Wie verkaufe ich mein Auto als Selbständiger?

  • Hi an Alle,

    so langsam rückt der Übergabetermin für meinen Touareg näher :D (Bauwoche 18 - Termin in WOB hab ich noch nicht).
    Jetzt geht es an den "Alten" verkaufen. Ich bin selbständig (nicht Autobranche) und möchte meinen S4 Avant privat weiterverkaufen. Wie stelle ich das am Besten an. Ich möchte ja nicht 1 Jahr Garantie auf das Auto geben müssen. Könnte ich das Auto an meine Frau verkaufen und die verkauft es dann an den "Endkunden":confused:?

    Bin für alle Tipps dankbar.

    Bodo

  • Wenn Du nicht in der Automobilbranche selbstständig tätig bist, mußt Du auch kein Jahr Gewährleistung übernehmen. Die gleichen Bedenken hatte ich auch. Ich habe auf dem Kaufvertrag den Ausschluß der Gewährleistung trotzdem nochmal vermerkt.

  • Hallo BodoB,

    Die so genannte Gewährleistungsgarantie kannst Du mit dem Vermerk "Privatverkauf" und dem Satz "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluß jeder Gewährleistung verkauft." ausschließen. Auf alle Fälle sollte man solche Formulierungen wie "gekauft wie gesehen" vermeiden. Die sind anrüchig.

  • Zitat von BodoB

    Hi an Alle,

    so langsam rückt der Übergabetermin für meinen Touareg näher :D (Bauwoche 18 - Termin in WOB hab ich noch nicht).
    Jetzt geht es an den "Alten" verkaufen. Ich bin selbständig (nicht Autobranche) und möchte meinen S4 Avant privat weiterverkaufen. Wie stelle ich das am Besten an. Ich möchte ja nicht 1 Jahr Garantie auf das Auto geben müssen. Könnte ich das Auto an meine Frau verkaufen und die verkauft es dann an den "Endkunden":confused:?

    Bin für alle Tipps dankbar.

    Bodo


    Steuerlich gesehen solltest du das nicht hier im Forum fragen :zwinker: :zwinker:
    Rechtlich wie schon beschrieben - privatverkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.

  • Vielen Dank für alle Tipps!

    Steuerlich ist das nicht mein erster Autoverkauf ;), nur eben nach dem dem neuen EU Gesetz mit der Gewährleistung.
    Mir war da noch ein TV Bericht (wahrscheinlich RTL und Co. :wand: in Erinnerung, wo das Beispiel Autoverkauf bei einem selbständigen Bäcker aufgezeigt wurde. Und da war eben das Ergebnis, dass der auf das Auto mit Inkrafttreten des neuen EU Gesetzes auch 1 Jahr Gewährleistung geben müsse. Ist aber schon mehr als ein Weilchen her und war noch vor Inkrafttreten des Gesetzes.

    Danke nochmal für die Aufklärung.

    Bodo

    PS: Braucht nicht noch jemand ein schnelles schwarzes Auto?:D

  • Zitat von Rocky Mountain

    Wenn Du nicht in der Automobilbranche selbstständig tätig bist, mußt Du auch kein Jahr Gewährleistung übernehmen. Die gleichen Bedenken hatte ich auch. Ich habe auf dem Kaufvertrag den Ausschluß der Gewährleistung trotzdem nochmal vermerkt.


    Bist du dir da ganz sicher?

    Nach meinem Kenntnisstand gilt das zumindest für Kapitalgesellschaften nicht. Laut gleicher Kernaussage von Steuerberater, Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer können wir die Gewährleistung nicht ausschliessen, obwohl unser Kerngeschäft Softwareentwicklung ist.

    Desweiteren hatten wir vor einigen Wochen auch einen weiteren Praxisfall, wo ein KFZ aus dem Geschäftsleasing ausgelaufen ist und der Mitarbeiter das Fahrzeug privat übernehmen wollte. Weder die Leasinggesellschaft noch wir konnten das nach Prüfung direkt machen, sodaß der Umweg über einen Gebrauchtwagenhändler (inkl. Gewährleistungsaufschlag) gewählt wurde.

    gruß
    Heinz

  • Die Angaben sind leider nur bedingt richtig.

