R5 Fahrer Help wanted

  • Hallo,
    brauche dringend eine Info, welche Daten bzgl. zugelassener Reifen beim R5 im Fahrzeugschein stehen. Es geht mir dabei um Reifen für 18" Felgen, also 255/55/18 usw.
    da muss uch ein code für zulässige Traglast, Geschwindigkeitsindex usw. stehen, schreib doch mal alles auf was da steht, brauche diese Daten dringend bis morgen :guru:

  • Zitat von Jens

    Hallo,
    brauche dringend eine Info, welche Daten bzgl. zugelassener Reifen beim R5 im Fahrzeugschein stehen. Es geht mir dabei um Reifen für 18" Felgen, also 255/55/18 usw.
    da muss uch ein code für zulässige Traglast, Geschwindigkeitsindex usw. stehen, schreib doch mal alles auf was da steht, brauche diese Daten dringend bis morgen :guru:

    na denn:
    235/60 R18 107T od 255/55R18109Y od. 255/55R18 109V M+S a.8JX18.ET57

    mehr gibt er nicht her.

    Gruß

  • Zitat von dreyer-bande

    na denn:
    235/60 R18 107T od 255/55R18109Y od. 255/55R18 109V M+S a.8JX18.ET57

    mehr gibt er nicht her.

    Gruß


    Danke diese Angabe hilft mir sehr weiter. :guru: :guru:
    Ich geb symbolisch einen aus :trinken

  • Nach SSP 302 gibt es für den Dicken folgende Reifen-/Felgengrößen:

    235/65 R17 auf 7,5J x 17 Stahl/Alu
    235/60 R18 auf 8J x 18 Alu
    255/60 R17 auf 7,5J x 17 Alu
    255/55 R18 auf 8J x 18 Alu
    275/45 R19 auf 9J x 19 Alu

    Gruß
    andreas

  • Zitat von andreas

    Nach SSP 302 gibt es für den Dicken folgende Reifen-/Felgengrößen:

    235/65 R17 auf 7,5J x 17 Stahl/Alu
    235/60 R18 auf 8J x 18 Alu
    255/60 R17 auf 7,5J x 17 Alu
    255/55 R18 auf 8J x 18 Alu
    275/45 R19 auf 9J x 19 Alu

    Gruß
    andreas

    Kann man sich die eigentlich von vorneherein eintragen lassen, anstatt sich jedesmal den Streß beim TÜV/StVA anzutun, wenn man sich tatsächlich für eine neue Größe entscheidet? Ich hätte ja die einmalige Chance bei meiner Rückkehr....

    Danke, Alex.

  • Bei mir sind drei Größen eingetragen. Wahrscheinlich weicht bei
    den anderen der Abrollumfang von den eingetragenen Größen ab,
    dann müsste der Tacho jeweils neu eingestellt werden, vermute ich.

    Gruß
    andreas

  • Zitat von andreas

    Bei mir sind drei Größen eingetragen. Wahrscheinlich weicht bei
    den anderen der Abrollumfang von den eingetragenen Größen ab,
    dann müsste der Tacho jeweils neu eingestellt werden, vermute ich.

    Gruß
    andreas

    Aber wie wollen die das beim TÜV oder StVA überprüfen? Nehmen wir mal an, ich hätte nur eine Größe eingetragen und möchte nun eine andere Größe, die für den Dicken eine Zulassung, aber einen anderen Umfang hätte. Soweit ich bisher verstand, ginge ich mit den entsprechenden Papieren zum StVA, ließe die neue Größe eintragen, zahlte 30 Tacken (oder so) und gut wäre es. Und unter Umständen (welchen auch immer :confused: ) müßte der TÜV das ganze vorher abnehmen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß jedesmal, wenn ich dann Reifensätze wechselte, ich den Tacho neu einstellen lassen müßte.... :confused:

    Danke für genauere Aufklärung!

    Alex.

  • Wenn Du Reifen/Felgen montieren willst, die nicht eingetragen sind,
    brauchst Du dafür ein Gutachten. In diesem stehen dann Auflagen drin,
    was ggf. geändert werden muss. Einfach so gewünschte Reifen/Felgen kaufen und
    eintragen lassen, funzt meistens nicht. Bei einigen Breitreifen müssen sogar
    Änderungen an der Karosserie vorgenommen werden (Umbördeln der Radlaufkanten,
    Verbreiterungen montieren, etc.). :eek:

    Ich habe da so meine Erfahrungen mit dem T4 und ATU, die mussten 3 Mal
    neue Reifen aufziehen, weil ich in den Auftrag geschrieben hatte, es sollten nur
    Reifen auf die neuen Felgen montiert werden, die keine Änderung am Fz benötigten. Die
    Deppen haben aber das Felgengutachten nicht gelesen, bei welchen Reifengrößen was
    verändert werden muss und haben 2 Mal Reifen montiert, die Änderungen erfordert hätten. :wand:

    Gruß
    andreas

  • Zitat von andreas

    (...) Die Deppen haben aber das Felgengutachten nicht gelesen, bei welchen Reifengrößen was verändert werden muss (...)

    Hallo Andreas,

    vielen Dank für die Informationen. Nun stellt sich mir nur noch eine letzte Frage - wo bekomme ich so ein Dokument her?

    Wie an anderer Stelle geschieben möchte ich meinem Dicken noch vor meiner Rückkehr ein paar 19"er (wahrscheinlich dann mit Sommerreifen) gönnen. Hier in den P.S.A. kann man ja alles machen, die kennen wahrscheinlich nicht ein mal das Wort "Felgengutachten".... Deshalb werde ich wohl aufpassen müssen, was ich kaufe, damit ich dann in Deutschland nicht noch irgendwelche Umbauten machen muß.

    Danke noch mal,

    Alex.


  • Hier muss der Felgenhersteller die Felgen DOT zulassen, und dabei auch angeben, für welche Fahrzeuge die Felgen gebraucht werden können. Alles Andere ist dann in der Verantwortung des Händlers, der darf Dir eigentlich keine Felgen verkaufen die kein DOT für Dein Fahrzeug haben. Und er Händler darfg Dir auch keine Reifen verkaufen, die nicht für die entsprechenden Felgen zugelassen sind. Tut er es doch, muss er gerichtlich für eventuelle Schäden aufkommen!.

    :wow:

  • Zitat von dschlei

    Hier muss der Felgenhersteller die Felgen DOT zulassen, und dabei auch angeben, für welche Fahrzeuge die Felgen gebraucht werden können. Alles Andere ist dann in der Verantwortung des Händlers, der darf Dir eigentlich keine Felgen verkaufen die kein DOT für Dein Fahrzeug haben. Und er Händler darfg Dir auch keine Reifen verkaufen, die nicht für die entsprechenden Felgen zugelassen sind. Tut er es doch, muss er gerichtlich für eventuelle Schäden aufkommen!.

    :wow:

    Danke auch Dir, Dietmar!

    Das Problem ist nur, daß DOT und TÜV nicht gleich sein müssen. Die Chemikalien- und Gefahrgutkennzeichnung sind in den USA und der EU ja auch alles andere als harmonisiert.... :wand: :wand: :wand:

    Ich habe einfach keine Lust auf unangenehme Überraschungen. :(

    Gruß, Alex.