suche Winterreifen für meinen Dicke 275/45 20

  • Hi, das ist nur eingeschränkt richtig. Wenn ich zum Beispiel eine 3% größere Kombination verbaue, dann benötige ich die Angleichung des Tachos. Da die alte Kombination aber nur 3% kleiner als die Neue ist, kann diese auch im Fahrzeugschein bleiben. Diese wird in der Regel dann meist unter Nummer 22 im Schein eingetragen und die neue große Kombination unter den 15er Nummern.

    Wie gesagt, 4 % kleiner geht ohne Tachoangleichung.

    Im VCDS kann man den Abrollumfang angeben, Sache von 5 Minuten...

    Gruß Peter

  • Servus,

    korrekt, ich habe Torsten allerdings so verstanden, dass sämtliche bisher freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen am gleichen Platz geblieben sind.

    Wenn darin vermerkt ist, dass "auch" [Reifengröße] gefahren werden darf, heißt das ja im Umkehrschluss, dass alle Rad-/Reifenkombinationen, die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung unter Nr. 52 abgedruckt sind, ebenfalls moch gefahren werden dürften.

    Bei meinem Amarok habe ich sogar keine Tachoangleichung gebraucht (3% und exakt 100km/h-Anzeige bei gefahrenen tatsächlichen 100km/h) und mir sind trotzdem sämtliche bisherigen Rad-/Reifenkombinationen gestrichen worden durch das Wort "nur" :/:(

    Da war mit dem TÜV auch nicht zu diskutieren, denn es kann dem Karrn ja eigentlich völlig wurscht sein, was auf der Radnabe montiert wird, wenn es keine Tachoangleichung gegeben hat und solnge es sich um eine bisher freigebene Rad-/Reifenkombination handelt...aber ich war froh, dass er die neue eingetragen hatte...nimmt man das halt so hin...:rolleyes:

    Grüße,

    Uli
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  • Hi Uli,

    dann hast du einen depperten Prüfer gehabt. So was gehört sich nicht. Das ist ja schon Willkür. Je nach eingestellter Voreilung des Tachos ist die Angleichung tatsächlich häufig nicht notwenig. Meine Prüfer wollten dies in der Regel trotzdem. Eine Voreilung von 0 km/h hat noch keiner akzeptiert. Da das im VCDS wie gesagt eine Sache von Sekunden ist, ist mir das wurscht. Und da die Jungs von der Prüforganisation das für ein Kleingeld in die Kaffeekasse die letzten Male eh selber gemacht haben... ist es mir erst recht egal.

    Gruß Peter

  • Servus,

    korrekt, ich habe Torsten allerdings so verstanden, dass sämtliche bisher freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen am gleichen Platz geblieben sind.

    Genau so ist es, eigentlich falsch aber mit amtlichen Stempel, mir soll’s recht sein.

    Aber eine weitere Reifengröße mit gleicher Breite, identischen Abrollumfang lat. Reifenrechner nur 16 statt 17 Zoll wollte der Prüfer wieder nur mit extra Tachoprüfung eintragen, hab ich dann gelassen.

    Gruß Torsten