Hi, das ist nur eingeschränkt richtig. Wenn ich zum Beispiel eine 3% größere Kombination verbaue, dann benötige ich die Angleichung des Tachos. Da die alte Kombination aber nur 3% kleiner als die Neue ist, kann diese auch im Fahrzeugschein bleiben. Diese wird in der Regel dann meist unter Nummer 22 im Schein eingetragen und die neue große Kombination unter den 15er Nummern.
Wie gesagt, 4 % kleiner geht ohne Tachoangleichung.
Im VCDS kann man den Abrollumfang angeben, Sache von 5 Minuten...
Gruß Peter