Software-Update Dieselmotor, Aktionscode: 23 AS

  • Ich habe heute ein Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamts erhalten, mit dem diese Behörde ein Schreiben von VW an mich leitet. VW empfiehlt darin, meinen T2 zur VW-Werkstätte zu bringen, um dort ein Software-Update durchführen zu lassen. Dieses Update ist freiwillig, wird aber sehr empfohlen. Angeblich würde es sich weder auf Verbrauch, Motorleistung, max. Drehmoment und Geräuschemissionen noch auf die Dauerhaltbarkeit negativ auswirken.

    Haben auch andere dieses Schreiben bekommen ? Und, falls ja, lasst ihr das Update machen ? Oder hat das schon jemand machen lassen ? Hat es sich irgendwie bemerkbar gemacht ? Habt ihr Empfehlungen oder Meinungen dazu ?

    Danke euch !

  • Ich hab das Schreiben auch vor ein paar Tagen erhalten. Wir hatten einen Tiguan, auch da hatten wir das Schreiben erhalten und es erstmal nicht machen lassen. Dann hat das KBA das Software Update verlangt.

    Einige haben VW verklagt und letztendlich einen guten Vergleich erzielt.

    Genau den gleichen Weg werden wir ggf. auch gehen sollte es dazu kommen.

    Ich denke, dass VW hier aufgrund neuer Urteile "vorbauen will und mit Klagen rechnet". Das ist meine Meinung. Und Rechtsschutz haben wir auch...

  • Heute ebenfalls im Briefkasten gehabt, ich werde mich hüten das Angebot freiwillig anzunehmen, es heißt ja so schön:

    never change a running system

    Bevor AGR Kühler etc. sich im

    Nachgang schneller verabschieden etc., lasse ich lieber alles so wie es ist, weil „besser“ wird es dadurch sicher nicht.

    Wissenschaftlich nicht durch mich zu beweisen, aber das Bauchgefühl sagt einfach „nein danke“

  • Einige haben VW verklagt und letztendlich einen guten Vergleich erzielt.

    Genau den gleichen Weg werden wir ggf. auch gehen sollte es dazu kommen.

    Ich denke, dass VW hier aufgrund neuer Urteile "vorbauen will und mit Klagen rechnet". Das ist meine Meinung. Und Rechtsschutz haben wir auch...

    Dieses Update ist, wie im Schreiben schon vermerkt, aus dem Autogipfel OEMs und Bundesregierung entstanden. Deshalb ist es auch freiwillig und wird es auch so bleiben. Im Gegensatz zu den anderen Updates, die verpflichtend sind, werden diese nicht in ganz Europa angeboten, sondern nur in Deutschland. Hier in Österreich gibt es dieses Update daher gar nicht.

    Man sollte dazu auch sagen, dass hier die Erkenntnisse aus den nächsten Abgasstufen eingeflossen sind und daher es def. eine Verbesserung des NOx-Ausstoßes auch in der Praxis gibt. Ob man das jetzt machen lässt, das bleibt jedem selbst überlassen.

    MfG

    Hannes

  • Hallo Leute,

    ich habe das Schreiben auch das zweite mal bekommen.

    Da ich gegen VW damals geklagt habe und es bald in die 2.Instanz geht

    (Leider habe ich die 1.Instanz verloren, Grund: Das Auto gehörte damals 2020 gar nicht mir,

    sondern noch der VW Bank). Mittlerweile bin ich aber der Besitzer.

    Ich war beim Gerichtstermin anwesend und warum frage ich mich heute

    noch. Die einzige Frage vom Richter war, warum ich so ein umweltschädigendes Auto fahre ?

    Naja, war für`n A....ch, für mich kommt das neue Schreiben wie bestellt.

    Jedenfalls habe ich beim 1. mal kein Update machen lassen.

    Jetzt beim 2. Schreiben, wurde mir vom RA dringend

    geraten dies wieder nicht zu tun.

    Dieses Update soll die Schadsoftware mal wieder überspielen.

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    Das VG Schleswig hat – wie zuvor der EuGH – bestätigt, dass die Nutzung von Thermofenstern als Abschalteinrichtung unzulässig ist. Die entsprechenden Freigabebescheide für VW-Software-Updates des Kraftfahrt-Bundesamts sind rechtswidrig. Das bedeutet auch: VW droht ein millionenfacher Rückruf.

