Caravan-Halter können aufatmen

  • KÖLN. Wohnmobilbesitzer in Nordrhein-Westfalen können vorerst aufatmen. Auf massiven Druck von Camperverbänden und Verkehrsclubs bleiben sie zunächst von einer für Mai geplanten Steuererhöhung für ihre Reisemobile verschont. Die Betonung liegt allerdings auf „vorläufig“. Denn das NRW-Finanzministerium hat eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, um Campermobile von der Kfz-Steueränderung auszunehmen. Bis diese bundesweit abgesegnet ist, gehen den Campern vorläufige Kfz-Steuerbescheide in alter Höhe zu.
    Zum Hintergrund: Bislang konnten Fahrzeuge, die über 2,8 Tonnen wiegen, wie Lastwagen nach Gewicht besteuert werden. Dazu zählten auch die in Mode gekommenen Edelgeländewagen wie Porsche Cayenne und VW Touareg, aber eben auch Campingmobile. Damit sparten besonders die Halter von Offroad-Wagen viel Geld. Denn nach Tonnen war der Touareg eben nur ein Leichtgewicht, der mit etwas mehr als 100 Euro Steuern im Jahr zu Buche schlug.

    Ab Mai gilt für diese Wagen aber auch das, was für alle anderen Pkw, die ausschließlich Personen befördern, gilt: Sie werden nach Hubraum und Schadstoffklasse veranlagt. „Das bedeutet eine saftige Steuererhöhung“, sagt ein ADAC-Sprecher. Wie diese im Einzelfall aussieht, hängt vom Modell und Schadstoffausstoß ab. Die dreifache Summe werden die Halter von mehr als 200 000 Geländewagen aber wohl hinblättern müssen.

    Richtig hart trifft es aber die Eigentümer von Campingmobilen. Auf etwa 380 000 Besitzer käme ein satter Aufpreis von durchschnittlich 300 Prozent zu, wie der Caravaning Industrie-Verband CIVD errechnet hat. Das könnte nach Einschätzung des ADAC auch schon mal ein 500-prozentiger Aufschlag sein. Denn: „In Einzelfällen ist das Reisemobil älter und daher ohne Abgasregelung“, so der ADAC. Ein Beispiel: Während der Halter eines Lasters mit 40 Tonnen maximal 1789 Euro berappen muss, wären für ein älteres Reisemobil ab 6,8 Tonnen 2555 Euro fällig. Eine Summe, die auch das NRW-Finanzministerium wohl für zu happig hält. „Die Reisemobile fahren ja nur wenige Kilometer im Jahr und werden nur in kleinen Zeitabschnitten genutzt“, meinte eine Sprecherin. Daher sollten sie von der Sogwirkung, von der sich die Länder jährlich 37 Millionen Euro mehr Steuern versprechen, nun doch nicht erfasst werden.

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