Kein AdBlue Verbrauch

  • Hallo,

    ich habe mir letztes Jahr beim Gebrauchtwagenhändler meinen Touareg gekauft.

    Ich habe den Wagen damals mit 85.000 km gekauft. Bei ca. 100.000 km habe ich aus Neugier den AdBlue Füllstand ausgelesen, weil ich der Meinung war, dass es demnächst fällig wäre aufzufüllen. Bei VCDS stand dann da 80 % Füllstand und 0 km Restreichweite. Ich habe dann in den Tank reingeschaut und konnte den AdBlue stand erkennen. Etwas komisch aber nichts weiter dabei gedacht und geglaubt die Meldung kommt schon irgendwann. Jetzt bei 107000 km immernoch keine Meldung, also habe ich wieder ausgelesen und wieder 80 % und 0 km Restreichweite. Habe dann wieder in den Tank geschaut und der war genauso voll wie beim Letzten mal. Im Fehlerspeicher sind keine Fehler abgespeichert. Wurde das AdBlue-System rauscodiert ?

  • Hallo,

    hört sich stark danach an, dass das AdBlue-System deaktiviert wurde. Codieren reicht dafür aber nicht, dafür muss das Motorsteuergerät umprogrammiert werden.

    Ich vermute mal, dass der Gebrauchtwagenhändler kein Volkswagenhändler war, ansonsten konntest du darauf bestehen, dass ein originaler Softwarestand auf das Motorsteuergerät aufgespielt wird.

  • Hallo,

    hört sich stark danach an, dass das AdBlue-System deaktiviert wurde. Codieren reicht dafür aber nicht, dafür muss das Motorsteuergerät umprogrammiert werden.

    Ich vermute mal, dass der Gebrauchtwagenhändler kein Volkswagenhändler war, ansonsten konntest du darauf bestehen, dass ein originaler Softwarestand auf das Motorsteuergerät aufgespielt wird.

    Hallo zusammen,

    könnte man denn nicht so oder so auf die Korrektur dieses Fehlers bestehen, auch wenn nicht VW-Händler?

    Das stellt ja möglicherweise eine vorsätzliche Manipulation dar und führt zu höheren Emmisionswerten. Erlischt ggf. sogar die ABE und es wäre mit Problemen beim TÜV zu rechnen?

    Das sind meinerseits nur Vermutungen, würde aber da dennoch aktiv werden.

    Gruß

    Steven

  • In der Theorie auch bei einem nicht VW-Händler, aber da wird es bedeutend schwieriger. Gerade da man ja nicht beweisen kann, dass man die Manipulation nicht selber durchgeführt hat.

    Aber grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr besitzt.

  • In Österreich wird bei Euro6-Modellen gar nichts mehr gemessen. Da wird lediglich per Diagnoseinterface ausgelesen ob der Abgasspeicher leer ist. D.h. wenn jemand Adblue rauscodiert fällt das nicht auf. Wird in Deutschland noch ein "echter" Abgastest gemacht? Der Test ist hier für Modelle bis Euro5 ist auch ziemlich sinnlos, da werden lediglich die Partikel gemessen und das auch sehr ungenau (da kann z.B. auch nicht erkannt werden ob der DPF entfernt wurde oder nicht). Also alles eine reine Augenauswischerei!

  • Hallo,

    Ich werde im Laufe der nächsten Woche Mal zum Händler fahren und mit ihm reden. Aber wie kann ich nachweisen dass die Steuergerät software schon beim Kauf manipuliert war ? Weil soweit ich weiß muss ich nach den ersten 6 Monaten der Gewährleistung beweisen, dass der Mangel beim Kauf vorhanden war.

    Kann man irgendwie das Datum der Letzten Softwareänderung auslesen ?

  • Hallo,

    Ich werde im Laufe der nächsten Woche Mal zum Händler fahren und mit ihm reden. Aber wie kann ich nachweisen dass die Steuergerät software schon beim Kauf manipuliert war ? Weil soweit ich weiß muss ich nach den ersten 6 Monaten der Gewährleistung beweisen, dass der Mangel beim Kauf vorhanden war.

    Kann man irgendwie das Datum der Letzten Softwareänderung auslesen ?

    Der Gesetzgeber hat nun die Dauer der Beweislastumkehr erheblich zugunsten der Käufer verlängert. Für alle Verträge, die ab Januar 2022 geschlossen werden, gilt: Die Beweislastumkehr im Kaufrecht wird von bislang sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt.

  • Der Gesetzgeber hat nun die Dauer der Beweislastumkehr erheblich zugunsten der Käufer verlängert. Für alle Verträge, die ab Januar 2022 geschlossen werden, gilt: Die Beweislastumkehr im Kaufrecht wird von bislang sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt.

    Servus,

    bei derartigen Zitaten (falls sie zur Veröffentlichung denn überhaupt freigegeben sind...) bitte immer die Quelle angeben!

    Danke und Grüße

    Robert