Touareg 7L, Bereifung 265/70 R17 eintragungsfähig?

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich hier neu angemeldet und bitte um eure Hilfe.

    Auf meinem Touareg 7L habe ich einen Cooper Discoverer STT 265 70 R17 montiert.

    Mein Problem ist , dass der TÜV sehr streng ist und die es mir nicht eintragen wollen.

    Selbst bei einer Tachoangleichung nicht.

    Hat jemand von euch diese Größe eingetragen bekommen???

  • Hi,

    Die bekommst du nur mit einem neuen Abgasgutachten eingetragen. Der Abrollumfang ist um mehr als 8% größer als bei der Serienbereifung. Ich habe deshalb auf 275/65 R17 gewechselt. Das Abgasgutachten ist viel zu teuer (um die 2000€). Mit streng hat das nichts zu tun. Hierfür gibt es nämlich klare Gesetze.

    Gruß Peter

  • Hallo zusammen,

    ich interessiere mich auch, die Reifengröße 265/70R17 für einen T1 2,5TDI eintragen zu lassen. Aus diesem Grund möchte ich folgende 3 Punkte genauer beleuchten:

    - Berechnungsgrundlage der 8% Abrollumfang

    In welchem Gesetzestext der UN-R83 (Serie + Supplement) ist die 8% Abweicherlaubnis des Abrollumfangs beschrieben? Geht es hier eigentlich um den dynamischen Reifendurchmesser? => Kennt hier jemand die genaue gesetztliche Grundlage?

    Zudem frage ich mich welche Reifendimesion der Motor-Getriebe-Hut Variante als Basis herangezogen wird. Die mit dem kleinsten oder mit dem größten Abrollumfang? Welche Reifengröße wird für die Berechnung dann als Basis angesetzt? (Schlussrechnung) => Kennt hier jemand die genaue gesetztliche Grundlage?

    - Freigängigkeit der Reifen auf Basis des verbauten Fahrwerks bzw. Eintragungsfähigkeit von Reifendimensionen auf Basis des verbauten Fahrwerks

    Gibt es Einschränkungen der freigabefähigen Reifendimensionen auf Basis des verbauten Fahrwerks? (Normalfahrwerk, Schlechtwegefahrwerk, Luftfahrwerk) => Kennt hier jemand die genaue gesetztliche ODER Herstellerspezifische Grundlagen?

    - Änderung der Gesamtübersetzung / Differentiale

    Ist durch Änderung der Gesamtübersetzung die Abweichung des Abrollumfangs größer 8% erlaubt? => Kennt hier jemand die genaue gesetztliche Grundlage?

    Wenn ja, hat jemand eine Übersicht der verfügbaren Achsübersetzungen mit Differentialsperre für den T1? Gab es auch unterschiedliche Übersetzungen des 6-Gang Automaten?


    Vielen Grüße!

  • Hi,

    diese Regelungen stehen in der StVZO - dazu kannst du selber darin mal stöbern.

    Es geht dabei nicht um den dynamischen Umfang sondern um den rein rechnerischen. Als Basis dient der Wert der in der Zulassungbescheinigung steht. Habe mit meinem Dekra Prüfer über die Werte aus den COC Papieren gesprochen. Diese würde er auch nehmen - leider reicht es aber auch mit diesen Werten nicht für 265/70 R17. Bei der Regelung geht es nicht nur um die Gesamtübersetzung sondern auch um die Stirnfläche und damit den Windwiderstand des Fahrzeugs. Aus diesem Grund ist bei mehr als 8% auch ein Abgasgutachten nötig.

    Die Freigängigkeit der Reifen muss lt. Gesetz "ausreichend" sein. Die bei mir ortsansässige Dekra interpretiert diesen Wert als mindestens 0,5 cm.

    Mit hohem finanziellen Aufwand bekommt man aber bestimmt die 265/70 R17 eingertagen. Vermutlich wird dabei die Abgasnorm um einen Wert schlechter (Steuern also höher).

    Für mich war es deutlich einfacher auf 275/65 R17 (Kumho MT51) zu gehen. Der Reifen ist gut und die Abnahme kam mit Eintragung um die 120€...

    Bei der ganzen Sache ist nicht zu vergessen, dass alle anderen Rad/Reifenkombinationen gestrichen werden. Ergo, braucht man auch größere Winterräder und größere Sommerräder. Die sollten dann maximal 4% kleiner als die neu eingetragene Kombination sein.

    Gute Ansprechpartner für dieses Thema sind die Firma Seikel und die Firma Mayerosch. Beide haben mich sehr korrekt beraten.

    Gruß Peter

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort pe7e.

    Ich möchte den Inhalt meines Beitrags korrigieren: Ich wollte nach der Passage in der UN-R39, nicht in der UN-R83 fragen. (Zahlendreher & Tippfehler meinerseits)

    Ich melde mich, sobald meine Recherchen fundiertere Infos ergeben haben.


    Viele Grüße!

  • Hallo zusammen nochmal,

    ich möchte insbesondere nochmal auf den ersten Diskussionspunkt, nämlich die gesetzlichen Referenzen genauer eingehen.

