Hallo Chris,
ja, diese Vorschrift gibt es tatsächlich und ist völlig unsinnig. Mir ist aber nicht bekannt, dass irgendjemand das kontrolliert bzw. eine Strafe ausgesprochen worden ist.
Grüße von Stephan
Guten Morgen Stephan,
richtig, ich kann es mich auch schwer vorstellen.
Interessant aber dabei auch: mein Touareg mit 3.0 TDI und 224PS hat eine im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 209km/h.
Der aktuelle Grabber AT3 in 255/50R19 ist ein 107H XL. Der Geschwindigkeitsindex "H" steht bis 210km/h und wäre trotzdem nicht zugelassen. Da Volkswagen in dieser Reifengröße ein Geschwindigkeitsindex von "V" vorschreibt und somit wäre der Fall wieder ahndungsfähig.
Viele Grüße,
Chris