Liebe T. Freunde !!!
Ich möchte einmal das Thema Prospekthaftung anstoßen.
Ich meine, jeder Käufer sollte das zugrunde liegende Prospekt, Ausstattungsbeschreibung und Preislisten zum Bestandteil des Kaufvertrags machen, oder sich die Aktuallität vom Händler bestätigen lassen.
Zum Einen gibt es ja aktuelle Probleme (z.B. Chromleisten im Chrompaket, BAH, 2.FB bei Standheizung, etc.),
zum Anderen weiss man nicht, was z.B. in Zukunft an EU-Gesetzgebung kommt (wurde man ja schon öfter überrascht)
Gibt es vielleicht ein .pdf- Archiv mit Prospekten und deren Auflegdatum??
Grüße