Interessantes Urteil:
https://www.ksta.de/wirtschaft/str…nehmen-31863276
Nun also auch T2 V6-TDI EU6: VW muss ihn zurücknehmen.
-
Thotti -
12. Januar 2019 um 08:38
-
-
weiss jemand wo die " Nutzungsentschädigung von 0,266 Euro pro Kilometer " herkommt? Gruss Goka
-
weiss jemand wo die " Nutzungsentschädigung von 0,266 Euro pro Kilometer " herkommt? Gruss Goka
Angenommene Gesamtfahrleistung von 250.000 km.
In diesem Fall: 66.640€ / 250.000 km = 0,2666
-
Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass VW dieses Urteil akzeptieren wird ?
VW wird dagegen vorgehen und es geht dann weiter zum Oberlandesgericht Köln in die nächste Runde.Sorry, ich hatte auch solch ein Fahrzeug gekauft - mir wäre aber niemals die Idee gekommen, deswegen gegen VW zu klagen. Ich war mit dem Fahrzeug zufrieden und das ab einer gewissen Preisklasse der Wertverlust etwas höher als bei einem low Budget Dacia ausfällt, sollte jeden doch klar sein. Entweder hat der Touareg Käufer Kauf Reue oder versucht sein Gebrauchtfahrzeug zu vergolden, was ihm aber bestimmt nicht gelingen wird (meine persönliche Meinung).
Wer hier nur als Sieger herausgeht, ist die Anwaltskanzlei. Die bekommt Ihr Geld vom Touareg Besitzer auch bei einer Niederlage bezahlt.PS: googelt mal nach dem Aktenzeichen - bessere Werbung kann diese Kanzlei nicht bekommen. In jedem Bericht, egal ob im Presseportal oder auch bei http://www.finanznachrichten.de wird am Ende in den Berichten schön Werbung mit allen Daten für diese Kanzlei gemacht ….. .
-
Ich habe den Eindruck, der Wind dreht sich gerade für VW und sie kassieren zunehmend Urteile die ihnen nicht gefallen werden. Abschalteinrichtungen werden von den Gerichten sanktioniert, auch wenn sie behoben sind, Stichwort größerer Wertverlust trotzdem.
Mal schauen wie das weitergeht -
Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass VW dieses Urteil akzeptieren wird ?
VW wird dagegen vorgehen und es geht dann weiter zum Oberlandesgericht Köln in die nächste Runde.Sorry, ich hatte auch solch ein Fahrzeug gekauft - mir wäre aber niemals die Idee gekommen, deswegen gegen VW zu klagen. Ich war mit dem Fahrzeug zufrieden und das ab einer gewissen Preisklasse der Wertverlust etwas höher als bei einem low Budget Dacia ausfällt, sollte jeden doch klar sein. Entweder hat der Touareg Käufer Kauf Reue oder versucht sein Gebrauchtfahrzeug zu vergolden, was ihm aber bestimmt nicht gelingen wird (meine persönliche Meinung).
Wer hier nur als Sieger herausgeht, ist die Anwaltskanzlei. Die bekommt Ihr Geld vom Touareg Besitzer auch bei einer Niederlage bezahlt.PS: googelt mal nach dem Aktenzeichen - bessere Werbung kann diese Kanzlei nicht bekommen. In jedem Bericht, egal ob im Presseportal oder auch bei http://www.finanznachrichten.de wird am Ende in den Berichten schön Werbung mit allen Daten für diese Kanzlei gemacht ….. .
Das sehe ich ein bisschen anders. VW kassiert momentan reihenweise Niederlagen. Und die Gesamtfahrleistung wird immer weiter hochgesetzt, teilweise bis 500.000km. Das drückt die Nutzungsentschädigung erheblich.
Bei mir ist die Klage auch in Vorbereitung, momentan wird noch eine außergerichtliche Einigung ausgelotet. Die Kanzlei wird übrigens von der Rechtsschutz-Versicherung bezahlt.... -
Auf der anderen Seite: die Executive Editions kosten momentan ab 50000 aufwärts bis 55000 und haben zumeist kein Terrain Tech. Das Wandlungsangebot, so es denn zustandekommt ist da ja eher schlechter, wenn ich mir mál unsere Daten durchrechne. Das Auto läuft störungsfrei.
Bringt in diesem Fall nicht viel. -
....PS: googelt mal nach dem Aktenzeichen - bessere Werbung kann diese Kanzlei nicht bekommen. In jedem Bericht, egal ob im Presseportal oder auch bei http://www.finanznachrichten.de wird am Ende in den Berichten schön Werbung mit allen Daten für diese Kanzlei gemacht ….. .
Na und? Was ist daran auszusetzen? Gäbe es diese u. andere Kollegen nicht, die ihr Wissen bündeln, um der kriminellen Vereinigung aka Volkswagen die Stirn zu bieten, wären viele Verbraucher schlicht auf der Strecke geblieben. Über 300 Tsd Beteiligte bei der Musterfeststellungsklage sprechen für sich. VW hat es versäumt, mit entsprechenden Maßnahmen sein Vertrauen wieder zu gewinnen, bei mir und vielen anderen. Die Strategie des Konzerns in den Gerichtsverfahren ist immer dieselbe: Mauern, bis sich die Niederlage abzeichnet, dann wird sich schnell verglichen.
Ich bin durch mit denen und werde kein Fz. aus dem Konzern mehr fahren, bis Herr Dr. M. Winterkorn sich in die Fußgängerzone von WOB stellt und dort öffentlich verkündet: "Wir haben gelogen und betrogen und ich übernehme persönlich dafür die Verantwortung."
Bei mir würde sich das sogar bei der Restlaufzeit von 7 Monaten noch lohnen, wenn ich das mal rechne. Mal sehen.
-
wenn mein Anwalt keinen Bockmist gebaut hätte, wäre mein Prozess für mich auch positiv ausgegangen....
Mündliche Verhandlung LG: VW muss zurücknehmen.....über den weiteren Hergang hüllen wir den braunen Mantel des Schweigens.... (