Sorry, komme gerade aus dem Mustopf
Also wenn ich nichts mache muss ich 463€ für den V6TDI bezahlen. Wenn ich Widerspruch einlege sind es dan 172€? Was hat das mit dem Kombinationsfahrzeug auf sich?
Steuerbescheid 463,-€ für V6 TDI
-
-
@ TouaregV6TDI: Das hängt vom Finanzamt ab. Manche stufen gleich als Kombinationskraftwagen ein, bei anderen muss man sich erst rühren. Der Aufwand wird sich aber für uns beide wahrscheinlich nicht lohnen, da die Regelung nur noch bis zum 30.04.2005 gilt und ich nach wie vor davon überzeugt bin, dass man sich damit ggf. die (geplante) Steuerbefreiung ruiniert.
Thomas
-
...das glaube ich nicht...die Wagen werden wohl dann als Pkw's eingestuft, und dann wird auch die mögliche (wer's glaubt...) Steuerbefreiung rüchwirkend wirksam....
Alles Spekulatius
H. -
Hallo alle zusammen,
ich glaube langsam nicht mehr an Wunder. Mir ging es genau so, V 6 TDI am 29.12.04 zugelassen, Steuerbescheid über 172.- €, aber was ist ab Mai ?
Habt ihr schon einmal im Fahrzeugbrief die Schlüsselnummer kontrolliert ? Dort steht eine 69 und das ist Ero 3. Bei mir steht allerdings in der EWG-Übereinstimmungserklärung eine 65, das wäre Euro 4. Lt. VW soll die allerdings falsch sein.
Seit Wochen liegt meine Beschwerde bei VW auf dem Tisch.
Ich möchte nur eine Änderung im Fahrzeugbrief veranlasst sehen, die das bestätigt.
Nur so könnte man ab Mai die Steuerbefreiung für den Rest desw Jahres erhalten. Was ist wenn die Steuersätze zwischen Euro 3 und 4 später unterschiedlich sind ? -
Zitat von Paulchen
Hallo alle zusammen,
ich glaube langsam nicht mehr an Wunder. Mir ging es genau so, V 6 TDI am 29.12.04 zugelassen, Steuerbescheid über 172.- €, aber was ist ab Mai ?
Habt ihr schon einmal im Fahrzeugbrief die Schlüsselnummer kontrolliert ? Dort steht eine 69 und das ist Ero 3. Bei mir steht allerdings in der EWG-Übereinstimmungserklärung eine 65, das wäre Euro 4. Lt. VW soll die allerdings falsch sein.
Seit Wochen liegt meine Beschwerde bei VW auf dem Tisch.
Ich möchte nur eine Änderung im Fahrzeugbrief veranlasst sehen, die das bestätigt.
Nur so könnte man ab Mai die Steuerbefreiung für den Rest desw Jahres erhalten. Was ist wenn die Steuersätze zwischen Euro 3 und 4 später unterschiedlich sind ?
Hallo,die Steuersätze zwischen EURO3 und EURO4 sind nicht unterschiedlich: 15,44 je 100 ccm macht 463,20 EURO für den V6TDI.
Das mit den unterschiedlichen Schlüsseln könnte an der Einstufung liegen. Über 2,8t zul. GesG, also für die Kombinationsfahrzeuge, gibt es meines Wissens eine andere Einstufung der Schadstoffklassen. Könnte also sein, dass über 2.8t zwar die EURO4 erfüllt wird, aber als PKW leider nicht. Dann fällt natürlich auch die Steuerbefreiung für das Restjahr weg, da nur EURO4 PKW, welche vor dem 01.01.2005 zugelassen wurden, noch für ein Jahr steuerbefreit sind.
Ist aber alles momentan relativ verwirrend, die Finanzämter wissen selbst nicht woran sie sind. Habe auch vor kurzem schon im Stern gelesen, dass die Steuerbefreiung für EURO4 nur bis 2499 ccm maximal greift. Aber auch das konnte bisher nicht seriös verifiziert werden.
gruß
Heinz -
Hallo All,
laut meinem Finanzamt ist Euro 4 mit Rußpartikelfilter nur steuerbefreit für Fahrzeuge
bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 2500kg...Demnach entfällt die Befreiung für den Touareg...
