mal nicht geschafft hat diesen Fehler dauerhaft zu beseitigen, hat man das Recht auf Wandelung.
Ist es dabei egal wie schwerwiegend der Mangel ist, oder wird da abgewogen.
Bei mir ist nun zum 2. Mal der Bremsassistent ausgefallen, im Display erscheint dann nach jedem Start die Meldung "Bremsassistent, Werkstatt". Im Herbst 2006 haben die schon einmal daran rumgewürgt und meinen Wagen fast eine ganze Woche dafür in der Werkstatt gehabt. Die Kosten für den Leihwagen durfte ich natürlich tragen, was sonst?
Wenn ich den Fehler nun beseitigen lasse und der Fehler nochmal auftritt, kann ich ihn dann wandeln? Oder lachen die mich aus wenn ich damit komme?
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Sorry, dass ich keine Lust habe jetzt alle Beiträge durchzulesen nur um zu schauen, ob es auf meine Frage eine Antwort gibt.
Vereinfacht heißt es ja, dass wenn ein Fehler 3x aufgetreten ist und die Werkstatt es beim 3. Mal nicht geschafft hat diesen Fehler dauerhaft zu beseitigen, hat man das Recht auf Wandelung.
Ist es dabei egal wie schwerwiegend der Mangel ist, oder wird da abgewogen.
Bei mir ist nun zum 2. Mal der Bremsassistent ausgefallen, im Display erscheint dann nach jedem Start die Meldung "Bremsassistent, Werkstatt". Im Herbst 2006 haben die schon einmal daran rumgewürgt und meinen Wagen fast eine ganze Woche dafür in der Werkstatt gehabt. Die Kosten für den Leihwagen durfte ich natürlich tragen, was sonst?
Wenn ich den Fehler nun beseitigen lasse und der Fehler nochmal auftritt, kann ich ihn dann wandeln? Oder lachen die mich aus wenn ich damit komme?
Das hört sich für mich aber so an, als ob du eine rechtsverbindliche Aussage haben möchtest. Hast du schon einmal bei deinem Händler angefragt was er von einer Wandlung hält? Vielleicht stimmt er ja schon zu.
Aber wenn es dir so wichtig ist, solltest du wirklich mal die Suche anwerfen. Übrigens, hast du bei den letzten Mängel den Händler schriftlich eine Frist gesetzt? Sonst bringen dir die letzten zwei Besuche im zweifel nicht viel.
Viele Grüße
Eric -
Hallo Bernd,
ich bin zwar kein Jurist?
Sag Deinem Händler, besser schreib es ihm, dass dies seine letzte Chance ist,
ansonsten tritt´st Du vom Kaufvertrag zurück.
Der weiß dann schon was die Stunde geschlagen hat.
Gruß -
[...]Ist es dabei egal wie schwerwiegend der Mangel ist, oder wird da abgewogen.
[...]
Hallo Bernd,da wird schon abgewogen. Aber wie bei einer Wandlung immer ist jeder Weg dorthin individuell und verhandelbar...!
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So, ich glaub hier bin ich richtig
Ich hab mal meinen Brief an VW mit meiner Leidensgeschichte angehängt.
Letztes Jahr wollte ich schon mal wandeln, da hatte mein Verkäufer mir erzählt, ich müsse bei Wandlung zusätzlich 15.000 € berappen, weil ich ja schließlich schon 60.000 km drauf hatte.
Heute kam aufgrund des Briefes ein Verkäufer von meinem jetzigen Wohnort, um mögliche Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Dieser sagte mir u. a., dass ja die bis dahin gezahlten Monatsraten gegenübergestellt werden.
Ich kenn mich jetzt gar nicht mehr aus. Wenn dem so wäre, hätte ich nur noch ein paar Rappen zahlen brauchen....
Jetzt geht ja nix mehr mit Wandeln, es sind die 2 Jahre ja schon lange um.
Und ich lass mich nur die ganze Zeit verar....en -
Servus,
auch wenn Dich das jetzt erst mal nicht weiter bringt:
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
...finde, der Brief ist gut und süffisant geschrieben. Habe desöfteren müssen...
