• Hallo zusammen,

    ich fahre meistens mit dem Lichtschalter auf "Auto".
    Vor kurzem kam ich bei Nacht in ein Nebelfeld und wollte die Nebelscheinwerfer zuschalten, was aber in der Autostellung nicht geht.
    Um von Auto auf Normal zu schalten ging allerdings erstmal das Licht aus. Da bin ich ganz schön erschrocken. So ein Mist kann man doch nicht verbauen!?
    Kann ich da etwas umprogrammieren?
    Andreas

  • Hallo Andreas,

    um von der "Auto"-Stellung auf die "Normal"-Stellung zu gelangen musst Du über die Stellung "Parklicht" schalten.
    Wenn Du das langsam tust, ist es halt so dass das Fahrlicht in dieser Position ausgeht. Ist bei allen mir bekannten VW so.
    Einfach zügig über die Schaltstelung "Parklicht" hinwegschalten und gut ist...:)

    Beste Grüße,
    Markus

  • Hi Markus,
    danke für die Antwort, da war ich wohl zu zögerlich. Eine andere Reihenfolge wäre sicherlich praktisch, Auto/Abblendlicht/Standlicht. Werde mal den Schalter ausbauen und nachschauen ob man die Verkabelung ändern kann.

    Gruß Andreas

  • Hallo Andreas,

    das vertauschen der Stecker im Schalter liegt zwar nahe - ich persönlich würde es jedoch nicht tun:

    In der - sicher auch etwas fragwürdigen - Anordnung der Schaltstellungen liegt m.E. aber der Vorteil darin, dass ich zum manuellen Einschalten des Fahrlichtes "blind" bis zum Anschlag nach rechts drehen kann, ohne auf irgendwelche Rastungen/Stellungen zu achten.
    Wenn ich (im Stand) das Standlicht einschalten möchte, kann ich hinsehen/fühlen.
    Das empfinde ich persönlich als deutlichen Sicherheitsgewinn.
    Wenn Du dich einmal daran gewöhnt hast, wirst Du wahrscheinlich ähnlich denken - ich fahre schon seit 1989 (mit kurzen Unterbrechungen) VW... ;)

    Gruß Markus

  • so direkt ein Problem kann ich bei der von VW gewählten Schalterreihenfolge nicht erkennen. Ich habe es gestern extra mal mehrfach ausprobiert und man muss schon sehr langsam auf Abblendlicht drehen, damit das Licht auf der Position Standlicht aus geht. Und dass Abblendlicht ganz am Ende liegt ist ist gut so, wie schon geschrieben lässt es sich so ohne weiter zu "erfühlen" positiv einschalten.

    Und AUTO und Standlicht per Kabel umstecken zu tauschen geht nicht da dann ja wieder die Nebler bei Standlicht nicht eingeschaltet werden können - und das ist eine wichtige wenn auch oft "übersehene" Stellung

    Gruss

    frank

  • Ok,
    ich sehe es ein, ich wollte intuitiv eigentlich nur ziehen und habe dabei zu langsam gedreht.
    Frank, du hast recht, nach dem umstecken wäre ich noch immer nicht auf den Nebelscheinwerfern. Als so lassen und sich in Zukunft vor Gebrauch mit den Dingen beschäftigen. Fahre nun seit einem Jahr den Touareg, habe die Nebelscheinwerfer bislang nicht gebraucht. Als ich dann zu vorsichtig nach der benötigten Stellung gesucht habe, bin ich ganz schön erschrocken als mir bei Nacht und Nebel für eine Sekunde das Licht weg war.🙈
    Aber, das passiert mit sich nicht nochmal.

    Gruß Andreas

  • Hallo zusammen,
    ich habe es am WE mal probiert: Interessanterweise lassen sich bei unserem T1 die Nebelscheinwerfer auch in der Stellung "Parklicht" einschalten - da ist nichts blockiert :confused:
    In der "Auto"-Stellung geht es jdoch definitiv nicht...

    Gruß Markus

  • H... Stellung "Parklicht"...

    du meinst bestimmt Standlicht? Parklicht ist bei komplett verschlossenem Fahrzeug und wird per Blinker links oder rechts geschaltet, da leuchtet dann nur die vordere und hintere Lampe auf der entsprechenden Seite.

    Dass es bei Standlicht geht ist ja auch wichtig und es ist erlaubt, bei entsprechender Wetterlage mit Standlicht + Nebelscheinwerfern zu fahren. So kann man die Eigenblendung durch das Abblendlicht ausschalten und trotzdem den Bereich direkt vor dem Auto gut ausleuchten. Und schnell sollte man bei dichtem Nebel sowieso nicht fahren…

    Gruß

    frank

  • Hallo Frank,

    richtig - ich meinte Standlicht.
    Und: Ich hätte jetzt Stein und Bein geschworen, dass fahren mit Standlicht in D verboten ist - aber nochmal nachgelesen und Du hast Recht :Applause: (StVO §17, Abs. (3) "Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten")
    Die Fahrschule scheint doch einfach schon zu lange her zu sein :D

    Gruß Markus