Meine Abholung steht ja bald an. Übermorgen
Leider liegen mir bisher die Gebrauchtwagen-Garantie-Bestimmungen des VW Zentrums noch nicht vor.
Der Verkäufer am Telefon sagte mir eben, dass das Navi,Radio,Telefon,Diplay in Amaturenbrett, Auspuff,Kat,Bremsbelege, Reifen etc nicht mit in der Gebrauchtwagen-garantie sind.
Wie ist das bei euch geregelt?
Wenn das wirklich so sein sollte, werde ich mir wohl doch eher einen Neuen holen!
Das ist mir bei nem 20003 Modell zu heikel.
Gruß Dirk
Etwas dringender
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dirk07 -
22. März 2005 um 10:29
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Hallo Dirk,
also Bremsbeläge und Reifen ist klar, das sind Verschleissteile, die sind normalerweise nicht mit drin.
Navi etc. sollten entweder über die Gewährleistung oder bei einem 2005er über die Garantie mit abgesichert sein.
Auspuff/Kat ist bis zu einem gewissen Grad ja auch Verschleiß, aber naja. Sollte schon irgendwie abgesichert sein..
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Hallo Armin,
ist ja ein 2003 und die Gebrauchtwagengarantie ersetzt ja die Gewährleistung. Da dort kein navi mit drinne ist, habe ich schlechte Karten, wenn irgendwas mit dem Navi/Can-Bus ist.
Gruß Dirk -
Zitat von dirk07
Hallo Armin,
ist ja ein 2003 und die Gebrauchtwagengarantie ersetzt ja die Gewährleistung. Da dort kein navi mit drinne ist, habe ich schlechte Karten, wenn irgendwas mit dem Navi/Can-Bus ist.
Gruß Dirk
Hallo Dirk,habe mich da etwas lasch ausgedrückt.. Ich habe mich auf deine Frage "wie ist das bei euch" bezogen...
Oder reden wir völlig aneinander vorbei
Wie dem auch sei, beim Neuwagen ist Navi sicher mit abgesichert. Finde ich schon ziemlich wenn das bei der Gebrauchtwagengeschichte NICHT mit drin ist..!
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Hallo Armin,
denke wir verstehen uns schon.
Navi ist in der normalen Gebrauchtwagengarantie"Perfect Car" nicht mit drinne.
Erst in der"Perfect Car Pro". Die soll ich jetzt mitbekommen, aber nur bei 50-200€ pro Schadensfall Selbstbeteidigung.
Ich hoffe,dass die Garantieakte der bisherigen Werkstattbesuche bei mir gleich aus dem fax kommt. Wenn die zu langist, dann werde ich vom Fernabsatzgesetz gebrauch machen, da ich noch nie vor Ort war.
Gruß Dirk
PS: hoffentlich ist die List nicht zu lang. -
Modell- und Baujahr sind zwei verschiedene Sachen, oder? Denke mal schon, da ja ab August auch schon Modelljahr des nächsten jahres gebaut wird.
Zählt beim Wiederverkauf eigentlich die Zulassung oder das Baujahr?
Gruß Dirk -
Zitat von dirk07
Modell- und Baujahr sind zwei verschiedene Sachen, oder? Denke mal schon, da ja ab August auch schon Modelljahr des nächsten jahres gebaut wird.
Jaa das sind verschiedene Sachen.Zitat von dirk07Zählt beim Wiederverkauf eigentlich die Zulassung oder das Baujahr?
Das liegt ja meistens nicht sooo weit auseinander. Ich würde immer das beste angeben, also bei meinem z.B. das Modelljahr (2004) gebaut und EZ aber 11/2003. -
Okay,
der mir angebotene Wagen soll BJ 03 sein, ist auch Modell 03.
Erster Eintrag in der Reperaturhistorie ist 27.12.02.
Seither 20 Einträge bei 8 Monaten anmeldung.
Hmhm.
Ich steh jetzt etwas bedeppert da.
Gruß Dirk -
Zitat von dirk07
Okay,
der mir angebotene Wagen soll BJ 03 sein, ist auch Modell 03.
Erster Eintrag in der Reperaturhistorie ist 27.12.02.
Seither 20 Einträge bei 8 Monaten anmeldung.
Hmhm.
Ich steh jetzt etwas bedeppert da.
Gruß DirkIch hatte bei meinem 2004 V6 nur circa 10 Eintragungen, (über 7 Monate) aber das Fahrzeug war fast 45 Tage in der Werkstatt! Vw hat dann bei mir gewandelt, und jetzt habe ich einen 2005 V8.
Ich wäre da doch ein wenig vorsichtig, und würde versuchen herauszufunden, was denn so an Defekten vorlag!
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Hallo Dietmar,
ich habe jetzt den aufgeschlüsselten bericht vorliegen.
10 der 20 Punkte sind allein die Vorbereitung für mich und Erstbefüllung,Übernahme etc.
Dann noch Reifenwechsel, Behebung eines Parkremplers.
Zum Parkrempler: Was ist das Abschlußblech hinten?
Die wichtigen Sachen sind nur
Kühlsystem gescheckt, Schlauch ausgewechselt
Rückscheinwerfer
2*Birne/Frontscheinwerfer(wundert mich bei Xenon)
Steuergerät
Schalter Dämpfer
Schalter Niveauregulierung
Schließplatte hinten Schloß
Stellmotor+Hinweisschild
Fanfare
Batterie und alle Filter wurden gestern neu gemacht.
