Wie verkaufe ich mein Auto als Selbständiger?

  • Zitat von Heinz

    Hallo Andreas,

    als nicht gewerbetreibender, aber umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler ist nach meinem Verständnis dein Fahrzeugverkauf immer noch ein "unternehmerisches Geschäft", oder wie die Klausel auch immer heisst. Selbst Ärzte (gewerbetreibende, nicht umsatzsteuerpflichtige Freiberufler) sind doch inzwischen von diesem Unfug betroffen. Zumindest zwei, die ich kenne, sind nach ihrer Prüfung dieser Meinung und verkaufen Ihre Fahrzeuge auch nicht mehr privat.

    gruß
    Heinz

    Stimmt, als Architekt bin ich auch Freiberufler. Habe meine Alten Alfa aber als Firmenwagen an VW Raffay verkauft. Nur weil VW Raffay auch ein Gewerbetreibender ist, konnte ich die 1 jährige Gewährleistung umgehen.

  • Zitat von weide_de

    Die Angaben sind leider nur bedingt richtig.

    Wenn das Kfz vorher zum Betriebsvermögen zählte, dann kannst du NICHT OHNE Gewährleistungsausschluss an einen Verbraucher verkaufen.

    Dann bist du im Rechtssinne ein Unternehmer und der kann den Gewährleistungsausschluss bei gebrauchten Sachen beim Verkauf an einen Verbraucher nur auf ein Jahr begrenzen.
    Ein Gewährleistungsausschluss ist dann nur bei einem Verkauf an einen anderen Unternehmer möglich, dann ggfls auch mit MwSt.


    War das Kfz ein Privat-Kfz, dann geht es problemlos unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung auch an einen Verbraucher

    Das ist vollkommen richtig ! Egal ob Dein selbständig ausgeübter Beruf im Zusammenhang mit dem KFZ steht oder nicht, wenn das KFZ im Betriebsvermögen steht und Du es daraus verkaufst musst Du gegenüber einem Verbraucher die Sachmängelhaftung leisten (1 Jahr). Das war bei mir als Rechtsanwalt genauso. Dies kannst Du umgehen, indem das Auto aus dem Betriebsvermögen entnommen wird (mit allen Nachteilen...) und Du dann als Privatmann verkaufst. Lohnt sind dann, wenn der Preis sowieso niedrig ist. M. E. ist darüber nicht zu meckern, die Vorteile die wir als Selbständig mit unseren KFZ haben, hat kein Privatmann und sind erheblich priviligiert. Als Privatmensch hätte ich mir den Dicken gar nicht zu legen können, bzw. dann würde er einem die Haare vom Kopf fressen. Da ich Fahrtenbuch führe, ist damit jeder Kauf im Zusammenhang mit dem Auto betrieblich u. ich kann die Vorsteuer ziehen... Sogar bei den Felgen. Zudem habe ich bereits 5 Wo. nach dem Kauf vom FA die volle Vorsteuer wiederbekommen. Und von so einem Betrag kann man sich dann einen anderen gebrauchten kaufen...

  • Zitat von Heinz

    Hallo Andreas,

    als nicht gewerbetreibender, aber umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler ist nach meinem Verständnis dein Fahrzeugverkauf immer noch ein "unternehmerisches Geschäft", oder wie die Klausel auch immer heisst. Selbst Ärzte (nicht gewerbetreibende, nicht umsatzsteuerpflichtige Freiberufler) sind doch inzwischen von diesem Unfug betroffen. Zumindest zwei, die ich kenne, sind nach ihrer Prüfung dieser Meinung und verkaufen Ihre Fahrzeuge auch nicht mehr privat.

    gruß
    Heinz



    Oh Mann, oh Mann - seht ihr da selber noch durch?? Da kann ich ja von Glück reden, dass ich als "nicht Gewerbetreibender und nicht umsatzsteuerlicher Nichtfreiberufler" - sprich Arbeitnehmer (ob das immer so gut ist, sei dahin gestellt) - mein Auto ganz "normal" verkaufen kann.

  • Zitat von hrohunter

    Oh Mann, oh Mann - seht ihr da selber noch durch?? Da kann ich ja von Glück reden, dass ich als "nicht Gewerbetreibender und nicht umsatzsteuerlicher Nichtfreiberufler" - sprich Arbeitnehmer (ob das immer so gut ist, sei dahin gestellt) - mein Auto ganz "normal" verkaufen kann.


