Rückfahrscheinwerfer ist der falsche Begriff

  • Ich habe letztens irgendwo gelernt, dass die weißen Lichter, die hinten beim Rückwärtsfahren angehen NICHT unbedingt die Aufgabe habe es hinten hell werden zu lassen. Sondern nur anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren "der fährt gleich rückwärts"

    Wer im stockfinsteren mit dem Touareg rückwärts fährt, weiß, dass es sich hinten nur um diese Signallampen handelt, Scheinwerfer wäre sicher der falsche Begriff.
    Nun könnte man ja zusätzlich zugelassene Rückfahrscheinwerfer montieren, aber ob das gut aussieht?

    (Achtung, Sie verlassen beim Weiterlesen den Geltungsbereich der StVZO)

    Die Lampen in der Rückleuchte sind ja so kleine 21Watt Halogenleuchtmittel und erscheinen keinen signifikanten Reflektor zu haben. Hat da schon mal jemand was modifiziert, damit es hinten hell wird?

    Gruß

    Thomas

  • Hi,

    modifiziert ja, aber nicht beim Touarg sondern bei unseren LKW. Die haben alle 2x21 Watt LED ZusatzscheinWERFER samt Rückfahrkamera bekommen. Ist dann wirklich richtig hell. Somit können auch die ganz langen Trümmer mittels Spiegel oder Kamera mit guter Sicht nach hinten fahren. TüV gab es keine Probleme - sind alle mit E-Kennzeichnung.

  • Hallo, ist vom T2

    Ich habe ein Tagfahrlicht als Rückfahrscheinwerfer missbraucht.

    Damit ist mein Problem mit der Dunkelheit behoben, ein Kabel vom Heckklappenrücklicht (jetzt 5W Birne statt 16W) zum Led-Scheinwerfer (Summenleistung ist wieder ca. 15W) und es wird "Hell"

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  • hallo Klaus

    kannst du das nochmal näher erklären? Das Tagfahrlicht ist doch vorne, wie kann es denn hinten hell machen?

    Falls du einen Anhang in deinem Beitrag oben hattest dann ist da was schief gegangen, es war nur ein Teil einen ungültigen Links zu sehen...

    Gruß

    frank

  • FrankS...Tagfahrleuchte ..., als ZusatzrückfahrScheinwerfer ...

    Hallo Klaus,

    Genau so was dezentes schwebt mir neben einer Herztransplantation (Austausch der 21Watt Halogenbirne gegen LED) auch vor.

    Wie lange hast du die schon hinten dran? Hat die schon ein TÜVler bemerkt?

    Ich habe da auch noch andere LEDs am Start

    Picture 276.jpg 6 mm breit

    Picture 277.jpg 50 cm lang


    Wenn die nicht so dottergelb wären, gingen die als Zierstreifen durch.
    Ungekühlt gehen die bis 5 Watt, gekühlt bis 20 Watt

    Gruß

    Thomas

  • Hallo Robert,

    abblenden?... weil sie 180° Strahler sind? Nach unten sollen sie ja leuchten, ich will den Boden ja im Rückspiegel sehen. Gerade nach hinten leuchten Rückfahrscheinwerfer im Betrieb ja naturgemäß, und nach oben ... what shells?
    Gegen erlaubte zugelassene zusätzliche Rückfahrscheinwerfer an LKWs werden sie noch harmlos sein ..


    Gruß

    Thomas

  • Na ja, Sinn der Sache ist ja nicht, dass die Dinger zu 50 % in den Himmel und damit auch direkt in die Augen anderer Verkehrsteilnehmer leuchten, sondern auf die Straße.

    Und die Wortkombination „zugelassene zusätzliche Rückfahrscheinwerfer“ sollte eigentlich selbsterklärend sein. Wenn sich jetzt da jeder sein Auto mit LED-Stripes nach eigenem Dafürhalten dekoriert...na ja.


    Ich denke nicht, dass du damit recht lange unterwegs sein wirst. Maximal, bis die Rennleitung das mal sieht. Von den rechtlichen Konsequenzen im Falle eines Unfalls ganz abgesehen. Lichttechnische Anbauten an Fahrzeugen sind ja ganz eindeutig reglementiert, Stichwort auch e-Nummer, insofern würde ein derartiger Tannenbaum recht unzweifelhaft zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.


    Ich würde da, falls tatsächlich nötig, eher noch auf einen zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer mit Zulassung setzen, als auf eine derartig auffällige Bastellösung.


    Grüße

    Robert

  • Hallo Robert

    da ich bei meinem bei mir selbst beobachteten Fahrverhalten von vorwärts zu rückwärts kilometertechnisch ein Verhältnis von 1.000.000 zu1 annehme,

    sieht die Rennleitung was? einen gelben Zierstreifen! ;) wenn überhaupt...
    Wenn ich die LED noch da wie in Beitrag #5 von Klaus positioniere, geht da nichts mehr nach oben.

    Das Ist aber sowieso akademisch .. diese LED ist Plan B-D.. Plan A ist die original Beleuchtung zu sagen wir mal ...ermächtigen... :)

  • Servus Thomas,

    das Phänomen, dass gerade unzulässige Veränderungen am Fahrzeug (darunter auch immer wieder gerne "besondere Schlauheiten" wie die Stilllegung der AGR, ein Ausbau des DPF oder Mittelschalldämpfers usw.) besonders hartnäckig verteidigt werden, das beobachten wir ja schon länger. Nichtsdestotrotz haben wir seit Jahren ganz klar definiert, dass Diskussionen oder Anleitungen zu derartigen Basteleien eben bei den TF nicht erwünscht sind. (KLICK) Liest immer nur keiner, das würde ja Arbeit bedeuten.

    Dass es schön wäre, wenn (auch meine) Rückfahrscheinwerfer viel heller wären, das Abblendlicht statt 60 - 70 Meter deren 300 strahlen würde und 5 x so hell wäre, das steht gar gar nicht zur Debatte. Gern hätte ich eine blaue Rundumkennleuchte und vorne mindestens zwei ebenso schön blaue Straßenräumer, damit da endlich mal was vorwärts geht, im elend stockenden Berufsverkehr. Schalte ich ja nur ganz selten ein. Nur: Du und ich sind nicht allein auf der Straße und derartige Modifikationen hätten - ohne wenn und aber - ein unmittelbares Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge. (Hier nun zum zweiten Male erwähnt).

    Beschränkt euch daher bitte auf Diskussionen, welche sich mit Themen im legalen Rahmen befassen. Das Thema hätte, genau genommen, eigentlich schon geschlossen werden müssen. Und das wird auch durchaus passieren, wenn es noch einen weiteren Beitrag in Sachen unzulässiger Veränderung lichttechnischer Einrichtungen gibt. Wir sind hier wenig motiviert, Endlosdiskussionen zu führen über Dinge, welche explizit bereits in den Forenregeln ganz eindeutig definiert sind. Und irgendwann ist dann eben auch mal Schluss.

    Grüße
    Robert