Wußte ich auch nicht... Dachte, wenn ich den Dicken noch vor Jahreswechsel 04/05
anmelde würde ich die Steuerbefreiung bekommen, aber dem war nicht so...Ab Mai kostet die Kiste einfach 463 Euro...
Denke, da kann man derzeit nichts dran rütteln...
Gruß, MäX
-
In Holland zahlt man € 180,- IM MONAT, ihre Probleme hätte ich gerne
Frank
-
Zitat von camarofirst
Hallo All,
laut meinem Finanzamt ist Euro 4 mit Rußpartikelfilter nur steuerbefreit für Fahrzeuge
bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 2500kg...
Demnach entfällt die Befreiung für den Touareg...
Wußte ich auch nicht... Dachte, wenn ich den Dicken noch vor Jahreswechsel 04/05
anmelde würde ich die Steuerbefreiung bekommen, aber dem war nicht so...
Ab Mai kostet die Kiste einfach 463 Euro...
Denke, da kann man derzeit nichts dran rütteln...
Gruß, MäX
Stimmt! Hier der Gesetzestext:
Zitat
KraftStG § 3b Steuerbefreiung für besonders schadstoffreduzierte Personenkraftwagen
(1) Das Halten von Personenkraftwagen ist ab dem Tag der erstmaligen Zulassung vorbehaltlich der Sätze 2 bis 7 bis zum 31. Dezember 2005 von der Steuer befreit, wenn sie nach Feststellung der Zulassungsbehörde ab dem Tag der erstmaligen Zulassung im Voraus die verbindlichen Grenzwerte für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2.500 Kilogramm
1. nach Zeile A Fahrzeugklasse M oder
2. nach Zeile B Fahrzeugklasse M
der Tabelle im Abschnitt 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie 70/220/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung (ABl. EG Nr. L 76 S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/220/EG des Rates (ABl. EG Nr. L 350 S. 1) geändert worden ist, einhalten. Liegt in den Fällen der Nummer 1 der Tag der erstmaligen Zulassung vor dem 1. Juli 1997, beginnt die Steuerbefreiung am 1. Juli 1997. Die Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn in den Fällen der Nummer 1 der Personenkraftwagen vor dem 1. Januar 2000 und in den Fällen der Nummer 2 vor dem 1. Januar 2005 erstmals zum Verkehr zugelassen wird. In den Fällen der Nummer 2 wird die befristete Steuerbefreiung nach Satz 3 im Wert von 306,78 Euro bei Antrieb durch Fremdzündungsmotor und 613,55 Euro bei Antrieb durch Selbstzündungsmotor ab dem 1. Januar 2000 gewährt. Voraussetzung ist, dass im Fahrzeugschein ab dem Tag der erstmaligen Zulassung eine emissionsbezogene Schlüsselnummer ausgewiesen ist, die das Erfüllen der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach Satz 4 bestätigt. Das Halten vor dem 1. Januar 2000 erstmals zugelassener Fahrzeuge im Sinne der Nummer 2 ist zunächst von der Steuer befreit, bis die Steuerersparnis bei Antrieb durch Fremdzündungsmotor den Betrag von 127,82 Euro und bei Antrieb durch Selbstzündungsmotor den Betrag von 255,65 Euro erreicht hat; ab dem 1. Januar 2000 wird beim Halten dieser Fahrzeuge die noch nicht ausgenutzte Steuerbefreiung nach Satz 4 gewährt. Sie endet abweichend von Satz 1, sobald die Steuerersparnis vor dem 1. Januar 2006 auf der Grundlage der Steuersätze nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a in den Fällen der Nummer 1 bei Antrieb durch Fremdzündungsmotor den Betrag von 127,82 Euro und bei Antrieb durch Selbstzündungsmotor den Betrag von 255,65 Euro und in den Fällen der Nummer 2 bei Antrieb durch Fremdzündungsmotor den Betrag von 306,78 Euro und bei Antrieb durch Selbstzündungsmotor den Betrag von 613,55 Euro erreicht hat; die Dauer einer vorübergehenden Stilllegung wird bei der Berechnung dieser Beträge berücksichtigt.