    Ja so gehts mir auch.. den Kommentar hatte ich mir bisher nur verkniffen :zwinker:

  • Zitat von tengel

    Das ist vollkommen richtig ! Egal ob Dein selbständig ausgeübter Beruf im Zusammenhang mit dem KFZ steht oder nicht, wenn das KFZ im Betriebsvermögen steht und Du es daraus verkaufst musst Du gegenüber einem Verbraucher die Sachmängelhaftung leisten (1 Jahr). Das war bei mir als Rechtsanwalt genauso. Dies kannst Du umgehen, indem das Auto aus dem Betriebsvermögen entnommen wird (mit allen Nachteilen...) und Du dann als Privatmann verkaufst. Lohnt sind dann, wenn der Preis sowieso niedrig ist. M. E. ist darüber nicht zu meckern, die Vorteile die wir als Selbständig mit unseren KFZ haben, hat kein Privatmann und sind erheblich priviligiert. Als Privatmensch hätte ich mir den Dicken gar nicht zu legen können, bzw. dann würde er einem die Haare vom Kopf fressen. Da ich Fahrtenbuch führe, ist damit jeder Kauf im Zusammenhang mit dem Auto betrieblich u. ich kann die Vorsteuer ziehen... Sogar bei den Felgen. Zudem habe ich bereits 5 Wo. nach dem Kauf vom FA die volle Vorsteuer wiederbekommen. Und von so einem Betrag kann man sich dann einen anderen gebrauchten kaufen...


    Den steuerlichen Aspekt sehe ich genauso.
    Wenn alle Ausgaben für das Fahrzeug Betriebsausgaben sind und die Vorsteuer "erstattet" wird, dann sind logischerweise Einnahmen auch Betriebseinnahmen und vereinnahmte Umsatzsteuer "gehört mir sowieso nicht"

    Ob das Gesetz in Bezug auf Gewährleistung für Gebrauchtwagen so gemeint war, dass ALLE Selbstständigen 2 Jahre Gewährleistung (Verkürzung auf 1 Jahr muss ausdrücklich erwähnt werden) Gewährleistung geben müssen, wage ich zu bezweifeln.
    Aber es steht nun mal so im Gesetz.

    Erste Gerichtsurteile weichen diese Regelungen langsam auf. Letztinstanzliche Urteile scheint es darüber aber noch nicht zu geben.

    LG
    james

  • Grundsätzlich gilt: der letze gewerbliche Verwerter muß die Gewährleistung nach EU recht geben.

    Du hast folgende Möglichkeiten, die Gewährleistung zu umgehen:

    1. Du verkaufst auch an einen Gewerbetreibenden (hat ausserdem den Vorteil, dass der Käufer die Vorsteuer abziehen kann, damit eweiterst Du die mögliche Zielgruppe bei Fahrzeugen dieser Preisklasse erheblich). Somit kannst Du die Gewährleistung ausschließen.

    2. Du gibst das Fahrzeug bei Deinem Händler in Zahlung (ist dann auch ein Verkauf an einen Gewerbetreibenden)

    3. Du verkaufst (unter Asweis der MwSt) an Deine Frau (also steuerlich ganz korrekt). Deine Frau verkauft dann als Privatperson unter Ausschluß der Gewährleistung weiter.

    Übrigens: Aus diesem Grund ist es heute fast unmöglich, als Privatperson von einer Leasingbank eine Rückläufer zum Schnäppchenpreis zu erstehen. Die wollen keine Garantie geben und verkaufen nur an gewerbliche Verwerter.

  • Zitat von T-RACK

    3. Du verkaufst (unter Asweis der MwSt) an Deine Frau (also steuerlich ganz korrekt). Deine Frau verkauft dann als Privatperson unter Ausschluß der Gewährleistung weiter.

    Übrigens: Aus diesem Grund ist es heute fast unmöglich, als Privatperson von einer Leasingbank eine Rückläufer zum Schnäppchenpreis zu erstehen. Die wollen keine Garantie geben und verkaufen nur an gewerbliche Verwerter.

    So, ich nehm dann Tor 3.
    Bin ich dann auf der 100% (99,9 reichen auch) sicheren Seite? Es muss doch nur ein Kaufvertrag mit meiner Frau gemacht werden. Das Fahrzeug muss doch nicht auf sie angemeldet gewesen sein, oder?

    Wenn hier mal bitte noch jemand rechtskundiges draufgucken könnte, ohne Verbindlichkeit natürlich.

    Danke.

    Bodo

    In reichlich 2 Wochen ist die KW 18, da wird er gebaut :D :D


  • Hallo,
    ich glaube da muß jeder Fall einzeln betrachtet werden. Dies gilt sowohl für die umsatzsteuerliche Betrachtungsweise, wie auch für die einkommensteurliche Angelegenheit.

    Wenn Du es so machst, könnte Dein Betriebsprüfer auf die Idee kommen zu prüfen, ob es sich bei dem von Deiner Frau erzielten Mehrerlös nicht um einkommensteuerlichen Spekulantionsgewinn handelt oder was auch immer.

    Also fragt Euren Steuerberater, der sollte das eigentlich wissen.

    Gruß

  • Ja, meine SteuerberaterIN werd ich noch konsultieren.
    Wichtig ist mir nur die Umgehung der Gewährleistungspflicht (irgendwie hört sich der Satzinhalt verboten an, ich fühle mich aber nicht schuldig :D ).

    Danke für Eure Hilfe.

    Bodo