Bin mal gespannt, was dabei rauskommt... -
Hallo,
dem Brief kann man eine große Menge Frust entnehmen.
Verkauf das Ding, am Besten nach Hintertumibkustan.
Gruß
Hannes -
badmax : schade, das Du ein so mängelbehaftetes Fahrzeug und dazu noch einen absolut inkompetenten Verkäufer hast : willkommen im Club .
Zu Deiner "Leidensgeschichte" zwei Nachfragen :
Der Anspruch auf "Rücktritt vom Kaufvertrag" vorher "Wandlung" ist ein nichtverjährender Anspruch, das heisst : falls der Rücktritt vom Kaufvertrag innerhalb der gesetzlich möglichen Frist einmal rechtskräftig erklärt wurde, ist dieser Anspruch auch nach Fristablauf gerichtlich einklagbar.
Voraussetzungen sind :
(1) Mehrere, innerhalb der gesetzlichen Frist auftretende Mängel ( bei Gebrauchtfahrzeugen ausserhalb Herstellergewährleistung innerhalb eines Jahres, bei Fahrzeugen mit 2-jähriger Herstellergewährleistung innerhalb dieser Zeit)
(2) Wirksame Fristsetzungen, das heisst beweissbare Schreiben an das Autohaus, in dem zur Mängelbeseitigung konkret benannter, wesentlicher Mängel binnen einer (angemessenen) Frist aufgefordert wurde und im Falle des Nichterfolges der dauerhaften Mangelbeseitigung der "Rücktritt vom Kaufvertrag" oder "Wandlung" angekündigt wurde.
(3) Nach Fristablauf entweder erstmalig auftretende Mängel oder erneut auftretende
Mängel, als Folge der dem verkaufenden Autohaus der Rücktritt erklärt wurde.
Liegen die Punkte (1) bis (3) komplett vor, kann möglicherweise ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Die Erklärung des Rücktritts ist ein ausschließlich dem Käufer zustehendes Recht. Der Käufer muss so gestellt werden, als ob der Erwerb niemals stattgefunden hätte, ist im Gegenzug aber zur Herausgabe des Gebrauchsvorteils verpflichtet ( streitig, zur Zeit vor dem EU GH anhängig). Da die Kilometer nicht herausgegeben werden können, ist der Erwerber zum Ausgleich in Geld verpflichtet.
Dabei wird der Anteil der km-Nutzung im Verhältnis zur (theoretischen) Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges mit dem Kaufpreis abgerechnet.
Beim V10 tdi dürfte man von einer Gesamtlebenserwartung von 200.000 bis 250.000 km ausgehen. Bei 200.000 km ist die Nutzungsentschädigung 0,5% vom Kaufpreis je 1000 km ( 200 x 0,5% =100 %) , analog dazu bei 250.000 km 0,4 % ( = 250 * 0,4 % = 100%).
Bei 90.000 km wären dann also zwischen 90*0,4%= 36% und 90*0,5%=45% des ursprünglichen Kaufpreises an den Händler zu zahlen. Im Gegenzug dazu werden alle Zahlungen ( Leasingsonderzahlungen, Leasingzahlungen etc. zu 100%) gegengerechnet.
Beispiel : V10 Tdi Listenneupreis brutto 80.000 €, Leasingrate 1000 €/Monat, 90.000 km gelaufen, 30 Monate alt :
(90 [tkm] * 0,4 [%/tkm] * 80.000 [€])-(30 [Monate] * 1000 [€/Monat])=
28.800 € - 30.000 € = -1.200 € Ergebnis : der Käufer erhält 1.200 € zurück.
(90 [tkm] * 0,5 [%/tkm] * 80.000 [€])-(30 [Monate] * 1000 [€/Monat])=
36.000 € - 30.000 € = +6.000 € Ergebnis : der Käufer muß noch 6.000 € zahlen.
Da kann sich jeder in etwa ausrechnen, wie diese Bilanz in seinem Falls ausfällt.
Viel Glück !
