Freischaltung SH und andere Herausforderungen

  • Hallo Ihr Wissenden,

    ich habe gelesen,gesucht,gelesen,gesucht..........., und verstehe nur noch Bahnhof.
    Darum frage ich mal Euch.

    Und zwar:

    Ich hatte vor zwei Dinge in nächster Zeit aktivieren zu lassen, Standheizung (hab 4-Zonen Klima, 100 Ltr.-Tank und Aufkleber im Holm) als zweites sollte es die automatische Spiegelabsenkung auf der rechten Seite sein.
    Zuweit so gut, also netten Kollegen hier finden und alles ist gut.

    Nach gefühlten 1000 Beiträgen tun sich eine Menge Fragezeichen auf :confused::confused::confused:.

    Warum?
    - Ich habe den Dicken seit 1 Woche und 12 Monate Garantie - Erlischt diese Garantie wenn ich freischalten lasse?
    - Der Dicke ist Baujahr 08/2015 also Facelift - Kann man beim Facelift überhaupt diese Wünsche freischalten?
    - Wie finde ich einen User der mir die Freischaltung in meiner Nähe machen kann.

    Hab ein wenig mitleid mit einem alten Mann wenn er nicht in der Suchfunktion fündig geworden ist.

    Grüße von mir und THE DARK BEAST
    aus Solingen

    deus solus me iudicare

  • Guten Morgen,

    Menschen, die Dir in Deiner Nähe helfen können, findest Du hier: Klick!

    Deine Wünsche lassen sich erfüllen, das aktivieren der StH ist überhaupt kein Problem, auch beim 7 P FL nicht. Spiegelabsenkung sollte auch gehen, hab ich selbst aber länger nicht probiert.

    Zur Garantie: Kommt auf die Garantiebedingungen an :D ... Selbst bei der Werksgarantie ist hier wohl kein Fall bekannt geworden, dass eine Garantieleistung abgelehnt worden ist, weil jemand ein paar "harmlose" Codierungen geändert hat. Was anderes mag es - berechtigen Weise - beim Eingriff ins Motormanagement - Stichwort "Chiptuning" sein.

    Gruß
    Götz

  • Hätte noch eine Frage an Euch:
    Wenn ich die Standheizung freischalten lasse und anschließend im Rahmen einer Warrung o.ä. die Software ausgelesen bzw. aktualisiert wird, ist dann die Freischaltung wieder gelöscht?

    Grüße von mir und THE DARK BEAST
    aus Solingen

    deus solus me iudicare


  • Wenn ich die Standheizung freischalten lasse und anschließend im Rahmen einer Wartung o.ä. die Software ausgelesen bzw. aktualisiert wird, ist dann die Freischaltung wieder gelöscht?

    Hallo zusammen,

    im Rahmen eines Software-Updates im betreffenden Bereich durch den :) werden selbstverständlich solche Änderungen überschrieben und wieder auf Werkseinstellung zurück gesetzt ...

    Grüße von Stephan :winken:

  • moin,

    ich möchte es mal etwas präziser fassen: durch die Codierungen via VCDS wird die Firmware eines best. Steuergerätes geändert - im Bereich der Standheizung betrifft dies das StG 08 – Klima‐/Heizungselektronik. Wenn das Steuergerät getauscht oder im Rahmen einer Serviceaktion mit einer neuen Firmware überschrieben ("geflasht") wird, sind die alten Einstellungen natürlich weg und müssen neu vorgenommen werden, soweit dies nicht werksseitig bereits voreingestellt sind.

    Andererseits gibt es sog. "hardcoded" Einstellungen, die vordergründig via VCDS geändert werden können, aber effektiv keine Wirkung zeigen, weil die VCDS-Software eben von einem Drittanbieter stammt und -zu Recht - VW als Hersteller alleine bzw. nur mit VW-Mittelen alle Einstellungen geändert werden können. (Negativ)Beispiel ist das sog. Tränenwischen. Das Abstellen via VCDS hat leider keine Auswirkung auf das Verhalten.

    Gruß
    Götz

  • Nun bin ich von Euch "Schlau genug" gemacht worden :top: und sehe mich nun nach einem/einer VCDS-Wisser um und lasse die Freischaltung durchführen.

    Besten Dank nochmals :biggrin:

    Grüße von mir und THE DARK BEAST
    aus Solingen

    deus solus me iudicare