    Die UN-R39 beschreibt die anzeige der Geschwindigkeit für Kraftfahrzeuge:

    https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…040:0048:EN:PDF

    StVZo §57 beschreibt die Anforderungen an den Wegstreckenzähler:

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__57.html

    Die Kurzfassung aus beiden Gesetzten: Bei Änderung der Reifendimension muss die Geschwindigkeitsanzeige bzw. der Wegstreckenzähler angepasst werden. Die StVZo (Anzeige 4% mehr, 0% weniger) hat strengere Rahmenbedingungen, als die UN-R39 (10% + 4km/h) und findet daher in Deutschland bei den Kfz Prüfern Anwendung. => Jedoch sind diese Gesetzte für mich nur im entferntern Sinn relevant. (Eine Tachoanpassung ist für mich Grundvoraussetzung für die 32" Reifengröße)

    Interessant ist, dass die oft diskutierten ‚8%’ sich tatsächlich auf die Gesamtübersetzung des Fahrzeugs beziehen! Dies geht aus der 70/220/EWG hervor, welche die Abgas- und Verbrauchstypgenehmigung für EURO4 Fahrzeuge beschreibt (alle Touareg wurden meins Wissens nach EURO4 zugelassen): https://a2-freun.de/forum/redirect…0101%3ADE%3APDF

    Meinen ersten Spiegelstrich konnte ich somit auflösen! => 265/70R17 ist theoretisch ohne TP1 und TP6 Tests möglich, solange die 8% Änderung der Gesamtübersetzung in keinem Gang überschritten wird. Mein dritter Spiegelstrich ist somit umso mehr interessant für mich:

    => Hat jemand eine Übersicht der Achsübersetzungen für alle T1 Modelle?

    => Gab es das 6 Gang Automatikgetriebe in verschiedenen Übersetzungen im T1?


    Viele Grüße!

  • Hallo Hannes,

    vielen Dank für deinen Beitrag, dieser Hilft schon mal sehr! Bei einer Übersetzungvariante des Getriebes muss ich an dieser Stelle wohl nicht weiter suchen.

    Mir ist bewusst, dass wenn man ein Differntial tauscht, dass dann auch das andere ebenfalls zu ersetzten ist. Würde man dies nicht machen müsste das Mitteldifferntial stänidg die Differenzdrezhal zw. VA und HA ausgleichen und wahrscheinlich schnell den Dienst quittieren. :)

    => Hat jemand eine Übersicht der Achsübersetzungen für alle T1 Modelle?


    Viele Grüße!

  • Meine Frage ist, ob jemand die 265 70 R17 eingetragen bekommen hat und welche Umbaute/ Anpassungen dafür erforderlich sind.

    Das schweift hier alles etwas ab.

    Hallo Sebastian,

    aus meiner Sicht schweift das Thema in keiner Weise ab! Du schreibst selber, dass du die erforderlichen Umbauten / Anpassungen für die Dimension 265/70R17 kennen willst!

    Nach meinem Verstädnis musst du mindestens die Differentiale an VA und HA tauschen, um die 8% Gesamtübersetzungstoleranz in jedem Gang einhalten zu können. Ohne Einhaltung der Toleranz kann es zu keiner Eintragung kommen.

    Lies dir bitte nochmal meine Einträge in Ruhe durch und du wirst sehen, dass es mir rein um die Eintragung und Eintragungsfähigkeit der Reifendimension 265/70R17 geht.

    => Hat jemand eine Übersicht der Achsübersetzungen für alle T1 Modelle?


    Viele Grüße!

  • Mit den Diffis wird es eventuell noch nicht mal reichen, kann sein das auch andere Antriebswellen rein müssen weil die Flansche unterschiedlich sind

    Da kommt das umrüsten auf den z.B. Cooper DISCOVERER ST MAXX P 265/65 R17 120Q um ein vielfaches billiger und einfacher

  • coala 2. Mai 2021 um 11:55

    Hat den Titel des Themas von „Touareg 7L 265 70 17“ zu „Touareg 7L, Bereifung 265/70 R17 eintragungsfähig?“ geändert.
  • Hallo,

    ich möchte kein neues Thread eröffnen weshalb ich hier mal die Frage stelle, ob jemand Erfahrungen mit einem größeren Abrollumfang gemacht hat?

    Um genauer zu sein spiele ich mit dem Gedanken meine 235/65 R17 auf 235/70 R17 zu "vergrößern".

    Abweichung liegt bei 3%

    Gibt es da Probleme beim TÜV?

    Muss man eine Tachoangleichung machen?

    Wenn ja, was kostet sowas?

    Danke

    PS: 3.0 TDI Bj 08

    Edit: Habe Tempomat bei 80 mal reingemacht und geschaut was mein Handy-Navi zur Geschwindigkeit sagt.

    Mein Handy-Navi (google) sagte 76 km/h

  • Hallo Amun,

    3% stellen kein Hindernis dar. Eine Tachoangleichung sollte da nicht nötig sein. Am besten mal bei der örtlichen Prüforganisation anfragen.

    Den genauen Ablauf meiner Eintragungen habe ich im Bereich für die Mäzene hinterlegt. Dort ist beschrieben wie ich bei unserem 7L und 7P die 275/65 R17 eintgetragen bekommen habe - ohne Tachoangleichung und ohne Streichung der vorhandenen Rad/Reifenkombination. Hinweis: Wenn eine Tachoangleichung erforderlich ist, werden die vorhanden Rad-Reifen Kombinationen gestrichen.

    Gruß Peter

  • Servus,

    Hallo Peter,

    vielen Dank.

    Wo genau finde ich die Eintragung? Mir ist der Begriff Mäzene leider nicht geläufig

    Genaues zum Bereich Mäzen findest du hier: KLICK und hier: KLICK

    Grüße,

    Uli
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    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.