Wandlung

  • Zitat von chenpo

    Wandlung ist durch, aber nur 0,5% bei Neukauf eines Pkw aus dem Konzernverbund oder 0,67 bei Barauszahlung ???

    Ob Barauszahlung oder Neukauf oder sonstwas.
    Die Wandlung ist eine Sache und kann nicht von irgendwelchen Folgekäufen abhängig gemacht werden.

    Lt. einem OLG Urteil von Karlsruhe 2003 ist dies definitiv festgelegt. 0,4 % !

    Das kommt daher, daß man früher von einer Laufleistung von 150 tsd km ausging, also 1 geteilt durch 150= 0,0067
    Nur die Zeiten sind vorbei, daß die Autos nur 150 tsd Kliometer fuhren. Jetzt sagt das OLG, daß die Autos eine durchschnittliche Laufleistung von 250 tsd haben, also 1 geteilt durch 250 = 0,004.
    So errechnet sich das.
    Wenn also jetzt jemand einfach hingeht und sagt was von 0,5% oder anderen Werten, so haben diese überheupt keinen Bezug zu irgendwas.

    Also im Nachhinein nochmals auf die 0,4% verweisen.
    Es geht. Ich habs auch bekommen und wir sollten doch auf die Gleichheit in der Bevölkerung hinweisen ( Grundgesetz )

  • Hallo zusammen,

    habe heute die Wandlung vom Kundendienst in Wolfsburg bestätigt bekommen.
    Das mit den 0,4 leuchtet mir ein.Obwohl der Faktor für Diesel (0,55)und Benziner(0,67)
    war.Vom RA so bestätigt.Wie sieht es aus wenn inzwischen eine Preiserhöhung war?
    so geschehen beim R5TDI und man will den "Gleichen" wieder haben.
    Werden kleine Lackschäden abgezogen ?

    Gruß

    TRfreundfeind

  • Zitat von Joachim

    ... Lt. einem OLG Urteil von Karlsruhe 2003 ist dies definitiv festgelegt. 0,4 % ! ...



    Leider ist es nicht ganz so einfach, denn es ist kein Grundsatzurteil, sondern das OLG bezog sich nur auf diesen speziellen Fall mit einem Audi soundso...

    Im Streitfall müsste man wohl gerichtlich feststellen lassen, inwieweit sich dieses Urteil auf andere Fälle übertragen lässt. Mein Rechtschutz würde die entstehenden Kosten jedenfalls übernehmen, und das machen die ja bekanntlich nur dann, wenn solche Fälle grundsätzlich gewonnen werden können.

    Es muss hat jeder für sich entscheiden, ob er den Rechtsweg beschreiten will oder ob ihm seine Ruhe wichtiger ist.

  • Zitat von trfreundfeind

    ....Wie sieht es aus wenn inzwischen eine Preiserhöhung war?
    ......




    Den Aufpreis durch die zwischenzeitliche Preiserhöhung mußt Du drauflegen.
    (So war´s zumindest bei mir. --- Sag mir jetzt bitte niemand, dass ich das nicht mußte.:denker: )

  • Zitat von chenpo

    Leider ist es nicht ganz so einfach, denn es ist kein Grundsatzurteil, sondern das OLG bezog sich nur auf diesen speziellen Fall mit einem Audi soundso...

    Im Streitfall müsste man wohl gerichtlich feststellen lassen, inwieweit sich dieses Urteil auf andere Fälle übertragen lässt. Mein Rechtschutz würde die entstehenden Kosten jedenfalls übernehmen, und das machen die ja bekanntlich nur dann, wenn solche Fälle grundsätzlich gewonnen werden können.

    Es muss hat jeder für sich entscheiden, ob er den Rechtsweg beschreiten will oder ob ihm seine Ruhe wichtiger ist.


    Hallo,

    genau so sehe ich es auch, ich will ja nix verdienen an der Wandlung, wenn ich 0-auf-0 wieder rauskomme ist das in Ordnung. Hauptsache die Möhre ist vom Hof ohne was draufzulegen.

    Bei der 2ten Wandlung jetzt bekomme ich sogar noch was raus, Grund sind die 5 Wochen die ich einen (kostenlosen) Leihwagen hatte während der "Probefahrten" vom Werk. Hier habe ich ja brav weiter meine Raten bezahlt...

  • geschafft, seit gestern ist er (leider oder endlich?) weg...
    so ein "abschied" ist, trotz aller fehler und mängel, doch nicht so einfach. :lach:

    jetzt warte ich nur noch auf die antwort vom freundlichen vw-sachbearbeiter, wer mir meinen bezahlten kaufpreis denn nun verzinst und mit wieviel. schließlich hat sich ja vw die meisten der euronen-münzchen eingesäckelt.

