Zitat von HeinzHallo Andreas,
als nicht gewerbetreibender, aber umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler ist nach meinem Verständnis dein Fahrzeugverkauf immer noch ein "unternehmerisches Geschäft", oder wie die Klausel auch immer heisst. Selbst Ärzte (gewerbetreibende, nicht umsatzsteuerpflichtige Freiberufler) sind doch inzwischen von diesem Unfug betroffen. Zumindest zwei, die ich kenne, sind nach ihrer Prüfung dieser Meinung und verkaufen Ihre Fahrzeuge auch nicht mehr privat.
gruß
Heinz
Stimmt, als Architekt bin ich auch Freiberufler. Habe meine Alten Alfa aber als Firmenwagen an VW Raffay verkauft. Nur weil VW Raffay auch ein Gewerbetreibender ist, konnte ich die 1 jährige Gewährleistung umgehen.