    Wenn das Kfz vorher zum Betriebsvermögen zählte, dann kannst du NICHT OHNE Gewährleistungsausschluss an einen Verbraucher verkaufen.

    Dann bist du im Rechtssinne ein Unternehmer und der kann den Gewährleistungsausschluss bei gebrauchten Sachen beim Verkauf an einen Verbraucher nur auf ein Jahr begrenzen.
    Ein Gewährleistungsausschluss ist dann nur bei einem Verkauf an einen anderen Unternehmer möglich, dann ggfls auch mit MwSt.


    War das Kfz ein Privat-Kfz, dann geht es problemlos unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung auch an einen Verbraucher

  • Zitat von weide_de

    Die Angaben sind leider nur bedingt richtig.

    Wenn das Kfz vorher zum Betriebsvermögen zählte, dann kannst du NICHT OHNE Gewährleistungsausschluss an einen Verbraucher verkaufen.

    Dann bist du im Rechtssinne ein Unternehmer und der kann den Gewährleistungsausschluss bei gebrauchten Sachen beim Verkauf an einen Verbraucher nur auf ein Jahr begrenzen.
    Ein Gewährleistungsausschluss ist dann nur bei einem Verkauf an einen anderen Unternehmer möglich, dann ggfls auch mit MwSt.


    War das Kfz ein Privat-Kfz, dann geht es problemlos unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung auch an einen Verbraucher

    Das würde ja bedeuten, erst das Fahrzeug ins Privatvermögen einer Privat-Person überführen, das ist ja steuerlich völlig sauber, wenn der Wertansatz in der Bilanz/Steuererklärung richtig (wirklich richtig!!) gestellt wird.
    Erst dann kann der Privatmann/-frau die Gewährleistung ausschliessen beim Weiterverkauf. Hoffentlich kann einem dabei kein Strick draus gedreht werden, da gibt es doch so einen Paragrafen mit "Gestaltungsmissbrauch" (aus der Abg.Ordnung oder so).

    Irgendwie zwingt einen die Gesetzgebung damit in die Leasingverträge rein, ich habe als Unternehmer langsam keine Lust mehr, alles mögliche beachten zu müssen, was mit meinem eigentlichen Beruf nichts mehr zu tun hat :wut: . Ausserdem steige ich wirklich nicht mehr durch, jedesmal wenn ich eine weitere Neuigkeit kapiert habe (oder meine kapiert zu haben...), dann hat das wieder Auswirkungen auf den nächsten Punkt. Logisch, dass immer mehr Leute "Verzicht" üben (Konsum, Investitionen, ....), da machen sie wenigstens nichts falsch :wand:

    So. musste mal raus :wut:

  • Zitat von dummytest

    (...) ich habe als Unternehmer langsam keine Lust mehr, alles mögliche beachten zu müssen, was mit meinem eigentlichen Beruf nichts mehr zu tun hat :wut: (...)


    Hallo Burkhard,

    deinen Frust kann ich absolut nachvollziehen. Irgendwann kommen wir (Unternehmer) vor lauter Paragraphen nicht mehr dazu uns um das Kerngeschäft zu kümmern. Ohne gute Berater hätte ich schon lange das Handtuch geworfen. Der Aufwand, der betrieben werden muss, um einen Betrieb rechtlich und steuerlich korrekt am Laufen zu halten wird immer grösser. Dazu kommt meine immer grössere Wut darüber, dass man von irgendwelchen kleinen Neidhammeln der Finanzbehörden ( :wand: ) grundlos quasi als Steuersünder vorverurteilt wird ( :wut: ). Obwohl bisher alle Prüfungen letztlich für den Prüfer/Staat praktisch nichts eingebracht haben. :zwinker:

    Allerdings sollten wir uns von solchen Menschen nicht unterkriegen lassen. Also, Kopf hoch !