    Die Nutzung von Thermofenstern, die bei einer Außentemperatur von bis zu 10 Grad die Abgasreinigung größtenteils deaktivieren, ist unzulässig. Die Hersteller können sich nicht darauf berufen, dass dies technisch notwendig sei, um Motorschäden zu verhindern, wenn es dafür auch andere technische Maßnahmen gibt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig festgestellt (Urt. v. 20.02.22, Az. 3 A 113/18)

    Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Freigabebescheide

    Geklagt hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA hat im Zuge des Dieselskandals von 2015 den Autohersteller VW verpflichtet, die Abschalteinrichtung zu entfernen, die den Schadstoffausstoß nur bei Prüfungen unter die gesetzlichen Grenzen reduzierte. Betroffen war damals zunächst der EA 189-Motor, erst später zeigte sich das Ausmaß des Diesel-Skandals. Zur Umsetzung dieser Pflicht wurde ein Software-Update auf die betroffenen Fahrzeuge aufgespielt, das in einem Zuge das neue Thermofenster eingebaut oder, sofern es bereits eingebaut war, nicht deaktiviert hat. Für das streitgegenständliche Thermofenster erteilte es allerdings einen Freigabebescheid, der die Abschalteinrichtung als zulässig einstuft.

    Die Deutsche Umwelthilfe griff diese Freigabebescheide an und forderte vom KBA, eine Entfernungsanordnung an VW zu erlassen, sodass die Thermofenster ausgebaut werden. Das Verfahren wurde aufgrund der fraglichen Klagebefugnis der DUH zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, der der DUH ein Klagerecht zubilligte. Zudem musste der EuGH im Wege der Vorlagefrage über die Auslegung der europäischen Ausnahmevorschriften entscheiden, die in Einzelfällen die Nutzung einer Abschalteinrichtung erlauben.

    VG Schleswig: Abschalteinrichtung illegal

    Das VG Schleswig folgte in seinem Urteil der Argumentation der Umweltschützer. Die in diesem Verfahren verwendete Abschalteinrichtung sei nicht notwendig, um Beschädigungen am Motor zu verhindern. Die von VW im Prozess genannten Extremszenarien seien keine plötzlich auftretende Schäden im Sinne der europäischen Vorgaben. Eine Ausweitung der vorgetragenen möglichen Schäden auf andere Fahrzeugteile sei ebenso unzulässig, da der EuGH unter dem Begriff des Motors ausschließlich die Kraftmaschine erfasse. Die Kammer ordnete daher gegenüber dem KBA an, dass es gegen die unzulässigen Abschalteinrichtungen vorgehen müsse.

    Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das VG ließ in diesem Verfahren sowohl die Berufung zum Oberverwaltungsgericht als auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Für den Fall, dass das Urteil in dieser Form rechtskräftig wird, drohen Rückruf und Nachrüstung von – laut DUH-Angaben – bis zu 10 Millionen Fahrzeugen. Die DUH hat nach eigener Aussage bereits 118 weitere Klagen gegen Freigabebescheide für verschiedene Fahrzeughersteller eingereicht.

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    Gruß

    Peter

  • Jedenfalls habe ich beim 1. mal kein Update machen lassen.

    Jetzt beim 2. Schreiben, wurde mir vom RA dringend

    geraten dies wieder nicht zu tun.

    Dieses Update soll die Schadsoftware mal wieder überspielen.

    Keine Sorge, da wird keine Schadsoftware überschrieben. Es befindet sich auch keine Schadsoftware auf deinem Motorsteuergerät.

    Der Rat von deinem RA ist klar, der möchte nämlich Geld verdienen. Ich würde einfach auf den Richter hören und das Update aufspielen lassen.

  • Björn

    Der Richter hat mir bestimmt nicht geraten, die Software aufzuspielen.

    Da hast Du leider etwas was falsch verstanden.

    Im Gegensatz zum Touareg 1 läuft meiner seit fast 10 Jahren einwandfrei

    und ohne irgendwelcher größerer Probleme.

    Da werde ich meinen wegen einen Update bestimmt nicht versauen wollen.

    Ich musste seit Kauf des Touareg`s noch nie irgendein Update machen,

    erst als dieses Schummeln ans Licht kam, soll ich jetzt auf einmal was für die Umwelt tun :(

    Wer es glaubt :)

    P.S An mir verdient der RA nur im Erfolgsfall ein paar Euro,

    da das fair ist, darf er das auch.

  • Da ich gegen VW damals geklagt habe und es bald in die 2.Instanz geht

    (Leider habe ich die 1.Instanz verloren, Grund: Das Auto gehörte damals 2020 gar nicht mir,

    sondern noch der VW Bank). Mittlerweile bin ich aber der Besitzer.

    Ehrlich gesagt verstehe ich dich nicht. Du kaufst dir ein Auto, bei dem du eine Klage am Laufen hast, weil dir die Abgaswerte nicht passen? Warum kaufst du dir das Auto dann aus dem Leasing raus? Das hört sich für mich nur an, als ob du nur aufs Geld aus wärst....

    MfG

    Hannes

  • Hallo Hannes,

    ich hab den 1er bis zum unwirtschaftlich werden gefahren und werde das auch mit den 2er Touareg machen.

