Moin Bande,
Ich bin grad kurz in Deutschland und brrrrr, dieses angelaufene teils gefrorene Fahrzeug morgens ist überhaupt nichts für mich(Mietwagen). Da bin ich froh, daß wir in RU wirklich recht trockenes Klima haben und ausser Schneefall selten etwas auf der Frontscheibe liegt.
Eben hab ich von Hannes im Frontscheibenheizungs-Thread folgendes gelesen:
Dazu ist zu sagen, dass die beheizbare Frontscheibe doch ein paar Minuten an Zeit braucht bis sie das Eis abtaut, d.h. du musst den Wagen warm laufen lassen, das ist gesetztlich verboten
Jetzt hab ich mal nachgeschaut und im §30 STVO steht ja im Prinzip nur:"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere untersagt, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen."
Wenn ich den Motor aber zum Entfernen von Eis und vor allem Beschlag laufen lassen muss, ist das doch eigentlich nicht unnötig sondern dient einem Zweck(klare Sicht, welche wiederum der Sicherheit dient).
Wenn ich mit Mietwagen unterwegs bin, hab ich maximal nen Microfasertuch im Gepäck um von innen Beschlag zu entfernen....manchmal liegt ein Eiskratzer drinnen, manchmal nicht.....dann geht's halt nicht anders.
Private Fahrzeuge(Russland) werden aber bei mir auch mit Eiskratzer zuerst gestartet und dann von Eis befreit,....geht im richtigen Winter gar nicht anders(sonst friert der Karren nämlich von innen zu, wenn man sich reinsetzt und ein paar Mal atmet).
In DE hat mich nur einmal ein Opi in Lemgo angesprochen, daß ich nach Motorstart im Hochsommer (mit schwächelndem Frauchen) nicht gleich losfuhr sondern noch 30sek mein Navi einstellte....was aber auch ne kurze witzige Unterhaltung für uns beide wurde
Wie ist da Eure Meinung zu?
Gruß
Silvio