    gruß
    Heinz

  • Zitat von Heinz

    .....kommen wir (Unternehmer) vor lauter Paragraphen nicht mehr dazu uns um das Kerngeschäft zu kümmern. ....... Der Aufwand, der betrieben werden muss, um einen Betrieb rechtlich und steuerlich korrekt am Laufen zu halten wird immer grösser. Dazu kommt meine immer grössere Wut darüber, dass man von irgendwelchen kleinen Neidhammeln der Finanzbehörden ( :wand: ) grundlos quasi als Steuersünder vorverurteilt wird ( :wut: ). Obwohl bisher alle Prüfungen letztlich für den Prüfer/Staat praktisch nichts eingebracht haben. :zwinker:
    .......


    Da stimme ich uneingeschränkt zu, als Freiberufler ohne Angestellte ging es mir
    in dieser Richtung deutlich besser, aber das wird wohl in absehbarer Zeit auch
    wieder so werden.

    Gruß
    andreas
    (der auch die Lohnsteuaußenprüfung mit 0 € Fehler überstanden hat :D bei 3 Tagen Prüfaufwand = Steuergeldverschwendung wg. Kosten/Arbeitsausfall=geringerer Gewinn=...... :wand: )

  • Zitat von weide_de

    Die Angaben sind leider nur bedingt richtig.

    Wenn das Kfz vorher zum Betriebsvermögen zählte, dann kannst du NICHT OHNE Gewährleistungsausschluss an einen Verbraucher verkaufen.

    Dann bist du im Rechtssinne ein Unternehmer und der kann den Gewährleistungsausschluss bei gebrauchten Sachen beim Verkauf an einen Verbraucher nur auf ein Jahr begrenzen.
    Ein Gewährleistungsausschluss ist dann nur bei einem Verkauf an einen anderen Unternehmer möglich, dann ggfls auch mit MwSt.


    War das Kfz ein Privat-Kfz, dann geht es problemlos unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung auch an einen Verbraucher

    Du hast Recht!!
    Ich habe meinen Alt- PKW auch an VW verkauft und deshalb konnte ich den Gewährleistungsausschluss geltend machen.

  • Zitat von Heinz

    Hallo Burkhard,

    deinen Frust kann ich absolut nachvollziehen. ........

    Allerdings sollten wir uns von solchen Menschen nicht unterkriegen lassen. Also, Kopf hoch !

    gruß
    Heinz

    Keine Bange, der Kopf ist noch oben :) und bleibt da auch :trinken

    Schade ist es nur, dass nicht nur ich "behindert" werde, sondern sich das ja wohl inzwischen zu einem gesellschaftlichen Problem (Thema: Konsumverzicht) ausweitet. Wenn ich als selbst und ständig arbeitender schon anfange zu überlegen, ob ich mir das Auto kaufe oder einen Mitarbeiter einstelle......... :rolleyes: , und das ganze nicht mal aus Preis-, Bedarfs- oder sonstigen betrieblichen Gründen, sondern "nur" weil ich die evtl. rechtlichen Probleme nicht mehr überblicke, was kann ich dann eigentlich von den Endverbrauchern (die, denen z.Zt. immer der Konsumverzicht vorgeworfen wird !!) erwarten.

    So, jetzt sind wir aber fast vom Thema abgekommen.... :D

  • Zitat von dummytest

    Irgendwie zwingt einen die Gesetzgebung damit in die Leasingverträge rein, ich habe als Unternehmer langsam keine Lust mehr, alles mögliche beachten zu müssen, was mit meinem eigentlichen Beruf nichts mehr zu tun hat :wut: . Ausserdem steige ich wirklich nicht mehr durch, jedesmal wenn ich eine weitere Neuigkeit kapiert habe (oder meine kapiert zu haben...), dann hat das wieder Auswirkungen auf den nächsten Punkt. Logisch, dass immer mehr Leute "Verzicht" üben (Konsum, Investitionen, ....), da machen sie wenigstens nichts falsch :wand:

    So. musste mal raus :wut:



    Das ist unsere vielgerühmte Bürokratie. Nicht umsonst haben wir die komplizierteste Steuergesetzgebung.:wut:

  • Jetzt macht Ihr mich aber traurig: Da waren sie wieder..., meine 3 Probleme...

