Zitat von dreyer-bandeAlles anzeigenHallo Heinz,
dass kann man sicher so interpretieren, muß man aber nicht.
Bei den "Altfällen" bis Zulassung 31.12.2005 kann die VW schon nach 6 Monaten die Haftung ablehnen. Die Beweislast liegt beim Käufer, dass der Dicke nicht den Regeln entsprechend eingesetzt wurde.
Bei den "Neufällen" dürfte ein Verweis von VW auf die unsachgemäße Nutzung, wenn Sie denn belegbar ist, ausreichen, um die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller verwirkt zu haben.
Von daher geht "der mit dem Trecker" spricht ein ganz schönes Risiko. Oder wie will der "Versenker" beweisen, dass er die Stelle vorher abgetaucht ist und eigentlich sicher war, dass der Dicke da durchkommt?
Gruß
Wenn man die Interaktive Bedienungsanleitung in der driverlounge ansieht, dann sind hier klare Nutzungshinweise zu Einsätzen im Gelände. Wenn diese Beachtet werden, kann man eigentlich keine unsachgemäße Handhabung des Dicken vollziehen.
Denke ich zumindest. Denn wenn man sich an die Bedienungsanleitung hält - macht man keine Fehler! Ist zumindest bei uns so (DIY)! Und darauf achtet der TÜV oder das Gewerbeaufsichtsamt sehr genau!