Garantie trotz Geländefahrten???

  • Wenn man die Interaktive Bedienungsanleitung in der driverlounge ansieht, dann sind hier klare Nutzungshinweise zu Einsätzen im Gelände. Wenn diese Beachtet werden, kann man eigentlich keine unsachgemäße Handhabung des Dicken vollziehen.

    Denke ich zumindest. Denn wenn man sich an die Bedienungsanleitung hält - macht man keine Fehler! Ist zumindest bei uns so (DIY)! Und darauf achtet der TÜV oder das Gewerbeaufsichtsamt sehr genau!

  • Stelle mal den Text der Interaktiven Bedienungsanleitung hier her.
    Quelle - wie gesagt die Driverlounge - Interaktive Bedienungsanleitung. (ob der Link geht, kann ich noch nicht sage, kann sein, dass dieser nur mit meiner Anmeldung funktioniert!)

    Siehe Bilder! - Da wird klar auf die Bedingungen bei Wasserdurchfahrten verwiesen.

    Achtung das 2. Bild ist eigentlich das 3. - warum diese Reihenfolge erzeugt wurde?

  • Zitat von agroetsch

    Hallo Ruedi,
    vor allem den letzten Absatz finde ich interessant, mit der Lifetime-Garantie-Versicherung. Sag bloß, die gibt es ein der Schweiz für den Dicken.. Ich glaube, ich wandere irgendwann doch aus :rolleyes:

    dazu brauchst du nicht in die Schweiz auswandern, das gibt es auch in Deutschland, jedenfalls hatte ich das bei meinem Passat. Hat fuer das 3. und 4. Jahr (zusammen) knapp 320Euro gekostet, man war dann mit einer Selbstbeteiligung bis zu einem gewissen Hoechstbetrag mit dabei. Wenn man immer schoen die Wartungsintervalle eingehalten hat, konnte man diese Garantie dann nach dem 4. Jahr immer jährlich verlängern.

    Gruß,

    Frank

  • Zitat von FrankS

    dazu brauchst du nicht in die Schweiz auswandern, das gibt es auch in Deutschland, jedenfalls hatte ich das bei meinem Passat. Hat fuer das 3. und 4. Jahr (zusammen) knapp 320Euro gekostet, man war dann mit einer Selbstbeteiligung bis zu einem gewissen Hoechstbetrag mit dabei. Wenn man immer schoen die Wartungsintervalle eingehalten hat, konnte man diese Garantie dann nach dem 4. Jahr immer jährlich verlängern.

    Gruß,

    Frank


    Hallo Frank,

    Passat ja, Touareg & Phaeton nein. Zumindest vorerst, da sind wir aber dran.

    Schau mal HIER

  • Das wäre wirklich ein Ding, wenn Geländefahrten den garantieanspruch killen. Ich habe den T bestellt, weil unser Haus im Gelände liegt und ich jeden Tag mehrere Kilometer Gelände fahren muss.

  • Nachdem ich nun jeden Beitrag dieses Threads gelesen habe, bin ich immer noch verunsichert, ob Geländefahrten den Garantieanspruch ausschließen oder nicht:mad: . Der :) sagt mir, dass er dafür "geeignet" ist. Weiß nun jemand konkret, wann ein Garantieausschluß eintritt? Da ich, hobbybedingt, mit dem Dicken desöfteren ins Gelände (Acker, auch mal nen ausgefahrenen Wald-/Feldweg) will/muss, wäre ne umfassende Antwort schon wichtig. Dank im Voraus:guru:

    LG Roland

  • Zitat von Touareg V

    Unvorstellbar, dass man wegen so ein bisschen Gelände die Garantie verlieren soll . Der Touareg ist unterer anderem auch für das Gebaut worden. Sogar sollte man das Auto nur so bewegen wäre keine Gefahr für den Garantieanspruch, höchstens vielleicht wenn Du immer über jede Kuppe mit Anlauf springst und somit alles ausschlagen würdest. (Fahrwerk und Aufhängungen). Oder glaubst Du wirklich, dass wir alle in Bauschheim die Garantie verloren haben, nur weil wir dort im Gelände rumgekurvt sind?

    Gruss Ruedi

    P.S. ausgefahrene Wald-/Feldwege fahre ich mit jedem normalen PW auch!



    oh, oh - Ruedi!!, Du kennst nicht mein Jagd-Revier. Wenn mein Bauer in seiner frühjahrsbedingten Arbeitswut mit seinem Schlepper über's Feld heizt, dann mit Schwung über den Feldrain zu Muddern zum Essen brettert, sieht's hinterher aus, als ob 'ne Horde Leo2 Ausgang hatte. Er schiebt' die Wege zwar regelmäßig glatt, aber dazwischen ist's für mich immer lustig:mad: . Selbst mein Partner hat mit seinem Mitsubishi-Jeep dann gewisse Schwierigkeiten.:cool: Ich rede man gar nicht davon, wenn's mal wieder wie aus Eimern geschüttet hat. Habe die tollen Fotos von Bauschheim gesehen - aber norddeutsche Ackererde ist auch nicht zu verachten.
    LG Roland

  • Zitat von hrohunter

    oh, oh - Ruedi!!, Du kennst nicht mein Jagd-Revier. Wenn mein Bauer in seiner frühjahrsbedingten Arbeitswut mit seinem Schlepper über's Feld heizt, dann mit Schwung über den Feldrain zu Muddern zum Essen brettert, sieht's hinterher aus, als ob 'ne Horde Leo2 Ausgang hatte. Er schiebt' die Wege zwar regelmäßig glatt, aber dazwischen ist's für mich immer lustig:mad: . Selbst mein Partner hat mit seinem Mitsubishi-Jeep dann gewisse Schwierigkeiten.:cool: Ich rede man gar nicht davon, wenn's mal wieder wie aus Eimern geschüttet hat. Habe die tollen Fotos von Bauschheim gesehen - aber norddeutsche Ackererde ist auch nicht zu verachten.
    LG Roland


    Hallo Roland

    Als Schweizer kennt Ruedi eben die norddeutsche Tiefebene nicht.
    Da können die Ackerfurchen tiefer als die Schweizer Täler sein!:D

    Gruß



  • Danke Ruedi, vor allem für den Tipp:guru: mit dem Unterfahrschutz. Den werde ich mit Sicherheit brauchen:D
    LG Roland

  • Entscheidend ist, was in der Bedienungsanleitung steht. Und wenn Ihr da reinschaut, ist eine Beschreibung der Offraod Möglichkeiten und Tipps dazu.

    Außerdem wirbt VW mit der Geländegängigkeit. Und dann muss es auch erlaubt sein ins Gemüse zu fahren. Natürlich mit den Grenzen, die das Fahrzeug erlaubt.

    Produkthaftungsgesetz sagt aus, dass eine suggerierte Eigenschaft auch erfüllt werden muss! Außer es wird bei jeder Werbung eingeblendet dass es nicht zulässig ist, dieses nachzumachen. (Beispiel Audi Werbung, mit der Startrampe für Skisprung - kommt immer eine Einblendung, dies nicht nachzumachen!)

    Und der 3. Grund warum Offroad erlaubt sein muss, ist der, dass man in der Autostadt ein Geländefahrtraining buchen kann.

    Also keine Angst - solange Ihr nicht über die Grenzen des Autos geht muss Garantie erhalten bleiben!