    Also muss ich doch nochmal Steuerberater und Rechtsbeistand befragen. Ich habe eine Einzelfirma und das Auto ist auf meinen Namen zugelassen, zählt aber auch zum Betriebsvermögen.

    Ich glaube der Erfolg des Touareg beruht auch darauf, dass die Käufer damit meinen, sich ein Stück Freiheit zurück zukaufen. Das Leben heutzutage besteht doch nur noch aus Paragraphen, Mahnungen, Drohungen, Erpressungen und Zwängen. Ein normales menschliches Miteinander auf der gesellschaftlichen Ebene gibt es doch kaum noch. Kreativität und Menschlichkeit werden doch staatlicherseits bereits im Keim erstickt. Alles ist geregelt und begradigt. Ein links oder rechts vom Weg gibt es doch nicht mehr. Gerade die in "Ihrer Freiheit beschnittenen Mittelständler" flüchten doch in die vermeintlich grenzenlose Freiheit, die der T vermittelt. Ich zähl mich auch dazu.

    Oh mann, nun hab ich wieder eine Lebenskrise und wollt doch nur einfach ein schönes Auto verkaufen.

    Bodo


  • Soll ich noch mal einen nachsetzen :D :

    Ich hoffe, dass du nicht zu den armen Leuten gehörst, die Umsatzsteuerrechtlich der Mischbesteuerung unterliegen, also gleichzeitig UST-freie + UST-pflichtige Einnahmen haben. Dann wird das nämlich noch gemeiner und du darfst noch Herrn Eichel zusätzlich unterstützen :D

  • Ich bin Freiberufler, die Autos laufen alle auf meinen Namen, werden
    aber natürlich steuerlich entsprechend abgeschrieben. Wenn ich nun
    ein Auto verkaufe, weise ich selbstverständlich die Märchensteuer
    und führe sie entsprechend ab. Der Erlös wird steuerlich neutral ordnungsgemäß
    verbucht, die restliche Abschreibung entfällt dann, die Märchensteuer wird abgeführt
    und fertig. Ich verkaufe mein Auto privat, welcher Käufer will mir wie das Gegenteil beweisen?

    Gruß
    andreas

  • Zitat von Kay38

    @andreas duch ausweisen der MwSt. gibst du dich als Gewerbetreibender aus den keine privat Person kann die MwSt. ausweisen :zwinker:


    Falsch, ich betreibe als Freiberufler kein Gewerbe, bin auch (noch) nicht gewerbesteuerpflichtig,
    jedoch umsatzsteuerpflichtig weil ich die Umsatzgrenze überschreite. Das Auto ist mein
    Privateigentum, dass ich beruflich nutze und dementsprechend abschreiben kann. Das
    macht doch "fast" jeder so mit seinem Heim-PC, etc.. Wer seinen Privat-PKW auch
    dienstlich nutzt, kann ja auch seine dabei entstandenen Schäden steuerlich abschreiben,
    muss den Wagen aber nicht als "Firmenwagen" verkaufen.

    :trinken
    andreas

  • Genau so ist es,
    habe es im Oktober 2004 bei Verkauf meines R5 Schalters es so praktiziert. Als Freiberufler hat man in Deutschland steuerlich gesehen gewisse Vorteile.
    :cool: (Dank des komplizierten, überbürokratisierten, unübersichtlichen deutschen Steuerrechts)

    Gruss, Jörg


  • Hallo Andreas,

    als nicht gewerbetreibender, aber umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler ist nach meinem Verständnis dein Fahrzeugverkauf immer noch ein "unternehmerisches Geschäft", oder wie die Klausel auch immer heisst. Selbst Ärzte (nicht gewerbetreibende, nicht umsatzsteuerpflichtige Freiberufler) sind doch inzwischen von diesem Unfug betroffen. Zumindest zwei, die ich kenne, sind nach ihrer Prüfung dieser Meinung und verkaufen Ihre Fahrzeuge auch nicht mehr privat.

    gruß
    Heinz