freigegebene Reifengrößen 7P FL TT - V W Y

  • Hallo zusammen,

    ich wollte noch eine Ergänzung zu Ulis Reifengrößensammlung für den 7P FL TT bringen und gleichzeitig die Frage nach der Sinnhaftigkeit und ein paar gaaaaaanz spezielle Fragen stellen:

    Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung zu Typ-Genehmigungsnummer: e1*2007/46*0376*11 gibt folgende Räder frei

    Serien- bzw. Sonderausstattungsbereifung:


    • 235/65 R17 108V auf 7,5Jx17 ET 50
    • 255/60 R17 106V auf 7,5Jx17 ET 50
    • 255/55 R18 109V auf 8Jx18 ET 53
    • 255/55 R18 109W auf 8Jx18 ET 53
    • 265/50 R19 110V auf 8,5Jx19 ET 59
    • 265/50 R19 110W auf 8,5Jx19 ET 59
    • 275/45 R20 110W auf 9Jx20 ET 57
    • 275/40 R21 107Y auf 9,5Jx21 ET 59


    Nun meine Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Einträge:
    Warum stehen für die 18er und 19er Felgengröße bei ein und derselben Traglast zwei Geschwindigkeitsindexe in der Bescheinigung?
    Es reicht doch meiner Meinung nach die Angabe der niedrigsten freigegeben Klasse aus.
    Eine höhere Geschwindigkeitsklasse dürfen die Reifen doch immer haben - oder?


    Im Sommer fahre ich Ganzjahresreifen mit M+S Zeichen von Pirelli in der Größe 275/45 R20 - allerdings 110V und nicht W.
    Mein 7P FL mit Terraintech ist mit 220km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen.
    Für M+S Räder steht im §36 STVZO, dass die für die Reifen zulässige Höchtsgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten werden darf.

    Muss ich mir jetzt einen Tempo-250er Kleber ans Armaturenbrett machen, damit ich nicht aus Versehen zu schnell fahre? :confused::confused::confused:
    Als M+S darf ich sie bis 250km/h fahren - ohne M+S sind sie nicht zulässig!
    Darf ich eigentlich im Sommer mit den Rädern nach Italien?

    VG
    Daniel

  • Als M+S darf ich sie bis 250km/h fahren - ohne M+S sind sie nicht zulässig!
    Darf ich eigentlich im Sommer mit den Rädern nach Italien?

    Die V-Räder sind ja bis 240km/h zugelassen, nachdem dein Wagen nur eine eingetragen Höchstgeschwindigkeit von 220km/h hat, darfst du damit nach Italien fahren. Das Überschreiten der zulässigen Reifengeschwindigkeit ist ja mit deinem Wagen nicht möglich.

    MfG

    Hannes

  • Die unterschiedlichen Indizes sind sicherlich noch dem V8 TDI geschuldet, da der mit 242 km/h angegeben war und man für diese Höchstgeschwindigkeit dann zwingend den W-Index benötigt.

  • Servus,

    Die unterschiedlichen Indizes sind sicherlich noch dem V8 TDI geschuldet, da der mit 242 km/h angegeben war und man für diese Höchstgeschwindigkeit dann zwingend den W-Index benötigt.

    das kann eigentlich nicht sein, da der V8 TDI -so wie jede andere Motorisierung auch- eine eigene Endnummer bei der Typgenehmigung hat.

    Eventuell hat es mit der Möglichkeit der Leistungssteigerung und der damit zusammenhängenden höheren Endgeschwindigkeit zu tun!?

    Grüße,

    Uli
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    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

    Einmal editiert, zuletzt von juma (5. März 2016 um 10:15)

  • Hallo zusammen,

    ich bin bin neu hier und hoffe, dass ich nicht gleich einen Fehler begehe, da es zu diesem Thema ja doch etliche Aussagen je nach Fahrzeug gibt.

    Jedenfalls gefällt mir die Fokussierung auf den einen Fahrzeugtyp und Ihr scheint Euch auch recht intensiv mit den Themen auseinanderzusetzen.

    Zunächst zu meiner Historie: nach einem tollen Touareg T1 FL 4.2 FSI hatte ich mir einen Hybrid Bj. 2011 geleistet. Trotz höherer (System-)Leistung des Hybrid schien der "alte" rabiater am Antriebsstrang zu ziehen. Aber vermutlich war das auch den nur 6 Gängen und insgesamt härterer Fahrwerksauslegung geschuldet.

    Seit letztem Jahr habe ich nun wieder einen Hybrid (den neuesten 7PH) aus Februar 2015 und bin eigentlich ganz zufrieden - bis auf die ab Werk installierten Räder: dort sind ab Werk "abrolloptimierte" 265/50 R19 110W auf 8,5Jx19 mit ET 59 Felgen montiert. Diese Reifengröße taucht in der EU-Übereinstimmungserklärung (nach Genehmigung e1*2007/46*0403*03) unter Pos. 52 auf.
    Alternativ könnten auch die unter Pos. 35 (Reifen-/Radkombination) geführten 255/55 R18 109 W auf 8Jx18 mit ET 53 verwendet werden.

    Weitere Grössen werden nicht gelistet.

    Nun meine Frage: geht nicht wenigstens 20" oder 21", denn 19" ist schwer beladen in Kurven doch grenzwertig. Klar, man sollte kein solches Dickschiff durch die Serpentinen prügeln, aber etwas mehr Sicherheit wäre mir ganz lieb.

    Lasst mich wissen, was gilt und schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!

    Grüsse
    Tee Rex