Tron
P.S.: Ich habe diese Aktion selbst durch : die VW Kundenbetreuung ist zwar überaus nett und bemüht, kann aber mangels rechtlicher Möglichkeiten ( Händler ist wirtschaftlich unabhängig, keinerlei Weisungsrecht in diesem Punkt von Seiten VW´s als Folge IMHO absolut falscher Vertragsgestaltung zwischen Hersteller und Händler) nicht eingreifen, da der Rücktritt immer dem VERKÄUFER erklärt werden muss ! Da es aber keine Werksvertretungen von VW oder Audi gibt, ist Vertragspartner des Käufers immer ein Händler. Die Überlegung, nur noch Fahrzeuge bei Herstellern zu kaufen, die man bei WERKSNIEDERLASSUNGEN und somit beim Hersteller selbst kaufen kann, hat unter dieser Prämisse sicherlich erheblich Vorteile !! -
@dreyer Bande : da kann man von "Glück" reden, falls man eine Versicherung mit GAP Deckung hat, das Fahrzeug in einer Linkskurve am rechten Fahrbahnrand abgestellt ist und der Fahrer eines 38 tonners übermüdet von der Straße abkommt und den Dicken als Bremsklotz missbraucht.... alternativ dazu wären auch 5 l Benzin und ein Feuerzeug als Reparaturmaßnahme möglich..
Dieses ist nur als Joke und nicht als Aufforderung zu einer strafbaren Handlung zu verstehen : als selbst Betroffener kann ich die Frustration und den Ärger wegen eines nicht funktionierenden Fahrzeuges und der teilweise arroganten, inkompetenten Händlerschaft sehr gut nachvollziehen !
Grüße
Tron -
als selbst Betroffener kann ich die Frustration und den Ärger wegen eines nicht funktionierenden Fahrzeuges und der teilweise arroganten, inkompetenten Händlerschaft sehr gut nachvollziehen !
Grüße
Tron
Dito, meine Reparaturliste feierte kürzlich Jubiläum mit der 50. Mängelposition -
[quote='badmax','AW: Wandlung']So, ich glaub hier bin ich richtig
Ich hab mal meinen Brief an VW mit meiner Leidensgeschichte angehängt.Hallo Markus,
obwohl die Angelegenheit ja wirklich nicht mehr lustig ist, finde ich Dein
Anschreiben an VW sehr gelungen.Ich glaube mit einem so formulierten Brief sind die Chancen auf eine
akzeptable Lösung wesentlich größer.Drück Dir die Daumen.
Servus
Ralf -
Danke für die Anteilnahme. Klar halte ich euch auf dem Laufenden:D
ZitatVerkauf das Ding, am Besten nach Hintertumibkustan.
Ich glaub da hat ihn der Verkäufer her.
TRON
Danke für die ausführliche Erklärung. Da hätte ich doch tatsächlich noch was raubekommen. Diese Schweinepriester! Darf ich doch sagen oder?
Die beweisbaren Schreiben gehen leider ab, da zuvor das telefonisch geregelt wurde und nach Auskunft des Verkäufers, was ich zusätzlich zu zahlen hätte, das Ganze irgendwie ....eingeschlafen ist
Simplon
Ich find den Brief ja auch nicht schlecht, obwohl Eigenlob stinkt.
Aber gebracht hat er bis jetzt nichts.
Laut Aussage der netten Dame vom Service kann sie mir nicht weiterhelfen, weil die Rechnung nur 1200 € ausmacht und sie erst laut Vorstandsvorgabe ab 1600 € einspringen kann.
Klar sagte ich, wäre die Rechnung bei 3500 €, dann geht´s halt erst ab 3800€.
Der neue Verkäufer ist aktuell der Meinung, VW sei komplett aussen vor und eine Wandlung ging auch nicht mehr. Er hat mir dann tröstenderweise gesagt, ich solle das Fahrzeug auslösen und einen neuen für schlappe 1500 € Leasing bei ihm machen.
Das ist doch mal das Geschäft des Lebens für mich, findet Ihr nicht auch?
Schnell mal 18.000 € zahlen, damit diese Gurke weg ist und dann einen neuen für 1 1/2mal soviel wieder einkaufen.
Sind geistesgestörte Autoverkäufer eigentlich zum Abschuss freigegeben, wenn man beweisen kann, dass das ansteckend ist? -