Hallo zusammen,
ich wollte noch eine Ergänzung zu Ulis Reifengrößensammlung für den 7P FL TT bringen und gleichzeitig die Frage nach der Sinnhaftigkeit und ein paar gaaaaaanz spezielle Fragen stellen:
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung zu Typ-Genehmigungsnummer: e1*2007/46*0376*11 gibt folgende Räder frei
Serien- bzw. Sonderausstattungsbereifung:
- 235/65 R17 108V auf 7,5Jx17 ET 50
- 255/60 R17 106V auf 7,5Jx17 ET 50
- 255/55 R18 109V auf 8Jx18 ET 53
- 255/55 R18 109W auf 8Jx18 ET 53
- 265/50 R19 110V auf 8,5Jx19 ET 59
- 265/50 R19 110W auf 8,5Jx19 ET 59
- 275/45 R20 110W auf 9Jx20 ET 57
- 275/40 R21 107Y auf 9,5Jx21 ET 59
Nun meine Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Einträge:
Warum stehen für die 18er und 19er Felgengröße bei ein und derselben Traglast zwei Geschwindigkeitsindexe in der Bescheinigung?
Es reicht doch meiner Meinung nach die Angabe der niedrigsten freigegeben Klasse aus.
Eine höhere Geschwindigkeitsklasse dürfen die Reifen doch immer haben - oder?
Im Sommer fahre ich Ganzjahresreifen mit M+S Zeichen von Pirelli in der Größe 275/45 R20 - allerdings 110V und nicht W.
Mein 7P FL mit Terraintech ist mit 220km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen.
Für M+S Räder steht im §36 STVZO, dass die für die Reifen zulässige Höchtsgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten werden darf.
Muss ich mir jetzt einen Tempo-250er Kleber ans Armaturenbrett machen, damit ich nicht aus Versehen zu schnell fahre?
Als M+S darf ich sie bis 250km/h fahren - ohne M+S sind sie nicht zulässig!
Darf ich eigentlich im Sommer mit den Rädern nach Italien?
VG
Daniel