Dürfte wohl sehr unwahrscheinlich sein, dass das bei der nächsten Steuerbefreiung anders aussieht.
Thomas -
-
-
Zitat von Thomas TDI
Stimmt! Hier der Gesetzestext:
Dürfte wohl sehr unwahrscheinlich sein, dass das bei der nächsten Steuerbefreiung anders aussieht.
ThomasHallo Thomas,
wahrscheinlich läßt er sich dann hier nicht mehr hineinkopieren.
Ich vermute, dass der Text dann über 24 Seiten geht.:DGruß
-
Zitat von dreyer-bande
Hallo Thomas,
wahrscheinlich läßt er sich dann hier nicht mehr hineinkopieren.
Ich vermute, dass der Text dann über 24 Seiten geht.:DGruß
Ich sehe das Problem nicht :p
für meinen Gas-Touri musste ich keine Steuern bezahlen weil er sooo umweltfreundlich ist .
Entschuldigung falls ich etwas Ol ins Feuer eurer Steuerdiskussion gegossen habe
MfG Peter das -
Zitat von reuberle
Ich sehe das Problem nicht :p
für meinen Gas-Touri musste ich keine Steuern bezahlen weil er sooo umweltfreundlich ist .
Entschuldigung falls ich etwas Ol ins Feuer eurer Steuerdiskussion gegossen habe
MfG Peter dasKannst Du das bitte mal im Autogas-Thread genauer erklären? Danke!
Alex.
(der immer noch zu wenig Ahnung von deutscher KFZ-Steuer hat.... ) -
Hallo,
irgendwie blick ichs nicht mehr.
Habe heute für meinen V6Tdi einen Steuerbescheid über 172,00 € erhalten
steht dabei:
Fahrzeugart: sonstige Fahrzeuge
zul. Gesamtgewicht: 2.945 kgSind die 172 € nun richtig oder die 466 € ??
Grüße
Stefan -
Hallo Stefan,
so wie ich es verstanden habe sind z.Zt. noch die 172 € richtig, erst wenn
die Gewichtsbesteuerung wegfällt (so gut ich weiß schon im April) wird der
normale PKW Steuersatz gültig. Allerdings weiß ich nicht ob Du dann noch
eine Steuerbefreiung für 2005 wegen des Partikelfilters erhälst.Gruß Martin
-
Zitat von Martin W
(...) Allerdings weiß ich nicht ob Du dann noch
eine Steuerbefreiung für 2005 wegen des Partikelfilters erhälst.Gruß Martin
Hallo Martin,das hatten wir schon. Steuerbefreiung ist nicht aus zwei Gründen:
1) Zulassung hätte vor dem 01.01.2005 erfolgen müssen
2) Hubraum muss unter 2.500 ccm seingruß
Heinz -
Danke für die Belehrung Heinz, war mir nicht bekannt,
aber so weiß ich dann schon mal wenigstens, daß ich
bei meinem bestellten V6TDI keine Befreiung mehr bekomme.Gruß Martin
-
Zitat von Martin W
Danke für die Belehrung Heinz, war mir nicht bekannt,
aber so weiß ich dann schon mal wenigstens, daß ich
bei meinem bestellten V6TDI keine Befreiung mehr bekomme.Gruß Martin
Hallo Martin,Sorry - Sollte nicht, wie eine Belehrung klingen.
Aber an den 463 Euro im Jahr (ab April) wirst du leider nicht vorbeikommen.
gruß
Heinz -
Hallo Heinz,
hatte kein Problem mit der Belehrung im Gegenteil,
bezgl. der 463 € hoffe ich jedoch, daß der DPF doch
bald eine steurliche Förderung bekommt.Gruß Martin
-
-