  • Zitat von nutella

    und nun ?
    kaufst du wieder ein T oder sogar ein Q7 (hattes du ja mal intresse dran oder ) ?
    oder wird es was ganz anderes ?



    hallo nutella,

    in der tat hatte ich mal mit einem q7 geliebäugelt, aber daran ist mir alles etwas überdimensioniert.
    ich muss auch gestehen, das allem ärger zum trotz der gedanke an einen touareg bestehen bleibt. zwischenzeitlich habe ich alles mögliche getestet, als alternative gäbe es für mich derzeit (vom platzangebot wie auch von den sitzen) nur den volvo xc90. als diesel ist er aber etwas schwach auf der brust, und der benziner wird erst im frühjahr 07 lieferbar sein.

    also habe ich mich für etwas ganz anderes entschieden. einen audi a8 4,2l. da habe ich all die so lieb gewonnenen kleinen spielereien aus dem touareg und einen allradantrieb.

  • Zitat von nutella

    a8 :sonne:
    ja das ist auch ein sehr schönes auto
    ;)

    Stimmt... Mit einem A8 hatte ich auch immer geliebäugelt... Aber leider gab es ihn (ausser einer Studie) nie als Avant :(

    Wünsche trotzdem viel Spass vot Deinem A8


    Gruss carry_ch

    *************************************************
    Touareg R5 Handschalter / MB W123 / MB W126 / MB W201 / Youngtimer Yamaha XS650 & TR1

  • hi volker,

    auch von mir alles gute zum neuen. ich hatte den a6 und war damit sehr zufrieden, nicht einmal in der werkstatt, außer insepktion, oder reifenwechsel.
    wobei ich das gleiche auch über den dicken sagen kann:sonne:

  • Hallo,
    die "Wandlung" meines Dicken ist nun vollzogen.
    Nach fast exakt 2 Jahren ist die Trennung vollzogen.
    Ich habe soeben den Storno der Rechnung vom 27.10.2004 und den Scheck von meinem Vertragshändler erhalten.
    Die Trennung erfolgte letztendlich auf Grund unüberwindbarer Differenzen meiner Erwartungshaltung an ein Fahrzeug dieser Klasse und seinen Leistungen/Störungen.
    Man(n)/Frau muß auch loslassen können.
    Dennoch möchte ich die vergangenen 2 Jahre nicht missen.
    Die in Rechnung gestellte Nutzungsentschädigung war es wert.
    Sollte ich nochmals zur Spielsucht neigen,
    werde ich jedoch eine 4wöchige USA-Reise mit einem 4 wöchigen Zwischenstopp in Island einschließlich der dreyer-bande, einen Erwerb solch eines Oberklassenautos, neu, vorziehen.
    Da zu unserem Fuhrpark auch kein anderes offroad-taugliches Kraftfahrzeug zählt, sind diese Tage wohl vorerst auch vorbei.
    Die Gummikuh möchte ich hierzu nicht mißbrauchen.

    Gruß :sonne:




  • Hallo Hannes,

    ups - das kam jetzt aber plötzlich. Haben sich die Mängel in letzter Zeit so gehäuft? Was kommt jetzt für einer?

    Thomas

  • Hallo Thomas,
    die Angelegenheit hatte sich nach der 90D7 Aktion zugespitzt.
    Der Mehrverbrauch betrug 3-4 Liter/100km.
    Die Garantie lief ab.
    Es gab keine Lösungsmöglichkeit für den Regen/Licht Sensor.
    Das Leder sah grausam aus.
    Das Flackerlicht der Scheinwerfer bekamen sie auch nicht in den Griff.
    Außerdem hatte ich in den 2 Jahren mehr als 30 Werkstattbesuche wegen Garantiearbeiten.
    Eine andere Wahl blieb mir eigentlich nicht.
    Der "Neue" wird wohl eine gebrauchte, gut erhaltene Limousine werden.

    Wir haben ja in der Familie noch einen B5 Avant, einen TT-R und einen A3.
    Die Gummikuh nicht zu vergessen.

    Gruß


  • Hallo Hannes,

    eine weise Entscheidung. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
    Ich hatte nochmal wegen der Zinszahlungen nachgefragt:
    Solange man sein Fahrzeug nicht bar bezahlt hat, bekommst man im Falle eines Rücktrittes von Kaufvertrag (also KEINE gütliche Einigung mit dem Händler) alle angefallenen Kosten ersetzt, also incl. aller entstandenen Schuldzinsen etc.. Barzahler (im Sinne von: vorhandenes Geld vom Konto abheben, also nicht Barzahlung über Bankkredit) haben hier verloren, denn hier ist ja kein Schaden entstanden. Eventuell entgangene Zinszahlungen zählen hier nicht als Schaden.

    LG
    Volker



  • Wieso hast du gewandelt :confused:

    Viele Grüße
    Eric

  • Hm, da werdet ihr aber nicht viel von USA-Land zu sehen kriegen..... :zwinker:
    What comes up?



    Als Gesamtzeit würde ich schon 8 Wochen einplanen.



    Hallo Volker,
    trotz Rückabwicklung waren die Verhandlungen schon vertrauensvoll und gütlich.
    Es gibt hier finanziell betrachtet, keinen Verlierer.
    Volkswagen und Händler haben hier ohne "Zicken" kundenfreundlich reagiert.
    Dies betrifft auch den Zinsschaden.
    Es war nicht erforderlich einen Juristen einzuschalten.


    Gruß