    Warum sollte ich den Wagen wegen des Diesel-Skandal verkaufen ? Der Restwert war gerade mal bei 2500 €.

    Da es eine 0,0 % Finanzierung war hätte ich es auch weiter laufen lassen können, aber aus den o.g Gründen hab ich es halt abgelöst. Der Wagen fährt seitdem immer noch Problemlos und ich habe es auch nicht vor Ihn zu verkaufen,

    da ich ein sehr gutes Zugfahrzeug benötige. Und ja, ich hab mich damals angemeldet, weil ich ehrlich gesagt stinksauer

    auf VW war. Deswegen habe ich auch keinerlei Probleme damit.

    Gruß

  • Der Richter fragt dich, warum du so ein umweltschädigendes Auto fährst und mit dem Update wird es ein bisschen weniger umweltschädigend.

    Ich verstehe die negative Einstellung gegenüber Updates nicht, auf mich wirkt das immer sehr rückschrittlich. Darf natürlich jeder selbst entscheiden, aber einen 2013er Touareg würde ich dringend zur Werkstatt bringen und mal vollständig durchupdaten lassen.

    Und wenn du nicht klagst, verdient dein RA gar nichts. ;)

  • Björn

    Da haben wir aber unterschiedliche Meinungen.

    Aber das macht ja nichts. Wenn das ganze abgeschlossen ist, verwehre ich mich

    ja grundsätzlich nicht gegen Updates. Aber halt jetzt noch nicht, bis die Klage

    abgeschlossen ist.

    Im Übrigen kann es den Richter so ziemlich egal sein, was ich für ein Auto fahre.

    Wenn wir nicht alle diese Umwelt-Verpester fahren würden, da würde VW auch nichts

    verkaufen. Der Richter hätte ja auch fragen können, VW - Warum baut Ihr solche Umweltschädigende

    Fahrzeuge ? Wäre genau das gleiche gewesen.

    Gruß :)

  • ich habe auch schon zweimal den schreiben bekommen, weil ich negative Meinungen über getriebe Verhalten wie ,sehr früh schalten und da durch unrunden motorlauf vor kommt habe ich auch abgelehnt .

    Ich bin mit dem 2018 gekaufte 245 ps 12/2013 Modell mit dem Motor und getriebe schaltverhalten sehr zufrieden, ich möchte das es so bleibt Solange die mich freiwillig nicht zwingen . Die Fahrer die das berichten sagen das der getriebe schon in 60 km/h in den 8 ten Gang schaltet, momentan ist es so das der Wagen unter 80 km/h nicht letzte Gang schaltet ,ich fahre fast immer Motor Drehzah um die 1500 Umdrehungen. Natürlich der touareg ist ja auch schwer, er braucht etwas Drehzah. Jetziger getriebe Programm gefällt mir sehr gut, sehr intelligent, ich habe unter dem Freundeskreis auch 2023 er Automatikgetrieben die ich gefahren habe sind ähnliche schaltverhalten.

    Grüße euch Nevzat

  • Moin,

    wir haben es heute wiederholt auch bekommen.

    Ich werde es auch nicht machen. Bisher läuft er ohne Probleme und das soll auch so bleiben. Ich hatte hier mal gelesen, ist schon etwas her, dass es danach Probleme gab.

    Viele Grüße

    Andi

    nicht machen. Jedes Mal, wenn nach Aussagen von VW "ein unglaublich dringendes Update" gemacht werden mußte, war der einzige Effekt, daß der T danach einen Liter mehr verbraucht hat. Bekommen hab ich ihn vor gut 4 Jahren, damals war es bei meinem Fahrprofil gut möglich mit 9 Litern zu fahren, inzwischen muß ich wirklich höllisch aufpassen, daß es nicht 11 sind. Bin nicht traurig, wenn er morgen abgeholt wird......

  • nicht machen. Jedes Mal, wenn nach Aussagen von VW "ein unglaublich dringendes Update" gemacht werden mußte, war der einzige Effekt, daß der T danach einen Liter mehr verbraucht hat. Bekommen hab ich ihn vor gut 4 Jahren, damals war es bei meinem Fahrprofil gut möglich mit 9 Litern zu fahren, inzwischen muß ich wirklich höllisch aufpassen, daß es nicht 11 sind.

    Wieiviele Updates hat es denn bei dir gegeben? Bei meinem Faceliftmodell gab es genau ein Update, und das war es dann, das war auch nicht wirklich dringend, da bekam ich ein Schreiben und das wurde dann ca. 1 Jahr später durchgeführt. Ich habe ehrlich gesagt davon gar nichts bemerkt, da ging weder der Verbrauch nach oben noch sonst war irgendwas für mich erkennbar anders.

    MfG

    Hannes