• Hallo,

    bin zwar noch nicht Vereins-Mitglied (aber bald - der Dicke kommt hoffentlich in 2 Wochen), hätte aber trotzdem eine kleine Frage und zwar:

    Mein T wird geleast und als Leasingsonderzahlung gebe ich meinen gebrauchten Passat in Zahlung (der Passat ist Firmeneigentum).

    Nun teilte mir mein :) mit, daß ich keinen Kaufvertrag im herkömmlichen Sinne (wie z. B. die ADAC-Verträge) machen müsse, sondern daß eine ganz normale Rechnung mit MwSt-Ausweis reicht.

    Nur wie sieht es denn dann mit der Sachmängelhaftung usw. aus ?

    Grüße
    Stefan

    V6 TDi seit 18.02.05, veneziengrün perleffekt, Leder schilfgrün

  • Zitat von Benschi

    bin zwar noch nicht Vereins-Mitglied (aber bald - der Dicke kommt hoffentlich in 2 Wochen), hätte aber trotzdem eine kleine Frage und zwar...


    Hallo Stefan,

    na hier dürfen natürlich auch Nicht-Vereinsmitglieder Fragen stellen.. Das wäre ja noch schöner!

    Helfen kann ich Dir allerdings leider nicht, da bin ich kein Experte drin.

  • Die gesetzlich geregelte Gewährleistung betrifft in diesem Fall den letzten gewerblichen Verwerter.
    Wenn Du als Firma (Freiberufler, Selbstständiger) Dein Fahrzeug an einen Gewerbetreibenden oder gewerblichen Wiederverkäufer verkaufst, kannst Du die Gewährleistung ausschließen. Verkaufst Du jedoch an einen Privatmann, geht das nicht.

    Ich würde auf die Rechnung schreiben "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung", dann solltest Du auf der sicheren Seite sein.

    Chris