Das mit dem Bj und Modelljahr hat sich geklärt.
Was erfreudliches für alle gebrauchtwagenfahrer. Die Neuwagen-Anschlußgarantie kann jeder verlängern, wenn sie nicht einmal abgelaufen war! Also innerhalb der drei Monate nach dem Schreiben aus WOB melden, dann geht es für ca 270€ weiter.
Gruß Dirk -
Zitat von dirk07
Hallo Dietmar,
Kühlsystem gescheckt, Schlauch ausgewechselt
Rückscheinwerfer Birne kaputt oder was?
2*Birne/Frontscheinwerfer(wundert mich bei Xenon)
Steuergerät Das ist einer der Computer, eine der elektronischen Schwachstellen
Schalter Dämpfer
Schalter Niveauregulierung
Schließplatte hinten Schloß
Stellmotor+Hinweisschild hab keine Ahnung was das ist
Fanfare in den US Foren haben mehrere Leute Probleme damit gehabt, kann aber leicht gegen neues Horn ausgewechselt werden
Batterie und alle Filter wurden gestern neu gemacht.was war mit der Batterie los? Haben die auch alle Masseanschlüsse saubergemacht und fest gezogen, auch den Spannungsabfall auf dem Kabel von der Lichtmaschine zur Batterie nachgeprüft?
Gruß DirkIch hab mal meine Info zu Deinen Fragen eingestellt!
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Zitat von dschlei
Ich hab mal meine Info zu Deinen Fragen eingestellt!
Noch etwas. Achte auf das Voltmeter bei einer Testfahrt. Bei Leerlauf sollte es über 13 Volt anzeigen, und bei naormaler Drehzahl soll es bei 14 Volt stehen, mit allen möglichen Verbrauchern eingeschaltet!Zu geringe Sopannung ist eines der grössten Probleme bei frühen Baujahren! Die Unterspannung läßt alles verrückt spielen, und ist der Grund für viele Fehler!
Andere im Forum können sicherlich Deine anderen Fragen beantworten, ich kenne manchmal die deutschen Namen für einige der Teile nicht.
Viel Glück!
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Moin Dirk !
Die Gebrauchtwagengarantie ersetzt NICHT die gesetzliche Gewährleistung. Letztere ist wie bereits der Name sagt eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung des Verkäufers (sofern es ein gewerblicher Händler ist). Die Gebrauchtwagengarantie ist eine freiwillige Leistung und kann auf die Gewährleistung aufgesattelt werden. Da ein Navi normalerweise kein Verschleissteil ist, wird dieses auf jeden Fall über die Gewährleistung abgedeckt.
Nur aufpassen: Nur in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast eines Schadenfalles beim Händler, danach musst Du als Kunde dem Händler nachweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf des Fahrzeuges vorhanden gewesen ist -> in der Praxis schwer realisierbar
Gruss Chris
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Hallo Dietmar,
ich denke das VW Zentrum hat die Batterie und die Fanfare ausgetauscht, weil der Wagen acht Monate gestanden hat. Hoffentlich freut sich der Dicke, wenn ich ihn endlich dort aus der Vorführhalle mitnehme und honoriert es mir auch ohne Aussetzer.
Bin schon ein wenig gespannt. In 26 h fahre ich hier los.
Ein Leitungssatz wurde noch erneuert, da es damit wohl bei anderen Modellen Probleme gab.
Besten Dank für den Tip mit dem Stromabfall der Lichtmaschine und den 13/14V in der Spannungsanzeige.
Gruß Dirk, der gerade lecker Kuchen und Kaffee gebracht bekommt -
Hallo Chris,
ja mit der Gewährleistung hast du recht.
Bei der Gebrauchtwagengarantie ist die Beweispflicht jedoch über das ganze Jahr bei VW.
Ich werde die Garantie dann einfach im Juni 06 bei VW verlängern. Bis 06/05 habe ich ersteinmal noch Neuwagengarantie.
Beste Grüße,
Dirk -
Hallo,
Garantie und Gewährleistung sind rechtlich zu unterscheiden. Grundsätzlich gilt, dass beim Verkuaf gebrauchter SAchen - außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs- ist ein völliger Gewährleistungsausschluss grundsätzlich zulässig. Also dann, wenn Du als Unternehmer gegenüber Deinem Händler auftrittst + Kauf für Dein Unternehmen.
Ansonsten sollte Dir gegenüber als Verbraucher stets eine einjährige Gewährleistungszeit eingeräumt werden. Diese gilt für alles, auch für größere Verschleissteile wie Auspuff, Reifen etc. Kann nicht sein, dass die ausgenommen werden. Anders ist es, wenn VW eine echtes Garantieversprechen abgibt und hiervon bestimmte Teile ausnimmt.
Gruss
Martin
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Zitat von dirk07
Hallo Chris,
ja mit der Gewährleistung hast du recht.
Bei der Gebrauchtwagengarantie ist die Beweispflicht jedoch über das ganze Jahr bei VW.
Ich werde die Garantie dann einfach im Juni 06 bei VW verlängern. Bis 06/05 habe ich ersteinmal noch Neuwagengarantie.
Beste Grüße,
DirkHallo Dirk,
verrät´s Du uns mal wie das geht?
Gruß