Wenn man den Schweizer Text explizit liest, gilt das nur für in der Schweiz hergestellte oder importierte Fahrzeuge...
"Das ECE-R 55 gilt für neue Fahrzeuge die ab diesem Datum
importiert oder in der Schweiz hergestellt wurden."Ich fahre seit 15 Jahren hier ohne Öse rum und höre das Thema zum ersten Mal (auch bei der MFK = Tüv keinerlei Probleme bisher)
Gruss
Mark
Das stimmt so leider nicht. Da steht dass für Fahrzeuge die ab 1.11.2014 importiert/produziert wurden das ECE-R 55 gilt, sprich sie müssen eine Öse an der Anhängerkupplung haben. Die Nachrüstvarianten sind da NICHT erlaubt.Weiter unten steht, dass bei Kupplungen, die nach RL 1994/20/EG genehmigt sind (das sind alle älteren, die Richtlinie gilt EU-weit!), das Sicherungsseil am Fahrzeug oder in speziellen Ösen/Laschen eingehängt sein muss.
Und es gibt definitiv Fälle von Ausländern, die in der Schweiz dafür belangt wurden und eine saftige Strafe zahlen mussten. Der Beamte vom Straßenverkehrsamt hat mir auch bestätigt, dass dies auch für ausländische Fahrzeuge gilt.