Garantie trotz Geländefahrten???

  • Habe mal gehört, dass VW keine Garantie mehr gibt, sobald man den Dicken im Gelände bewegt hat. Jeder Hersteller (Volvo etc.) gibt auf seine SUV´s eine Garantie, selbst wenn man durchs Gelände fährt. Stimmt das jetzt oder ist das nur wieder so ein Gequatsche??

    Der Optimist hat das Flugzeug erfunden, der Pessimist den Fallschirm.

  • VW muss für alle beworbenen Verwendungszecke Garantie
    bzw. Gewährleistung übernehmen, vorausgesetzt man
    hat sich an die Bedienungsanleitung gehalten.

    Näheres ist auch den Garantiebedingungen zu entnehmen.

    Stammt die Aussage von Deinem "Peinlichen" oder aus der Blödzeitung?

    Gruß
    andreas

  • So in etwa habe ich es mir dann auch gedacht. Gehört habe ich dieses Gerücht bei den Motortalklern - wo auch sonst :D

    Der Optimist hat das Flugzeug erfunden, der Pessimist den Fallschirm.

  • Ich habe mir vor allem auch das Kleingedruckte im Leasingvertrag daraufhin angesehen, obwohl sich das Geländefahren bei mir wohl auf einige Ausflüge pro Jahr (Niveau Bauschheim oder so) beschränken wird. Ich konnte dort keinerlei Einschränkungen erkennen, ausser dem Hinweis auf die Motorsportveranstaltungen.

  • Zitat von andreas

    VW muss für alle beworbenen Verwendungszecke Garantie
    bzw. Gewährleistung übernehmen, vorausgesetzt man
    hat sich an die Bedienungsanleitung gehalten.

    Näheres ist auch den Garantiebedingungen zu entnehmen.

    Stammt die Aussage von Deinem "Peinlichen" oder aus der Blödzeitung?

    Gruß
    andreas

    Hallo Andreas,
    kann Weide_de u.Umständen was dazu sagen?
    Gruss Wolf

  • Zitat von Wolf

    Hallo Andreas,
    kann Weide_de u.Umständen was dazu sagen?
    Gruss Wolf


    Hallo Wolf,

    da musst Du ihn schon selber fragen, er beißt auch nicht. :D
    Öffentlich im Forum dürfte das aber grundsätzlich ein Problem sein. :o

    :spam:
    andreas

  • Hallo zusammen,
    ich hatte gerade heute meinen Dicken beim :) , nachdem sich in Bauschheim die Innenverkleidung der Fahrertüre gelöst hatte. War kein Problem und wurde anstandslos in Ordnung gebracht. Da fährt man mal ins Gelände und schon schwächelt die Verarbeitungsqualität! :wand:
    Grüße von Stephan :zwinker:

  • wenn der Touareg im Gelände kaputtgeht, dann ist das ein Garantiefall.

    Ausser:
    ich habe den für das Auto vorgesehene Nutzungsbereich überschritten (Wattiefe überschritten, zu schnell im Wasser gefahren, kräftig aufgesetzt, Auto auf den Kopf gelegt, etc.....).

    Aber:
    das könnte ich auch auf der normalen Strasse machen (mit "Schmackes" einen Bordstein hochfahren, zu schnell in der Kurve und rausgeflogen, etc....).

    Also:
    der Geländeeinsatz alleine kann doch keinesfalls einen Garantieausschlus bewirken !!!

  • Hallo,
    habe mir gerade mal die ganzen Leasingbedingungen vorgenommen (hab ja
    sonst nichts) und kann keine Wort über Garantieausschluß bei Geländefahrten
    feststellen. Im Anschluß meinen hiesigen :) angerufen und der wörtlich:
    "Dazu ist der doch gebaut worden.
    Natürlich muss immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, d.h. die Beanspruchung
    soll nicht über die Prospektwerte hinausgehen."
    Gruß
    Dieter

  • Hallo zusammen,

    Mercedes hat es ja inzwischen offiziell gemacht. O-Ton: "Bei einer Umfrage bei unserer M-Klasse Klientel haben wir festgestellt, dass 95% nicht ins Gelände gehen. Deshalb haben wir unseren M-Klasse Geländewagen standardmässig nicht fürs Gelände konzipiert..."

    Dazu kann sich ja jeder seinen Teil denken. :zwinker:

    Der Touareg ist aber laut VW ein echter Geländewagen. D.h. selbst wenn er nur im Gelände eingesetzt wird, darf aus meiner Sicht daraus nicht der Garantieanspruch verfallen. Selbst wenn man mal zu tief taucht (Soll ja sogar schon Jutta Kleinschmitt passiert sein) ist das noch lange kein Grund keine Garantie mehr zu geben. Klar, für diesen Fall ist die eventuelle Reinigung und Trocknung des Motors kein Garantiefall, aber das ist auch kein Ausschlußgrund für zukünftige Garantiefälle. So wäre zumindest meine Interpretation für einen Geländewagen.

    gruß
    Heinz

  • Zitat von Sittingbull

    Hallo zusammen,
    ich hatte gerade heute meinen Dicken beim :) , nachdem sich in Bauschheim die Innenverkleidung der Fahrertüre gelöst hatte. War kein Problem und wurde anstandslos in Ordnung gebracht. Da fährt man mal ins Gelände und schon schwächelt die Verarbeitungsqualität! :wand:
    Grüße von Stephan :zwinker:


    Hallo,
    das liegt wahrscheinlich daran, dass sich der Fahrer (wer war das wohl?) beim freien Fall
    zu sehr an der Tür festgehalten hat.:D

    Dafür ist die Innenverkleidung nun doch nicht konzipiert.

    Gruß


  • Hallo Heinz,
    dass kann man sicher so interpretieren, muß man aber nicht.
    Bei den "Altfällen" bis Zulassung 31.12.2005 kann die VW schon nach 6 Monaten die Haftung ablehnen. Die Beweislast liegt beim Käufer, dass der Dicke nicht den Regeln entsprechend eingesetzt wurde.

    Bei den "Neufällen" dürfte ein Verweis von VW auf die unsachgemäße Nutzung, wenn Sie denn belegbar ist, ausreichen, um die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller verwirkt zu haben.

    Von daher geht "der mit dem Trecker" spricht ein ganz schönes Risiko. Oder wie will der "Versenker" beweisen, dass er die Stelle vorher abgetaucht ist und eigentlich sicher war, dass der Dicke da durchkommt?

    Gruß

  • Zitat von agroetsch

    Hallo,

    war wohl eher die Schrägfahrt, da hat es den guten Stephan bestimmt in die Tür gedrückt!

    Deswegen bei Schrägfahrten und Ledersitzen immer auch Lederhosen tragen!!!

    Noch besser sind Gummihosen!
    Kann man sogar durchs Wasser - oder wer zu viel Angst hat, da wird wenigstens der Sitz nicht nass!