Hallo zusammen,
ich habe mir neue Felgen bestellt: 9x20 ET45 - Sollte etwas breiter, als mit den Serienfelgen kommen. Nun habe ich das Problem, dass mein Reifenmensch sagt, wenn ich meine fast neuen und vorhandenen 275/45/20 Reifen draufziehen lassen will, folgendes beachten muss:
lt. Gutachten
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
das war aber so eigentlich nicht geplant. Weiter steht im Gutachten, dass ich danach noch beim TÜV vorstellig werden muss. Ist das Precedere, wenn es so im Gutachten steht, Pflicht - oder kann der Prüfer sagen: passt auch so? Sonst müsste ich die Felgen wieder zurückschicken und die Sucherei beginnt von vorn.
Danke und viele Grüße