Ich habe mal eine Frage an alle Anwälte, Versicherundsexperten und Offroad-Fahrer.
Mal angenommen wir fahren im Gelände (was uns ja fast Allen spaß macht) und wir
fahren freiwillig einen Berg herunter. Hierbei gerät uns der "Dicke" außer Kontrolle und
wir rutschen gegen einen Baum oder überschlagen uns usw..
Wir haben also einen Schaden an unserem Auto und müssen unsere
Vollkasko-Versicherung (vorrausgesetzt man sie abgeschlossen) in Anspruch nehmen.
Muß die Versicherung den Schaden übernehmen oder kann sie sich mit der Bemerkung,
das ich "grob fahrlässig" gehandelt habe (bin ja freiwillig einen Berg herrunter gefahren
und mich so bereitwillig einer Gefahr ausgestetzt habe) die Zahlung verweigern.
Mir geht es hierbei um den Grundsatz der Versicherung wie die sich bei Offroad-Unfällen
in extremen Situationen verhalten. Gibt es einen Unterschied ob ich auf einer unbefestigten
Offroad-Strecke oder quer durch Gelände fahre?
Gruß
Max