Steuerbescheid 463,-€ für V6 TDI

  • @ TouaregV6TDI: Das hängt vom Finanzamt ab. Manche stufen gleich als Kombinationskraftwagen ein, bei anderen muss man sich erst rühren. Der Aufwand wird sich aber für uns beide wahrscheinlich nicht lohnen, da die Regelung nur noch bis zum 30.04.2005 gilt und ich nach wie vor davon überzeugt bin, dass man sich damit ggf. die (geplante) Steuerbefreiung ruiniert.

    Thomas

  • Hallo alle zusammen,


    ich glaube langsam nicht mehr an Wunder. Mir ging es genau so, V 6 TDI am 29.12.04 zugelassen, Steuerbescheid über 172.- €, aber was ist ab Mai ?
    Habt ihr schon einmal im Fahrzeugbrief die Schlüsselnummer kontrolliert ? Dort steht eine 69 und das ist Ero 3. Bei mir steht allerdings in der EWG-Übereinstimmungserklärung eine 65, das wäre Euro 4. Lt. VW soll die allerdings falsch sein.
    Seit Wochen liegt meine Beschwerde bei VW auf dem Tisch.
    Ich möchte nur eine Änderung im Fahrzeugbrief veranlasst sehen, die das bestätigt.
    Nur so könnte man ab Mai die Steuerbefreiung für den Rest desw Jahres erhalten. Was ist wenn die Steuersätze zwischen Euro 3 und 4 später unterschiedlich sind ?

  • Zitat von Paulchen

    Hallo alle zusammen,


    ich glaube langsam nicht mehr an Wunder. Mir ging es genau so, V 6 TDI am 29.12.04 zugelassen, Steuerbescheid über 172.- €, aber was ist ab Mai ?
    Habt ihr schon einmal im Fahrzeugbrief die Schlüsselnummer kontrolliert ? Dort steht eine 69 und das ist Ero 3. Bei mir steht allerdings in der EWG-Übereinstimmungserklärung eine 65, das wäre Euro 4. Lt. VW soll die allerdings falsch sein.
    Seit Wochen liegt meine Beschwerde bei VW auf dem Tisch.
    Ich möchte nur eine Änderung im Fahrzeugbrief veranlasst sehen, die das bestätigt.
    Nur so könnte man ab Mai die Steuerbefreiung für den Rest desw Jahres erhalten. Was ist wenn die Steuersätze zwischen Euro 3 und 4 später unterschiedlich sind ?


    Hallo,

    die Steuersätze zwischen EURO3 und EURO4 sind nicht unterschiedlich: 15,44 je 100 ccm macht 463,20 EURO für den V6TDI.

    Das mit den unterschiedlichen Schlüsseln könnte an der Einstufung liegen. Über 2,8t zul. GesG, also für die Kombinationsfahrzeuge, gibt es meines Wissens eine andere Einstufung der Schadstoffklassen. Könnte also sein, dass über 2.8t zwar die EURO4 erfüllt wird, aber als PKW leider nicht. Dann fällt natürlich auch die Steuerbefreiung für das Restjahr weg, da nur EURO4 PKW, welche vor dem 01.01.2005 zugelassen wurden, noch für ein Jahr steuerbefreit sind.

    Ist aber alles momentan relativ verwirrend, die Finanzämter wissen selbst nicht woran sie sind. Habe auch vor kurzem schon im Stern gelesen, dass die Steuerbefreiung für EURO4 nur bis 2499 ccm maximal greift. Aber auch das konnte bisher nicht seriös verifiziert werden.

    gruß
    Heinz

  • Hallo All,

    laut meinem Finanzamt ist Euro 4 mit Rußpartikelfilter nur steuerbefreit für Fahrzeuge
    bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 2500kg...

    Demnach entfällt die Befreiung für den Touareg...

    Wußte ich auch nicht... Dachte, wenn ich den Dicken noch vor Jahreswechsel 04/05
    anmelde würde ich die Steuerbefreiung bekommen, aber dem war nicht so...

    Ab Mai kostet die Kiste einfach 463 Euro...

    Denke, da kann man derzeit nichts dran rütteln...

    Gruß, MäX



  • Stimmt! Hier der Gesetzestext:



    Dürfte wohl sehr unwahrscheinlich sein, dass das bei der nächsten Steuerbefreiung anders aussieht. :(

    Thomas

  • Hallo Thomas,

    wahrscheinlich läßt er sich dann hier nicht mehr hineinkopieren.
    Ich vermute, dass der Text dann über 24 Seiten geht.:D

    Gruß

  • Zitat von dreyer-bande

    Hallo Thomas,

    wahrscheinlich läßt er sich dann hier nicht mehr hineinkopieren.
    Ich vermute, dass der Text dann über 24 Seiten geht.:D

    Gruß

    Ich sehe das Problem nicht :p
    für meinen Gas-Touri musste ich keine Steuern bezahlen weil er sooo umweltfreundlich ist .
    Entschuldigung :guru: falls ich etwas Ol ins Feuer eurer Steuerdiskussion gegossen habe :D
    MfG Peter das

  • Zitat von reuberle

    Ich sehe das Problem nicht :p
    für meinen Gas-Touri musste ich keine Steuern bezahlen weil er sooo umweltfreundlich ist .
    Entschuldigung :guru: falls ich etwas Ol ins Feuer eurer Steuerdiskussion gegossen habe :D
    MfG Peter das

    Kannst Du das bitte mal im Autogas-Thread genauer erklären? :guru: Danke!

    Alex.
    (der immer noch zu wenig Ahnung von deutscher KFZ-Steuer hat.... :o )

  • Hallo,

    irgendwie blick ichs nicht mehr.

    Habe heute für meinen V6Tdi einen Steuerbescheid über 172,00 € erhalten

    steht dabei:
    Fahrzeugart: sonstige Fahrzeuge
    zul. Gesamtgewicht: 2.945 kg

    Sind die 172 € nun richtig oder die 466 € ??

    Grüße
    Stefan

    V6 TDi seit 18.02.05, veneziengrün perleffekt, Leder schilfgrün

  • Hallo Stefan,

    so wie ich es verstanden habe sind z.Zt. noch die 172 € richtig, erst wenn
    die Gewichtsbesteuerung wegfällt (so gut ich weiß schon im April) wird der
    normale PKW Steuersatz gültig. Allerdings weiß ich nicht ob Du dann noch
    eine Steuerbefreiung für 2005 wegen des Partikelfilters erhälst.

    Gruß Martin

  • Zitat von Martin W

    (...) Allerdings weiß ich nicht ob Du dann noch
    eine Steuerbefreiung für 2005 wegen des Partikelfilters erhälst.

    Gruß Martin


    Hallo Martin,

    das hatten wir schon. Steuerbefreiung ist nicht aus zwei Gründen:
    1) Zulassung hätte vor dem 01.01.2005 erfolgen müssen
    2) Hubraum muss unter 2.500 ccm sein

    gruß
    Heinz

  • Zitat von Martin W

    Danke für die Belehrung Heinz, war mir nicht bekannt,
    aber so weiß ich dann schon mal wenigstens, daß ich
    bei meinem bestellten V6TDI keine Befreiung mehr bekomme.

    Gruß Martin


    Hallo Martin,

    Sorry - Sollte nicht, wie eine Belehrung klingen. :guru:

    Aber an den 463 Euro im Jahr (ab April) wirst du leider nicht vorbeikommen.

    gruß
    Heinz



  • Hauptsache, dass dann nicht wieder mit der 2.500 kg-Grenze gearbeitet wird.

    Thomas